Der Spam-Thread

Es steht ja im Text dass es keine exotische Sexpraktik sein sollte. Die Frau wurde wohl über Jahre psychisch misshandelt und ihr Freund stand halt auf Fesseln und alles.

Als sie ihn mal wieder gefesselt und die Augen verbunden hatten, hat sie ihn (obwohl sie sich wohl angeblich an nichts mehr erinnert) mit der Kreissäge umgebracht.

Eine Kreissäge nehm ich nicht im Affekt, vor allem nicht im Schlafzimmer. Da hätte es wohl auch ein handelsübliches Küchenmesser oder ähnliches auch getan. Eine Kreissäge nehme ich, wenn ich mich besonders an jemanden rächen will mMn.

Aber mal schauen wie das ganze ausgeht :gunnar:

Das ist die Frage die das Gericht klären muss. Die Angeklagte redet sich da wie gesagt nicht direkt raus, aber beteuert sich an nichts zu erinnern. Wobei ich nicht beurteilen kann wie viel ein Mensch verdrängen kann. So eine Kreissäge muss man ja auch erstmal ins Schlafzimmer bringen und verstecken.

Ist aber ein interessanter Fall, wobei es mich wundern würde wenn die Frau nicht wegen Mordes verurteilt werden würde. Sonst könnte man bei jedem Beziehungsmord auf Totschlag plädieren.

Habe mir auch gerade den Artikel dazu durchgelesen. Das klingt ja eher wie eine Folge CSI oder Bones. Ihr jetziger Verlobter hat sogar geholfen die Leiche zu verscharren. Oh man… wie kann Liebe doch blind machen.

Ich würde auch eher auf Mord als auf Totschlag tippen. Man fesselt ja auch niemanden im Affekt ans Bett und die Kreissäge wird wohl nicht im Schlafzimmer gelegen haben.

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Naja, die Frage ist in wie weit Sie nachher belegen kann, dass das in Richtung entschuldbares (mir fehlt grade der besitzt) Verhalten geht wenn Sie nachweisen kann, dass sie dermaßen psychisch und physisch misshandelt wurde und keinen anderen Ausweg gesehen hat - dann kann das schon in Richtung Totschlag gehen.

FTFY :stuck_out_tongue:

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Ja aber für den Totschläg hätte es auch eine “mildere” Waffe getan. Es ist nicht sonderlich gerechtfertigt jemanden wie Jigsaw umzubringen “nur” weil er einen misshandelt hat.

Naja sie wollte definitiv sicher gehen, dass das auch klappt :smiley:

Klar. Am besten noch alle Gliedmaßen vorher abhaken, damit sie ihn nicht verletzen kann.

Naja aber es ist doch egal, welche Waffe genutzt wurde. Mord muss geplant sein und Totschlag muss ein Affekthandlung sein.

Außer natürlich die Waffe tötet so langsam, dass man nicht mehr von Affekt reden kann.

Irgendwie stimmt das schon, aber irgendwie wieder nicht. Hätte sie ihn in der Garage oder im Keller umgebracht wäre eine Kreissäge naheliegender geweses, aber normalerweise bewahrt man in Schlafzimmer keine Kreissäge auf (es sei denn die haben gerade renoviert).

Mord ist mit Vorsatz und totschlag ohne dachte ich

nenenenenene Falsch.

Kann ein “Affekt” nicht auch lange genug anhalten, um schnell in die Garage zu gehen, um die Säge zu holen?

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Beides ist vorsätzlich, Mord gilt aber als schwerwiegender

Ist juristisch eben nicht ganz so einfach, sonst würde man in dem Fall nicht noch drüber reden ob Mord oder Totschlag, denn es war ja offensichtlich geplant, auch wenn die Frau sich nicht erinnern kann.

Hier die Definition aus dem StGB wer “Mörder” ist:

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ist fraglich ob man ihr eines der Tatbestandsmerkmale nachweisen kann, denn wenn nicht wäre es automatisch Totschlag, da sie kein Mörder ist.

Naja Heimtücke und Grausamkeit hat man ja vorliegen. Nur bei niedrigen Beweggründen muss man schauen. Reicht ja schon, wenn er fremdgegangen wäre und die Staatsanwaltschaft dann Eifersucht ins Spiel bringt.

Deshalb geh ich auch von einer Verurteilung wegen Mordes aus. Wenn der Anwalt der Angeklagten dass nun aber geschickt macht und den Richter überzeugt, dass die Angeklagte aus „Gründen“ eben kein Mörder ist, könnte es klappen.

Bin nun kein erfahrener Strafrechtler, aber rein logisch ist das für mich Mord. Würde es auch so in der Klausur begründen :stuck_out_tongue:

Heimtücke ja, weil die arg und wehrlosigkeit ausgenutzt wurde. Grausamkeit eher weniger, da es keine dauerhafte schmerzhafte auf Qualen ausgelegte Behandlung war - ist ja eher davon auszugehen, dass das ziemlich schnell ging.

Ich finds schon ziemlich grausam jemanden mit einer Kreissäge den Kopf abzutrennen. Da gibts “humanere” Methoden.

Und je nach dem ob die Frau es halt ausgekostet hat (woran sie sich halt nicht erinnern kann/will) ist auch sowas durchaus anders durchführbar, als fix runterdrücken und fertig. Komischerweise erinnert sie sich wohl genau an diese Stelle. Also als sie die Kreissäge runtergedrückt hat. Ob das wohl mit ihrem Anwalt abgesprochen war um einem Vorwurf der Grausamkeit gegenzuwirken?