Der kleine Fragen Thread

Ich vermute, wir nehmen eher Felder mit abgesteckten Kochbereichen, da wir als WG auch nicht ewig zusammen leben werden und dann eine etwas niedrigere Investition besser wäre. Aber der Herd sollte auch gleichzeitig nicht zu schlecht sein, sollte schon so sein, dass einer den später nach dem Auszug wieder auch gerne behalten will.

In der Familie hat jemand so einen. In der Bedienung echt super. In der WG kann man damit auch die andern gut in den Wahnsinn treiben - wenn man den mal ausversehen mitnimmt….:beanlurk:

Ich hab aktuell einen Touch und persönlich kann ich das nicht empfehlen aus den oben genannten Gründen.

Dreckige Hände: reagiert nicht richtig
Spritzer drauf: reagiert nicht richtig oder schaltet sich ab
Topf rutsch drauf: schaltet sich ab
Kindersicherung wird manchmal aktiviert…
:see_no_evil:

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So auch meine Erfahrung mit fremden Herden, die eine Touch-Bedienung auf der Oberfläche haben. Praktisch waren die nie und nur selten haben sie wirklich das gemacht, was ich wollte. Es geht nichts über einen Herd mit mechanischen Drehknöpfen an der Front. Da bin ich ganz oldschool.

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Ja, Digitalisierung macht nicht überall Sinn^^

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Ich hab am Montag Grießbrei gemacht und die Milch ist übergekocht. Hab geflucht wie Colin der versucht eine Mikrowelle einzustellen. Nicht wegen der übergekochten Milch, sondern wegen des unsäglichen Touch-Bedienfelds unseres Herds. Vor allem wenn es schnell gehen muss, geht damit gar nichts. Ich hasse es und außer, dass es einen cleanen Look hat, hat es auch keinen Vorteil.

Ich habe festgestellt, dass ich das zuverlässiger mit einer Möhre als mit meinem Finger bedienen kann. Legt man einen Zettel drauf, piept’s los. Geschirrtuch? Piept. Hand? Nix passiert.

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Ich empfehle Smartphonebedienung mit ner Bifi - ganz anderes Level! :beancool:

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Kurze Frage zum Thema Mobilfunk-Vertrag Kündigung.

Folgende Bedingung steht bei mir im Vertrag

Das heißt, der Vertrag läuft ab Kündigung noch exakt 1 Monat weiter oder?

Also wenn ich am 14.11. kündige, bis zum 14.12. und wenn ich am 25.11. kündige, bis zum 25.11.

Versteh ich das richtig?

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Würde ich genauso verstehen ja.

Ich verstehe das so, wenn dein Vertrag immer bis zum 24. eines Monats läuft (je nachdem, wann deine Abrechnung kommt) läuft der, wenn du am 20.11. kündigst noch bis zum 24.12.
Wenn du erst am 28.11. kündigst dann halt noch bis zum 24.01.

Also dein Vertrag wird ja einen festen Abrechnungstag haben. Den musst du halt wissen. Wird ja auf der Rechnung drauf stehen.

Aber das wäre dann ja nicht „jederzeit“ sondern „zu Abrechnungsdatum“

Doch. Du kannst jederzeit kündigen. Aber mit einer Frist von einem Monat.

Dass man jederzeit fristgerecht kündigen kann bedarf ja keiner Erwähnung und darauf würde ich das „jederzeit“ in dem Vertrag von Behnson auch nicht beziehen.
Ich verstehe das so, dass die Kündigungsfrist jederzeit einen Monat beträgt, egal wann man die Kündigung ausgesprochen hat.

Aber die Kündigungsfrist muss doch immer angeben werden. Also das muss jetzt keine Ausnahme sein.

Naja, ich kündige immer mit „mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung“

Hat bisher immer geklappt.

Ist sie doch, steht doch da. :cluelesseddy:

Ja natürlich, das ist ne gängige Formulierung um sich das Kündigungsdatum dann vom Dienstleister bestätigen zu lassen. Wobei „sofortige Wirkung“ da strenggenommen nicht zutrifft, sie wirkt ja erst zu Zeitpunkt X. Das kann man also auch weglassen, hat keinen Einfluss.

Du meistens

Doch, bedarf es :wink:

Genau, und mein Verständnis wäre eben, dass der nächstmögliche Zeitpunkt bei meinem Vertrag eben „jederzeit“ ist.

Es gibt ja kein weiter spezifiziertes Kündigungsdatum

Deine Formulierung ist übrigens eigentlich auch sachlich nicht ganz korrekt. Weil du entweder sofort oder zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigst :smiley:

Der „nächst mögliche Zeitpunkt“ ist ja meistens eh ne Brücke die man sich baut, um sich abzusichern.

Edit: Sonst macht die Formulierung ja keinen Sinn. Dann könnte ich das auch bei einem 24 Monats-Vertrag hinschreiben. Wenn wann ich die Kündigung abschicke ist ja völlig egal.

Ich kann meinen 24 Monats-Vertrag auch „jederzeit“ kündigen. Wirksam wird die Kündigung halt erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Und in meinem Fall, ist das halt der eine Monat.

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Diese kleine Antwortrunde wird ihnen präsentiert von: Deutschland. Denn wir müssen alles haargenau analysieren.

imo schwierig klar zu beantworten. Kommt vermutlich drauf an, wie der Anbieter das konkret handhabt.
Du kannst doch online die „Kündigung vormerken“ lassen, oder?
Da müsste dann das genaue Datum ja drin stehen. Dann kannst du die Kündigung immer noch widerrufen (bzw. nicht bestätigen), wenn das Datum für dich ungünstig sein sollte.

Nee, es gibt nur direkt den „Kündigen“ Button :smiley: Auch ne sehr angenehme Gesetzesänderung, dass Anbieter den jetzt verpflichtend haben müssen.

Vom Prinzip her isses auch gar nicht so wichtig, weil ichs (wie du ja sagst) eh sehe sobald ich gekündigt habe, wie lange der Vertrag noch läuft.

Da wir aber gemeinsam zur Telekom wechseln wollen, wäre es zumindest praktisch, wenn meine Frau und ich vorher wissen würden, wessen Vertrag nach der Kündigung noch wie lange läuft :smiley: