@Behnson Vielleicht sagt du, bei welchem Anbieter du bist. Dann such ich dir da grade aus dem FAQ raus. Die frage wird sicherlich schon mal gestellt worden sein
Kündigungsfristen laufen immer zum Abrechnungszeitraum.
Das Wort: „jederzeit“ bezieht sich auf die Möglichkeit die Kündigung einzureichen.
Die Frist beginnt dann entsprechend, bei einem Monat und einer Abrechnung zum Monatsende heißt das: Kündigung eingericht zwischen 1.11 und 30.11 → letzter Tag der Vertragsgültigkeit: 31.12.
Beißt sich halt in meinem Verständnis mit dem Begriff jederzeit. Dann müsste da stehen „Kann zum Vertragsende“ monatlich gekündigt werden. Warum ich das so sehe, hab ich anhand des 24 Monats Beispiels.
Ist bei O2.
Aber ich werds vermutlich am Ende des Tages eh auflösen können
Ja, hätte ich auch noch etwas klarer formulieren können. Du kannst halt jederzeit eine Kündigung aussprechen, so meinte ich das. Dass die Kündigung damit nicht automatisch jederzeit, sondern fristgerecht in Kraft tritt, ist ja selbstverständlich.
Wie @Vulpaex ja schon schrieb bezieht sich vermutlich das „jederzeit“ auf die Einreichung der Kündigung. Weil selbst mit deiner Vermutung heißt das „jederzeit“ ja dass es auch erst in nem Monat wirksam werden würde und nicht heute.
Meine Vermutung, du kannst jederzeit kündigen, mit einer Wirkung ab Zeitpunkt x. Und er ist meiner Meinung nach nach mindestens einen Monat und dann zum Ablauf des Vertragsmonats.
Geht mir ja genauso, gerade deshalb ist ja die Formulierung in Behnsons Vertrag so verwirrend. Weil ich mich dann auch fragen würde, warum man von Standardformulierungen wie „Vertrag kann monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums/letzten Werktags gekündigt werden“ abweicht.
Ich mein am Ende ist es natürlich Korinthenkackerei, aber ich finds halt spannend.
„Jederzeit“ kann man ja scheinbar durchaus unterschiedlich interpretieren.
Gerade weil ich es auch eher so gewohnt bin, wie @Vulpaex beschrieben hat, war ich von der Formulierung erstaunt.
Denn dafür braucht es die „jederzeit“ Formulierung nicht. Dass ich jederzeit ne Kündigung abschicken kann, weiß ich auch so
„Kündigung monatlich zum Ende der Vertragslaufzeit“ wäre da für mich sehr viel eindeutiger gewesen. Daher halt die Frage, wie andere das verstehen.
Und immerhin war ich mit meinem Verständnis nicht ganz allein
Wir werden die Wahrheit erfahren, sobald ich die Kündigungsbestätigung bekommen habe
Ist ja auch alles im Rahmen der neuen Gesetzgebung überarbeitet wurden. Da diese extrem Verbraucherfreundlich ist, ist das ja auch ne realistische Option.
[…] das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen
Und dass im Gesetz „jederzeit“ drin steht, muss ja so sein, weil wenn das Wort fehlen würde, könne ja einer daher kommen und sagen, „bei mir darf man nur Dienstags die Kündigung einreichen“
Also ohne den ganzen Wumms seit deiner Frage gelesen zu haben: deine erste Annahme ist richtig!
Ich hatte das erst selbst vor 3 Tagen bei mir nachgeschaut, weil wir umziehen.
Da Stand das gleiche „Kündigung jederzeit mit einem Monat“ und bei uns (der Telekomanbieter) steht dann noch dran „Bindung bis“ also der letztmögliche Tag.
Das war am 29.10. der 29.11. und heute am 1.11. ist es der 1.12.
Ein Monat heißt hier wirklich ein Monat und das wurde glaub ich vor nichtallzu langer Zeit geändert, dass es keine automatische Vertragslaufzeitverlängerubg von 12 Monaten mehr geben darf und wurde glaub in dem Zuge geändert, dass es nicht mehr gebunden ist.
HÖRET HÖRET, hier ist die Auflösung der Frage die uns alle brennend interessiert:
Mein Vertrag endet nun zum 02.12.2023
Das heißt „jederzeit mit Monatsfrist“ bedeutet tatsächlich ab Zeitpunkt der Kündigung, exakt 1 Monat. Gestern am 01.11.2023 gekündigt und Vertragsende nun 02.12.2023.