Der Bonjwa-Thread (Teil 1)

Der Techniker ist informiert. :supa:

Donnerstag macht Niklas einen Talk zum Thema Glücksspiel auf Twitch und YouTube mit Dhalu und Peter von den Piets, bin Mal gespannt, kann mir das ganz gut vorstellen.

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Oh, das klingt interessant.

Neue Bonjwa Koop mit Ankerkraut. Es gibt jetzt InfiniTee :smiley:

Witzig. Zu Weihnachten hab ich bei Ankerkraut bestellt und den Promocode genutzt von bonjwa, mich aber gefragt, ob die Kollaboration noch läuft, oder das nur ein Überbleibsel geblieben ist.

Man könnte das Format Press Start nennen :kappa:

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Bei mir sind die Laggs weg, seitdem ich nicht mehr mit geringer Latenz schaue. Das ist in den Einstellungen unter „Erweitert“. Vielleicht hilft das ja bei einigen von euch.

Matteos Zeichenskills einfach insane :beanpoggers:

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Hätte ich gerne, aber 12 Euro Versand ist mir zu viel.

Sollte/Muss sowas nicht eigentlich als Werbung gekennzeichnet sein ?
Bin gerade nur beim durchskippen für Gartic Phone drauf gestoßen und fand es sehr seltsam.

Normal nicht, oder? Es ist eine Kooperation, die auch von Jens als solche angesprochen wurde. Dann muss man den Stream meines Wissens nicht mehr konkret so kennzeichnen.

Ich meine, man muss sowas immer durch Kennzeichnung oder klare Abtrennung aufteilen, hier war aber nur Schnitt und man freut sich, dass endlich öffentlich zu machen. (Habe mir den ganzen Teil auch nicht groß angeguckt. Aber evtl. liege ich mit meiner Einschätzung auch komplett falsch.)
Aber da ja immer mal Diskussionen dazu, auch bzgl RBTV, entstehen ,habe ich mir den Anfang nochmal angeguckt und wollte mal nachfragen ^^

Muss Eigenwerbung gekennzeichnet werden? Dann müssten sie es ja jedes mal als Werbung kennzeichnen wenn sie erwähnen dass es Shirts gibt oder wenn sie darüber sprechen was irgendwann anders im Stream passieren wird.

Wieviel Tassen bekommt man so aus 80g Tee?

Kooperationen sind für mich aber keine Eigenwerbung.

Bei Shirts nimmt man halt Hersteller XY der Shirts bedruckt.
Bei ner Kooperation arbeiten man aber ja mit jmd. zusammen, um ein bestimmtes Produkt auf den Markt zu bringen.

Und bei den Shirts arbeitet man mit jemandem zusammen um das Shirt auf den Markt zu bringen. Ich seh ehrlich gesagt nicht den Unterschied zwischen dem Tee und nem Shirt.

Ja, dann hätte RBTV auch z.B. jede Sendung, in der Raketenbräu oder der Kaffe erwähnt wird kennzeichnen müssen, oder? Aber wie gesagt, ist von mir nur eine Vermutung, bin da auch nicht so drin vor Allem da es sich tausend Mal ändert und es so viele Grauzonen gibt.

Eben. Deswegen denke ich eben dass man eigenwerbung nicht kennzeichnen muss. Generell wird inzwischen eh viel zu oft gekennzeichnet aus Unsicherheit (dafür dann aber oft wieder nicht deutlich genug). Es ist zum Beispiel keine Werbung wenn man sagt man findet den Kaffee der Marke X gut ohne dass man dafür vom Hersteller irgendetwas bekommt, trotzdem hat sich da eingebürgert sowas wie „hashtag Werbung“ zu sagen.

Edit: Kurze googlesuche sagt eigenwerbung muss nicht extra gekennzeichnet werden da sie von sich aus als Werbung erkennbar ist. Das sehe ich in diesem Fall auch gegeben. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung war hier eindeutig klar dass der Tee beworben wurde.

das ist ein komplexes Thema. vereinfacht gesagt, müssen Dinge als Werbung gekennzeichnet werden, wenn sie nicht unerheblich vergütet werden.
aber… aus dem Wettbewerbsrecht geht zum Beispiel hervor, dass eine Erwähnung einer anderen Marke oder Firma einen werbenden Inhalt darstellt, wenn damit die Absicht einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit gefördert oder beabsichtigt wird…
Eigenwerbung muss im allgemeinen nicht gekennzeichnet werden,
bei dem Tee haben wir eine Art hybrid. Jedenfalls ist jeder social media post mit Werbung gekennzeichnet, da sie die firma ankerkraut ebenfalls enthalten und damit neben Eigennutz auch werbenden Inhalt für eine dritte firma darstellt.
werbekennzeichnungen selbst können unterschiedlich vorgenommenen werden und müssen dem nutzer oder Konsument verdeutlichen, dass es sich um einen Werbeinhalt handelt. Der #Werbung geht dabei auf eine Empfehlung der Landesmedienanstalten zurück und dient oft der Rechtssicherheit. Allerdings! Sollte man davon absehen jeden Inhalt mit Werbung zu kennzeichnen, da sonst keine Trennung zwischen Werbeinhalt und anderen Inhalten vorliegt…
bzgl. des laufenden Programms muss stets sichergestellt werden, dass dem Nutzer ersichtlich ist, ob es sich um einen Werbeinhalt handelt oder nicht. Wenn ein Spiel gespielt wird, wofür der Streamer bezahlt wird, muss der Streamer dies kennzeichnen.
ein klarer Schnitt mit Szenenwechsel in der eine aktive klar formulierte Bewerbung stattfindet, ist nach meinem rechtsverständnis offensichtlich ein Werbeinhalt und erfordert keine explizite Kennzeichnung, da dem Zuschauer sofort ersichtlich ist, dass es Werbung ist, obschon man sich mit einer Kennzeichnung Rechtssicherheit verschafft… Aber im Fernsehen findet ihr beispielsweise während der 5 min werbe Unterbrechung auch keine permanente Einblendung, dass es sich um Werbung handelt, da dieser 5 min Block klar vom restlichen Programm getrennt ist (ähnlich sind wir vorgegangen)
ihr merkt das Thema ist umfassend. Wenn man es kurz zusammen fassen will, liegt es dem Gesetzgeber daran, dem Konsumenten deutlich zu machen, wenn ein Inhalt bezahlt stattfindet und dies nicht offensichtlich der Fall ist. sprich der Gesetzgeber möchte Unklarheiten bereinigen. Und diesem Sinne sollte auch die Kennzeichnung stattfinden.

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Es hieß ganz klar neue Kooperation und kurz danach hat Jens es auch nochmals deutlich gesagt, nachdem einige im Chat schon #Werbung geschrieben haben. Er hat auch noch gesagt, dass Bonjwa an jedem einzelnen verkauften Tee mitverdient.

Ich glaube das sollte ausreichen.

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