Der seriöse Umfrage-Thread X

Husch husch, aber los jetzt… Hehe

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Oh also dass das niemand macht, stimmt so nicht :joy:
Beim Rest geh ich aber mit.

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Die aber bei manchen Frauen anscheinend permanent vorliegt wenn man dem Glauben darf was auf Twitter und ähnlichem steht.

An der Bar sitzen funktioniert sicher auch :wink:

Ich bevorzuge Theken aber auch da ist mir das noch nie passiert

Da gibt’s im Recht klare Definitionen für:
Geregelt ist die Notwehr in § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB), in § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und im privatrechtlichen Bereich in § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Beschränkt wird das Notwehrrecht durch die Kriterien der Erforderlichkeit und der Gebotenheit der Notwehrhandlung

Weil dich jemand anquatscht, rechtfertigt das nicht den Einsatz einer Chemiewaffe. Wirst du in der Ecke eingekesselt, dann schon.

Ob Twitter als Ort der Extreme und Shitstorms jetzt grad die beste Quelle dafür ist, weiß ich nicht. :sweat_smile:

Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht mal, ob irgendjemand von meinen Freund*innen überhaupt mit Pfefferspray rumläuft.
Halte die Chance, dass wenn du jemanden ansprichst, du gleich Pfefferspray im Gesicht hast doch für ziemlich gering.

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Das ist dann ja meistens auslegungsache ind da steht es dann Aussage gegen Aussage.

Also ich kenn auch niemand mit Pfefferspray. Außer meinen Papa, wegen Hunden :grinning_face_with_smiling_eyes:

Ich hab dafür ein Messer dabei, schlitz .
(Ein Schweizer Taschenmesser, weil man das immer brauchen kann)

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@HerrDirk weisst du jetzt warum ich in ständiger Angst lebe :kappa:

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Nein, ist es nicht :smiley:
Wenn du Hallo sagst, darf dir niemand Pfefferspray ins Gesicht knallen :smiley:

Du darfst auch niemanden erstechen, wenn er/sie dich beleidigt. Wie gesagt, es gilt die Gebotenheit/Erforderlichkeit der Notwehr

Okay, danke für deine Einschätzung. Dann werd ich mich weiterhin mit öffentlichen Komplimenten des Aussehens bezüglich zurückhalten.

Hab nicht gewusst, dass das wirklich ein so großes Problem zu sein scheint. Ich würd mich freuen, wenn man wer in meinen Stream kommt und sagt, ich sähe hübsch aus. :smiley: :smiley: :ugly:

Ohne weitere Zeugen musst du doch nur behaupten, dass du dich in der Situation bedroht gefühlt hast.

*Rolly will remember that :wink:

Nein, nicht weil ich das hier geschrieben habe! :beanwat:

Nein du musst dir das schon verdienen. Aber jetzt weiß ich das es okay ist.
Jetzt muss ich nur noch Mal endlich dazu kommen deinen Stream zu gucken :grin:

:beannotsure:

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Die Statistiken sagen aber, dass sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung kaum zur Anzeige gestellt wird und selbst wenn es zur Anzeige kommt, werden nur ein Bruchteil der Personen verurteilt.

Viele Anzeigen werden eingestellt oder Anklagen aufgrund der Beweislage eingestellt. Wenn es aufgrund der Sachbeweise zu wenig Aussicht auf eine Verurteilung gibt, wird keine Anklage erhoben (das Verfahren eingestellt). Wenn bei einer Anklage die Schuld des Täters aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend bewiesen werden konnte, muss es, auch im Zweifel, für den Angeklagten stimmen und diesen freisprechen.

Das bezieht sich jetzt zwar konkret auf Vergewaltigungen, aber ich glaube kaum, dass das bei „Ich wurde auf der Straße angesprochen, hab ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und zeige ihn jetzt noch an“ jetzt viel häufiger vorkommt.

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Du streamst immer zu ungünstigen zeiten. Nächste Woche hab ich Urlaub da schalt ich ein. Also mach dich schon Mal schick :kappa:

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