Der seriöse Umfrage-Thread VII

Mache ich mir (zumindest noch) keine Gedanken drum :smiley:

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Ja, aber ich versuche nicht aktiv daran zu denken. :simonhahaa:

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Wie bist du für das Alter (zum jetzigen Zeitpunkt) finanziell abgesichert ?

  • Staatliche Rentenversicherung
  • Riesterrente
  • Betriebsrente
  • Lebensversicherung
  • anders
  • Nichts hiervon

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@boja Was dagegen, wenn ich im Alter zu dir ziehe ? :fuerdaswasesseinwill:

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Ja :joy:

Kannst ja wohl ein Zimmer deines riesigen Hauses für @TIMBOlino1984 freimachen. :beanwat:/

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Ich sag ja auch nicht, dass ich es nicht könnte. Ich will es nur nicht :slight_smile:

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Ich weiß nicht genau, woher das kommt aber seit ein paar Monaten denke ich sehr oft daran und rechne Szenarien durch :sweat_smile:

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Ich schwanke zwischen Angst, nicht weiter darüber nachdenken und „vllt. erlebe ich das eh nicht“. :ugly:

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Bei mir kommt aktuell teilweise ein „vielleicht erleben wir das alle nicht mehr“ hinzu :see_no_evil:

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Wenn ein Elternteil verstirbt, hat u.a. ein Kind den Anspruch auf Halbwaisenrente. Nehmen wir an, es erfüllt die Voraussetzungen, wie viel Prozent der Rente des Verstorbenen, sollte es bekommen dürfen?

* Die Halbwaisenrente ist ein Teil der Rente, die dem Verstorben zugekommen wäre, wenn diese ins Rentenalter gekommen wäre.

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  • 10
  • 20
  • 30
  • 40
  • 50
  • 60
  • 70
  • 80
  • 90
  • 100

0 Teilnehmer

Wie hoch ist denn der aktuelle Satz ? Damit man das irgendwie einordnen kann ?

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Kläre ich nachher auf, damit man unvoreingenommen ist. Ich will einfach wissen, was die Leute für angebracht halten.

Ich kenn mich damit halt gar nicht aus. Also bis zu welchem Alter, ob das Kind nebenher selbst was verdienen darf, ob es eine Grenze gibt, wieviel das andere Elternteil verdienen darf. Also ich kann das schwer einschätzen :sweat_smile:

Gesetzliche Rente + Betriebsrente
Wertpapiere
Lego Sets :simonhahaa:

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Einfach, wie viel du für angebracht hältst. :slight_smile: Es hat nichts mit dem Verdienst des anderen Elternteils zu tun und das Kind erfüllt die Voraussetzungen (sodass es sowieso nicht über X verdienen darf und noch nicht zu alt ist). Denke dir das wie Kindergeld.

Dann würde ich ganz pauschal 50 % sagen.

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Danke für die Antwort, obwohl es für dich nicht leicht war. :+1:t4:

bekommen Geschwister eigentlich die selbe Halbwaisenrente wie ein Einzelkind oder wird das dann gesplittet? :thinking:

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Ja. Der Anteil ändert sich nicht so weit ich weiß.

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