Der kleine Fragen Thread

Man muss sich vorher ein neues Ticket für den ICE kaufen und kann sich das dann aber nach der Fahrt von der Bahn wieder erstatten lassen. Mit deinem Ticket darf man ohne Neukauf nur gleichwertige Züge benutzen.

So hab ich es jedenfalls verstanden.

Man findet gefühlt 20 verschiedene Angaben.
Ab 20 min Verspätung entfällt jegliche Zugbi dung. Auf dem Sparpreisticket steht aber was von wegen keine Aufhebung der Zugbindung usw. Kann ja nicht sein, dass man nachts irgendwo strandet, weil die Servicecentren da zu haben und online alles so wirr beschrieben ist.

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jap die zugbindung ist mit ausfall des zuges aufgehoben.
hier werden eindeutig die david kriesel vorträge nicht genug geguckt: :beanwat:

aber auch als aktuelle variante:

sprich wenn der zug aufgrund von verschulden der deutschen bahn ausfällt ist die bindung aufgehoben ansonten brauchst a neues ticket.

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Genau das haben wir auch gesehen und verlassen uns jetzt drauf. Auch wenn beim Sparticket was anderes steht. Aber vllt bezieht sich das auf was anderes.

:beannotsure:

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Hat sie die Bahn Navigator App? Da stehen dann alternative Verbindungen, die man nehmen kann. Wenn die aufgelistet sind, sollte das auch klargehen.

im zweifelsfall zeige das bild was ich gepostet habe, das habe ich gerade frisch von der bahnseite zum thema sparpreis und zugbindung geholt:

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Also das Eisenbahnbundesamt spricht auch nur davon, dass man sich den Ticketpreis des neuen Tickets erstatten lassen kann.
Ich versteh es weiterhin so, ICE darf man nutzen, man muss aber erstmal in Vorleistung gehen

Entstehen Ihnen dabei Kosten für die Weiterfahrt (weil Sie z.B. eine neue Fahrkarte für einen höherwertigen Zug lösen müssen) haben Sie, wenn Sie diese nach der Fahrt bei Ihrem Eisenbahnunternehmen zur Erstattung einreichen, einen Anspruch auf Erstattung.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/03_zugausfall_faq03.html

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Das scheint für Bahnfahrten allgemein zu gelten, also zB auch Flixtrain.

Hier wird ja dann die DB nochmal extra erwähnt:

Für Fahrten im Fernverkehr können sich entsprechende günstigere Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Beförderungsbedingungen Ihres Eisenbahnunternehmens ergeben, die Ihnen (etwa bei der DB Fernverkehr AG) bereits ab einer voraussichtlich erwarteten Verspätung am Zielort von 20 Minuten erlauben, mit einem anderen, auch höherwertigen, unternehmenseigenen Zug weiterzureisen

das ist allgemeines recht, im absatz weiter unten wird das am beispiel der deutschen bahn erklärt das es auch besser regelungen gibt:
image

das sind die 20minuten die LaRocca auch schonmal erwähnte.

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Die DB schreibt dazu auf ihrer eigenen Seite:

Bei Weiterreise in einer höheren Produktklasse müssen Sie zunächst den Fahrpreis für den entsprechenden Produktübergang oder für eine neue Fahrkarte (wenn kein Produktübergang erstellt werden kann) selbst bezahlen. […] Die Erstattung der selbst gezahlten Produktübergänge oder der neuen Fahrkarten können Sie ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte beantragen.

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Im Notfall zeigen wir den o.g. Artikel vor. Kann ja nicht sein, dass die Bahn zwei widersprüchliche Angaben macht.

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Ich find es alleine unklar, weil die Bahn nie etwas zu Ausfällen sagt sondern immer nur zu „20 Minuten oder mehr“.

Ich würde mir vermutlich einfach ein ICE-Upgrade kaufen und es dann anschließend erstatten. Oder mal anrufen, wobei das auch wieder nur mehr verwirren kann :sweat_smile:

Die zusätzlichen 120 Eur muss man sich erst mal leisten können.

Die 20 min Verspätung beziehen sich auf Ankunftcam Zielort, gat also nichts mit der Verspätung des Zuges zu tun. Sie wird durch den Ausfall und Nutzung der Alternativverbindung 3 Stunden Verspätung haben

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exakt und ich würde der Bahn da auch kein Geld in den Rachen werfen. Die Websiten der deutschen bahn und der EBA sind da eigentlich recht eindeutig mit den von mir geposteten bildern.

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Also ich habe jetzt schon so oft den zug gewechselt als ich damals zu meiner Freundin gefahren bin das ich mir zu 100 % sicher bin das sie den anderen zug ohne Vorleistung nutzen kann

Ja gut, hab’s ja auch nur so weitergegeben, wie ich es verstanden habe :sweat_smile: Das man durch einen nicht verschuldeten Ausfall selbst noch mal Geld in die Hand nehmen soll, ist natürlich Kacke. Aber so versteh ich es halt. Weshalb ich mal die Hotline anrufen würde, ob die das wirklich so verlangen.

Hat sie gemacht und die Antwort wirkte eher unsicher. Es wurde eher soeas gesagt wie „Joa, Sie müssten damit eigentlich fahren dürfen“. Also kein klares Ja, aber auch kein Nein :ugly:

Sie „riskiert“ es. Der eine Link der Bahn bestätigt es, EBA ebenfalls und im Prinzip ja auch der Hotlinemitarbeiter. Und ich glaub, so als erster Zug nach dem Streik, voller frustrierter Fahrgäste, werden die meisten Schaffner eh großzügig sein und keinen Bock auf Korinthenkackerei haben

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Ja, wird schon schief gehen :four_leaf_clover:

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einfach sofort mit klage drohen und richtig hart stress machen :smiley: da freut sich der schaffner