Der Spam-Thread

Du gibst also zu ein Schuft zu sein? :eddyclown:

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Ach du Schande, die Werbung hab’ ich ja komplett verdrängt :smiley:

:smiley:

(dieses hier)
Krass, bist schon über 60? Mir sind bei dem Video fast die Füße eingeschlafen. Da gibts doch gar keine schnellen Schnitte oder irgendetwas das zur Reizüberflutung führen kann. Das hat so ein langsames Pacing.

:grin:

Und nun wisst ihr alle wie ich zu diesem Studium kam!

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Ungläubiger!!! STEINIGT IHN

Anzeige wegen Einer Drohung gemäß §241 StGB ist raus.

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Ist das nicht schon Anstiftung zu einer Strafttat?

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So oder so wird er als Anstifter mit dem gleichen Maß bestraft.

Glaub ich zumindest. So hatten wir das in der Übung dran :smiley:

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Wenn du mal ein richtiger Anwalt bist, bitte mal so im Gericht sagen…mit dem Smiley. :smiley:

“Uff. Ey Ulli das hatten wir mal vor 10 Jahren in der Übung. Das war doch so oder? Sach schon Meiner!”

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Vielleicht dauert das Verfahren ja etwas länger.
Dann ist er Kläger und Richter gleichzeitig.

Richter sein wäre schon geil :safetyfirst:

Oder Henker. :blush: :spalten:

Ne. Zuviel körperliche Arbeit. Außerdem ist die Arbeitskleidung nicht so schön.

Kannst ja beides machen.
Tagsüber: Richter
Nachts: Henker

Sieht dich eh keiner… also brauchst du keine Arbeitskleidung.

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Ach…die steht mir.