He, nach der aktuellen Umfrage
hätte Rot/Grün/Pink Türkisblau eingeholt.
ÖVP: 29 %
SPÖ: 28 %
FPÖ: 20 %
NEOS: 11 %
Grüne: 10 %
He, nach der aktuellen Umfrage
hätte Rot/Grün/Pink Türkisblau eingeholt.
ÖVP: 29 %
SPÖ: 28 %
FPÖ: 20 %
NEOS: 11 %
Grüne: 10 %
Auch wenn sie da 10% haben, bin ich sehr davon überzeugt (sofern sie sich nicht ordentlich wandeln), dass die Grünen rausfliegen werden.
Verdient hätten sies. Ich vermute auch dass sie sich deswegen so an die Regierung Klammern.
Österreich in a Nutshell
und das ist noch der harmlose Teil:
Lieber Herr LH [der Steiermark], Prosit 2021 und viel Erfolg im Vorsitz der LH-Konferenz; möchte nur informieren, dass Präsident des OLG Graz ausgeschrieben ist; wäre Gelegenheit, das an unserer Familie begangene Foul auszugleichen; bitte um Deine Unterstützung; Caroline wäre wohl eine Wohltat für die Gerichtsbarkeit in der Grünen Mark; herzliche Grüße; Christian Pilnacek.
da soll noch einer sagen Österreich habe den Adel fortgejagt
Ich meine schreckts wirklich wen? Das war mir doch klar dass die da oben es sich schon richten und ich dagegen machtlos bin. Glaube auch nicht dass es sich durch die aktuellen Ermittlungen ändern wird, die werden es sich weiterhin zu richten wissen
Schau mir gerade Pro&Kontra auf Puls4 an und wtf ist der ÖVPler unsympathisch. (Und argumentiert gleich am Anfang so, wie der Strache nach Ibiza).
Also entweder der Mensch ist einfach nur naiv oder einfach nur dumm. Als ob das nicht klar gewesen wäre dass die rechtsextreme das Ausnutzen wird. Und was für ein Glück dass es offline ist ^^ gibt ja zum Glück keine Internetarchive die Seiten speichern.
Exakt das wollte ich auch gerade schreiben.
Wer die Seite nicht anklicken will:
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, hat nach Informationen der APA den früheren Justizminister zu einem Gespräch „vor Ablauf des kommenden Wochenendes“ ins Höchstgericht gebeten. Dort könne Brandstetter „zu den Vorgängen Stellung nehmen“.
Allerdings könnte er auch vom VfGH selbst aus dem Amt entfernt werden, nämlich mittels Zweidrittelmehrheit. Diese Möglichkeit besteht, wenn sich ein Mitglied des Höchstgerichts des Amtes „unwürdig“ gezeigt hat.
Oder was war volle Absicht um abzulenken
Zeichen und Wunder.