Der seriöse Umfrage-Thread IX

Auf einer Plattform, die Jodel heißt, da will man sich doch nicht rumtreiben. Außer natürlich, man hat das Jodeldiplom in seiner Tasche.

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Oder man will sich einen jodeln :donnie:

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Ach du heilige scheiße. Da bekomme noch sofortigen Durchfall.

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@Knuspi der geht bei so was ab

Und ich muss sofort an diese Rechte Zillertaler kinderband denken :exploding_head::see_no_evil:

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Ach ja. Da klingelt was. Da gab es ja ne braune scheißband mit ähnlichem Namen.

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Habt ihr abseits eurer Hauptarbeit noch einen (mehr oder weniger) regelmäßigen Nebenverdienst?

  • Ja, hab das auch mit der Hauptarbeit abgesprochen
  • Ja, hab es aber nicht mit der Hauptarbeit abgesprochen
  • Nein

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Hast du ein Markenzeichen, ein Signature-Move , ein Standard-Spruch etc., den du machst, sagst, zeigst etc., wo andere, die dich kennen dann direkt denken: “Japp, das ist der Klaus, der Peter, die Anneliese etc.“

  • Ja
  • Nein

0 Teilnehmer

Verkaufe als Imker ein bisschen Honig, aber da es kein Beschäftigungsverhältnis ist, muss ich das auch nicht mit dem Arbeitgeber absprechen

Sicher?

Ich meine selbstständige Tätigkeiten muss man doch auch beim AG melden oder irre ich mich da?

Habe da höchstens gefährliches Halbwissen

Ich bein absoluter Grobmotoriker. Ständig geht mir was kaputt, laufe irgendwo gegen, bleibe irgendwo dran hängen oder anderes. Nachdem mir so etwas passiert oder auch jemand anderes was kaputt macht, muss ich immer betonen, dass „ich es nicht war“ (also eigentlich gehört auch schon der Lärm zu meinem Erkennungsmove).

Mich nach der Kaffee- oder Mittagspause nicht wieder einloggen.

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Hallo ich bin der Klaus, der Peter, die Anneliese etc.

:kappa:

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Eine Nebentätigkeit muss gemeldet und sogar vom AG genehmigt werden. Die Nebentätigkeit darf nämlich nicht zu Lasten der Arbeitskraft zum (Haupt)-AG gehen.

Jain. Grundsätzlich darf dir dein Hauptarbeitgeber keinen Nebenjob verbieten. Außer er kann begründen, dass es deine Arbeit beeinträchtigt oder du für die Konkurrenz arbeiten willst.

Nein

Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen , wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,

*** ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,**
*** sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder**
*** die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen.**

Und Nebenbeschäftigung/tätigkeit ist definiert als

Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer, Beamten, Abgeordneten, Richter oder Soldaten ausgeübt wird.

Ich bin nicht gegen Entgelt beschäftigt, ich habe Imkerei als Hobby und verkaufe Honig als Urerzeugnis.

Sonst müsste auch jeder der ein paar Äpfelbäume hat und diese verkauft, dies dem AG melden :wink:

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Joa ich glaube das es einen Unterschied macht ob du nen anderen Arbeitgeber hast oder ob du Freizeitmäßig Imkerst. Der andere Job könnte deinen Hauptjob beeinflussen. Zu wenig Ruhezeit. Zu viel Arbeit ect.
Das Imkern Klingt eher nach Hobby. Und das Ergebnis verkauft er dann.

Wahrscheinlich schon. Das einzige was mir jetzt konkret einfällt, ist die Art zu begrüßen, die ich mir in letzter Zeit irgendwie angewöhnt hab.