Der Österreicher Thread 3

Lol

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Dann lieber die stabile Koalition Korruption

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Denn die Bevölkerung erwartet sich von der Politik, dass sie Probleme löst – und keine neuen schafft, […]

Zumindest das Problem haben sie erkannt, an der Umsetzung hapert’s ein wenig :beanjoy:

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Probleme gibts für die ÖVP nur, wenn sie nicht ausreichend Korruption… äh Freunderlwirtschaft… äh Lobbismus betreiben können.

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Bist du deppat :see_no_evil:

Video im Tweet

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Die wurde offenbar nicht gut gebrieft :joy:

War doch feinstes Interviewverhalten nach dem Türkisen Parteibuch:

Mauern und den gleichen Satz immer wiederholen. Und irgendwann dann aufregen, dass man bitte ausreden lassen soll.

Bonuspunkte, dass der einstudierte Satz nichts mit der Frage zu tun hatte.

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Aber wenigstens war der Interviewer hartnäckig und hat eindeutig gezeigt, dass sie sich ständig wiederholt.

Wirklich arg finde ich ja dass sie sagt die Staatsbürgerschaft ist ein durch Geburt erlangte Recht, sie ist halbe Polin (Mütterlicherseits) :poop:

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OIP

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Das war ja mal Österreich…

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Wenn man so kommt hat Polen ja jedem mal gehört :eddyclown:

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Ist doch Praktisch für sie: soviele Staatsbürgerschaften, die sie verdient hat. Tja, die Türkisen haben halt echte Leistungsbringer. :clown_face:

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Ich möchte ja wissen wieviele österreicherinnen und österreicher an der österreich card scheitern würden

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Viele würd ich behaupten

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Allein daran:

Gesicherter Lebensunterhalt

Die Behörde darf Ihnen einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn Sie über Einkünfte >zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügen.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze seit 1.1.2022:

  • für Alleinstehende: € 1.030,49
  • für Ehepaare: € 1.625,71
  • für jedes Kind: zusätzlich € 159

Sozialleistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen >würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage, werden nicht >berücksichtigt.

HINWEIS
Für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot - Karte und einer Blauen Karte EU sind spezielle Regelungen für das Einkommen zu beachten.

Welche speziellen Regelungen?

Feste und regelmäßige eigene Einkünfte werden durch regelmäßige Aufwendungen geschmälert, insbesondere durch Mietbelastungen, Kreditbelastungen, Pfändungen und Unterhaltszahlungen an Dritte nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Dabei bleibt einmalig ein Betrag bis zu der in § 292 Abs. 3 zweiter Satz ASVG [216,78 €] festgelegten Höhe unberücksichtigt und führt zu keiner Erhöhung der notwendigen Einkünfte im Sinne des ersten Satzes.

Jepp. Also 1.250,00 Euro nach Abzug der Miete hätt ich gern monatlich zur freien Verfügung. Und ich denke, da ist sicher nicht die Miete kalt gemeint …

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Kann das jemand bestätigen …

"In Österreich werden Volksbegehren sehr rege genutzt, um Anliegen in die Öffentlichkeit und auf die Tagesordnung des Parlamentes zu bringen. Auch wenn die Volksbegehren nicht rechtlich bindend sind, sie stoßen wichtige öffentliche Debatten an und bringen Themen auf die Tagesordnung des Parlaments. Das ist weniger Mitbestimmung als in der Schweiz, aber mehr als bei uns, wo es nur die Bitte (Petition) gibt, die bei einem Ausschuss landet.

Vom 2. bis 9. Mai konnten sieben Volksbegehren unterschrieben werden. Die Begehren umspannten Themen wie Korruption, Impfpflicht, Tierschutz, Arbeitslosengeld, Grundeinkommen und die Gesundheit der Jugend. Sechs von sieben Volksbegehren waren erfolgreich und kamen über die 100.000er-Hürde. Die erfolgreichste Initiative war „Stoppt Lebendtier-Transportqual“, gefolgt vom Antikorruptionsvolksbegehren."

Stimmt so im Großen und Ganzen.

Man sollte dabei auch sagen, dass wer für die Einreichung eines Volksbegehren unterschreibt, das auch als Unterschrift unter dem Volksbegehren betrifft, wodurch die Zeit zum Unterschreiben (möglich an jedem Gemeindamt/Stadtmagistrat in ganz Österreich) deutlich länger ist.

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Und online nicht zu vergessen.

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Hab da ein paar Volksbegehren mitunterschrieben. Seitdem ich das online eingerichtet habe, unterschreib ich viel häufiger solche Volksbegehren.

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