Der seriöse Umfrage-Thread IX

14 Punkte sind ne 1,0 und 15 sind dann rechnerisch ne 1+ oder 0,7.
Dann kann man ja je nach System manche Fächer nicht werten und schon bekommt man super viele Schüler mit Noten zwischen 1-1,5

Und trotzdem fängst du immer wieder so eine Diskussion an.

Dann google selbst danach. Vielleicht findest du was besseres.

Du fängst doch immer mit irgendwelchen nicht belegten oder von dir vollkommen falsch interpretierten Behauptungen Diskussionen an

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Hattest du irgendwo 15 Punkte auf dem Abi-Zeugnis?

  • Ja
  • Nein
  • Nicht zutreffend

0 Teilnehmer

Was willst du für einen Beleg? Soll ich für dich googlen? :smiley:

Also rein objektiv hast du die Diskussion gestartet weil du meinst du könntest nicht Medizin studieren, weil der Staat es dir nicht ermöglicht. Oder so ähnlich

Die Fakten aufzuzeigen, dass du Unrecht hast ist keine Diskussion :kissing_heart:

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Natürlich komplett ohne Beleg. Danke für deinen Beitrag.

Du lieferst doch auch keinen Beleg :man_shrugging:

Es braucht keinen Beleg dafür um zu sagen, dass eine Zulassungsbeschreänkung / Einstiegshürde für manche Ausbildungen nicht dem Grundgesetz wiederspricht.

Das kann man einfach so behaupten?

Erstes Ergebnis bei Google:
https://www.zeit.de/campus/2017-12/bundesverfassungsgericht-medizin-nc-in-teilen-verfassungswidrig

Blöd, dass ich jetzt doch Recht habe oder? Jetzt passt das alles nicht mehr was du geschrieben hast.

Ich habe langsam das Gefühl ich wurde hier etwas getrollt. Ich gebe ein Beispiel, @SilverMonkey fragt mich nach einem Beispiel. Dann kommt @boja und sagt, dass sein Nachbar doch Arzt ist also kann man ja studieren. Dann kommst du @Behnson und schreibst einfach so ich hätte Unrecht ohne das Gegenteil zu belegen. Ich habe erstmal genug von dem Thema.

Was willst du für mich googlen? Deine Behauptung, dass du Medizin nicht studieren konntest, weil der Staat dir das verweigert ist objektiv falsch.

Die Wartesemester wurden gekippt, weil du teils zu lange darauf warten musstest, zum Zug zu kommen. Mehr nicht.

Hier:

Die Karlsruher Richter hatten die derzeitige Vergabe von Medizinstudienplätzen als teilweise verfassungswidrig beanstandet und gefordert, das Vergabesystem bis Ende 2019 neu zu regeln. Dabei kritisierten sie insbesondere die zu langen Wartezeiten auf einen Medizinstudienplatz. Am hohen Einfluss der Abiturnote auf das Vergabesystem störten sie sich dagegen zwar grundsätzlich nicht, forderten aber eine Vergleichbarkeit der Abiturnote zwischen den Ländern sowie die Einbeziehung weiterer Auswahlkriterien in die Auswahlverfahren der einzelnen Hochschulen.

- Wird nun jeder Medizin studieren können?

Nein. Medizin wird weiterhin zulassungsbeschränkt sein. Die Richter haben lediglich entschieden, dass der derzeitige Vergabeschlüssel für Medizin verfassungswidrig ist, nicht die Zulassungsbeschränkung an sich.

Da steht das alles fein erklärt.

Der NC war TEILWEISE Grundgesetzwirdrig. Das hatte mit SEHR VIELEN FAKTOREN zu tun, die jetzt behoben werden müssen.

Und um es nochmal hervorzuheben:

Die Richter haben lediglich entschieden, dass der derzeitige Vergabeschlüssel für Medizin verfassungswidrig ist, nicht die Zulassungsbeschränkung an sich.

An einer Zulassungsbeschränkung per se IST ABSOLUT NICHTS VERFASSUNGSWIDRIG! und beschränkt dich IN KEINER WEISE in deiner Berufsfreiheit.

Selbst in dem Zeit-Artikel (den du offensichtlich entweder nicht verstanden oder nicht gelesen hast) wird nichts von dem so behauptet, wie du es hier wiedergibst.

Das sagt doch alles.

Natürlich nicht, das wäre ja auch unlogisch :roll_eyes: Dann müsste es unendlich viele Studienplätze geben.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Zweifel daran, ob dieses komplizierte und bundesweit nicht einheitliche Zulassungssystem verfassungsgemäß ist. Denn nach Artikel 12 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seinen Beruf und seinen Ausbildungsort frei zu wählen. Wenn die staatlichen Hochschulen schon über Beschränkungen verfügten, dann müssten diese sachgerecht sein und den Grundsatz der Gleichbehandlung erfüllen, meinten auch die Richter in Gelsenkirchen und legten das gesamte Zulassungsverfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Passt sehr wohl zu dem was ich geschrieben habe.

Naja ich bin erstmal raus. Das Thema ist ziemlich ausgeufert.

Wenn du das meinst :slight_smile: Viel Erfolg noch weiterhin

Wundert mich, dass „Gleichheit vor dem Gesetz“ so wenige ankreuzen, während die Profifußballer seit zig Monaten im Gegensatz zu allen anderen auf dem Platz kuscheln dürfen :nun:

Das machen die ja nur für uns, damit wir ihnen zusehen dürfen :beanie:

Ja klar, hat nicht jeder ein, zwei Lieblingsfächer, wo 15 Punkte gegeben sind :smiley: