Kurze Frage zum Thema Mobilfunk-Vertrag Kündigung.
Folgende Bedingung steht bei mir im Vertrag
Das heißt, der Vertrag läuft ab Kündigung noch exakt 1 Monat weiter oder?
Also wenn ich am 14.11. kündige, bis zum 14.12. und wenn ich am 25.11. kündige, bis zum 25.11.
Versteh ich das richtig?
Würde ich genauso verstehen ja.
Ich verstehe das so, wenn dein Vertrag immer bis zum 24. eines Monats läuft (je nachdem, wann deine Abrechnung kommt) läuft der, wenn du am 20.11. kündigst noch bis zum 24.12.
Wenn du erst am 28.11. kündigst dann halt noch bis zum 24.01.
Also dein Vertrag wird ja einen festen Abrechnungstag haben. Den musst du halt wissen. Wird ja auf der Rechnung drauf stehen.
Aber das wäre dann ja nicht „jederzeit“ sondern „zu Abrechnungsdatum“
Doch. Du kannst jederzeit kündigen. Aber mit einer Frist von einem Monat.
Dass man jederzeit fristgerecht kündigen kann bedarf ja keiner Erwähnung und darauf würde ich das „jederzeit“ in dem Vertrag von Behnson auch nicht beziehen.
Ich verstehe das so, dass die Kündigungsfrist jederzeit einen Monat beträgt, egal wann man die Kündigung ausgesprochen hat.
Aber die Kündigungsfrist muss doch immer angeben werden. Also das muss jetzt keine Ausnahme sein.
Naja, ich kündige immer mit „mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung“
Hat bisher immer geklappt.
Ist sie doch, steht doch da.
Ja natürlich, das ist ne gängige Formulierung um sich das Kündigungsdatum dann vom Dienstleister bestätigen zu lassen. Wobei „sofortige Wirkung“ da strenggenommen nicht zutrifft, sie wirkt ja erst zu Zeitpunkt X. Das kann man also auch weglassen, hat keinen Einfluss.
Du meistens
Doch, bedarf es
Genau, und mein Verständnis wäre eben, dass der nächstmögliche Zeitpunkt bei meinem Vertrag eben „jederzeit“ ist.
Es gibt ja kein weiter spezifiziertes Kündigungsdatum
Deine Formulierung ist übrigens eigentlich auch sachlich nicht ganz korrekt. Weil du entweder sofort oder zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigst
Der „nächst mögliche Zeitpunkt“ ist ja meistens eh ne Brücke die man sich baut, um sich abzusichern.
Edit: Sonst macht die Formulierung ja keinen Sinn. Dann könnte ich das auch bei einem 24 Monats-Vertrag hinschreiben. Wenn wann ich die Kündigung abschicke ist ja völlig egal.
Ich kann meinen 24 Monats-Vertrag auch „jederzeit“ kündigen. Wirksam wird die Kündigung halt erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Und in meinem Fall, ist das halt der eine Monat.
Diese kleine Antwortrunde wird ihnen präsentiert von: Deutschland. Denn wir müssen alles haargenau analysieren.
imo schwierig klar zu beantworten. Kommt vermutlich drauf an, wie der Anbieter das konkret handhabt.
Du kannst doch online die „Kündigung vormerken“ lassen, oder?
Da müsste dann das genaue Datum ja drin stehen. Dann kannst du die Kündigung immer noch widerrufen (bzw. nicht bestätigen), wenn das Datum für dich ungünstig sein sollte.
Nee, es gibt nur direkt den „Kündigen“ Button Auch ne sehr angenehme Gesetzesänderung, dass Anbieter den jetzt verpflichtend haben müssen.
Vom Prinzip her isses auch gar nicht so wichtig, weil ichs (wie du ja sagst) eh sehe sobald ich gekündigt habe, wie lange der Vertrag noch läuft.
Da wir aber gemeinsam zur Telekom wechseln wollen, wäre es zumindest praktisch, wenn meine Frau und ich vorher wissen würden, wessen Vertrag nach der Kündigung noch wie lange läuft
Ich glaub wir reden aneinander vorbei. Führ gerne mal etwas genauer aus.
Genau das meinte ich ja auch. Deshalb braucht man das auch nicht nochmal im Vertrag erwähnen und das „jederzeit“ würde ich deshalb wirklich auf die Frist von einem Monat selbst beziehen.
Naja, Behnson hat eine Frage und man denkt halt drauf rum. Findest du das übertrieben?
@Behnson Im Zweifel würde ich nochmal beim Anbieter nachfragen, wenn das nirgendwo genauer aufgeführt ist.
Wer hätte damit rechnen können, erst ne Frage zu stellen, dann aber andere antworten als die eigene Vermutung abzuschmettern
Wenn es so entscheidend ist, würde ich einfach beim Verein nachfragen.
Ich schmettere sie nicht ab, ich kann deinen Ausführungen einfach nicht folgen, weil sie für mich in der Art wie du sie argumentierst nicht logisch erscheinen
Dann kündige doch jetzt zum 04.11. → dann läuft er so oder so noch bis zum 04.12., denn da sind beide möglichen Interpretationen genau deckungsgleich
Es muss angegeben sein, wie lang die Kündigungsfrist ist, egal ob es nur die gesetzliche ist. Also zu sagen „das wäre ja die normale Frist, deshalb brauch sie nicht extra erwähnt werden“ stimmt ja so nicht, weil selbst wenn es nur die gesetzliche wäre, auch die angegeben werden muss.
Das wäre zu einfach