Der kleine Fragen Thread

Ne, nicht die, die nach Schnapps riechen. Die, die nach Arztpraxis riechen :point_up:.

Ok, stimmt.

Dann aber welche für Flächen- und nicht für Hautdesinfektion. In letzteren ist zum Hautschutz nämlich noch Glycerol enthalten.

Bestätige. Aber wenn man es schon so präzise kaufen kann, dann am besten einfach direkt
Isopropanol (oder Isopropylalkohol oder 2-Propanol [Synonyme]) kaufen :smile_cat:
Gibts fast überall, zur Not bei Amazon.
Ist generell sehr praktisch und kann für fast alles benutzt werden, da Isopropanol die meisten Kunststoffe und Aufdrucke nicht löst. (Oder als Mega-Glasreiniger)

Isopropanol bekommst du problemlos in der Apotheke :thinking:

Ist Glycerol schlecht für Kontakte? Es wieder höher, sollte aber keinen Schmierfilm hinterlassen

Das kann ich gar nicht sagen, wollte nur auf den Unterschied zwischen Haut und Flächendesinfektion hinweisen :thinking: Ist nämlich noch gut möglich, dass für Hautdesinfektion noch weitere Kram zum Hautschutz drin ist.

Weiß zufällig jemand bei welcher Game Two folge der gute Micha zum Spiel Rune den spruch Rune in Frieden gebracht hat?

Hab schon überlegt, als ich deinen Thread zur Frage gesehen hab, aber nö, keine Ahnung. Vielleicht kann es dir ja der werte @Micha_Reinke höchstpersönlich beantworten :wink:

hat jemand hier Erfahrung mit selbstgebrautem Bier? bin stark am überlegen ob ich selber Bier brauen will, und bin schon kurz davor mir so ein Bier-brau-Kit zu kaufen. ist das ne gute Idee oder sollte man von sowas eher abraten?

Szenario 1: Wenn ich Mieter einer Wohnung bin, darf der Vermieter dann zb im Falle einer Ruhestörung durch Gäste, ebenjene aus der Wohnung schmeißen?

Szenario 2: ich wohne im elternhaus. Die eltern sind nicht da. Es findet eine party statt, ein gast will nicht gehen. Wer darf ihn herausschmeißen? Ich als anwohner, die eltern als eigentümer des hauses oder die polizei?

@Szenario 2: Bin mir relativ sicher, dass du als AnwohnerIn befugt bist, Leute des Hauses zu verweisen

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Kann passieren halte ich für realistisch.

Wenn du den Gast nicht selber rausschmeißen kannst und da die Eltern nicht da sind dann die Polizei. Da gehe ich davon aus das deine Eltern halt hinter dir stehen und wenn die Polizei nach den Eigentümern (deinen Eltern fragen) würden sie bestätigen das du dort Wohnhaft bist also im Recht.

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Bei Szenario 2 sollte es imo schon reichen, wenn du der Veranstalter bist oder in dem Fall, wenn du dort, wo die Feier ist, als wohnhaft gemeldet bist.

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Rufen wir den Fachmann:

@Realbrainlessdude, ihre Fachqualitäten sind gefragt.

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Ja. wenn sich andere nachdrücklich beschweren und das glaubhaft machen hat er ein Recht dich zu kündigen. Rechtsnorm weiß ich nicht ausm Kopf.

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Die Antwort ist: alle 3. Deine Eltern als Eigentümer deines Hauses, du als Bewohner und die Polizei als Polizei.

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Ich glaube nicht dass dein Vermieter Leute aus deiner Wohnung schmeißen darf, da müsste er schon die Polizei holen.

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Spielt es bei szenario 2 eine rolle, ob die Eltern anwesend wären? (nach dem motto erst dürfen die eigentümer entscheiden was passiert, danach der anwohner?). Und ob man als kind dort eventuell zur Miete wohnt? (könnte ja sein, dass man dann als mieter andere rechte hat…)

Kündigen verstehe ich, aber nur die Gäste rausschmeißen? Wirklich?

Nein spielt keine Rolle. Du als Familienmitglied hast das Hausrecht.

Ach bzgl. Szenario 1: Ich dachte es geht darum dich zu kündigen. Also deine Gäste darf er nicht rausschmeißen.

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