Naja. Ich sage so. Man kann gegen einen uT solange ermitteln bis ein Täter feststeht. Sollten gewisse Verdachtsmomente einen Täter herauskristallisieren is die Ermächtigung einzuholen.
Dementsprechend haben wir ja bei dieser Fortbildung über dieses Gebaren gesprochen.
Öffentlich wollen sie, Juristisch gesehen, gibt es aber noch keine Unterschrift. Und was sie den Journalisten gegenüber angeben, wird laut StA nicht genügen.
Frag mich, wer das erfunden hat.
Ich meine mich zu erinnern, dass auch bis in die späten 90er die Vergewaltigung in einer Ehe “nur” ein Ermächtigungsdelikt war.
Dies wurde erst sehr spät als Offizialsdelikt geändert.