Die 20. Legislaturperiode (Teil 2)

Komisch, die FDP pocht doch gerade bei der Schuldenbremse so auf ihre Verfassungstreue.

Sondervermögen ich hör dich trapsen.

obwohl, es geht ja um Umwelt, da kann man solche Urteile auch noch ein bissen ignorieren.

Tempolimit :beanpoggers:

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Die FDP bremst doch bereits :kappa:

Die FDP ist so lange verfassungstreu wie es in ihre ideologische Vorstellung passt :smiley:

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Aber nicht auf der Autobahn.

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Schon absurd, dass so etwas per Umfrage abgefragt werden muss.

Im Wesentlichen beschreibt er fünf Punkte. Höcke will:

Aber nein die AfD ist nicht Demokratiefeindlich.

Neben dem Klimawandel macht mit das wirklich am allermeisten Sorgen, nicht nur weil ich in Thüringen lebe. Ich sehe nicht wo sich die großen anderen Parteien gegen die AfD stellen. Viel schlimmer, CDU und FDP übernehmen ja Themen und macht sie noch Salonfähiger.

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Ich hab wirklich ein mieses Gefühl für die Wahlen nächstes Jahr.
Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden eine richtige Demokratieprobe werden.

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Mindestens drei der Sachen, könnte er vermutlich sowieso nicht durchbringen.

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„Dieser Verfassungsschutz wird keine Gesinnungsschnüffelei mehr betreiben“, sagt Höcke in Pfiffelbach, „der wird vor allem eins machen: Der wird Wirtschaftsspionage aufklären.“

In der Praxis dürfte der Umbau des Thüringer Verfassungsschutzes nicht so einfach werden. Dafür sorgt die Bundesgesetzgebung: In Paragraf 1 bis 5 des BVerfSchG regelt sie die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Daraus geht hervor, dass der Thüringer Verfassungsschutz verpflichtet ist, mit der Bundesbehörde in klar definierten Aufgabenfeldern zusammenzuarbeiten. Heißt: der Thüringer Verfassungsschutz wäre durch das Bundesgesetz weiter dazu verpflichtet, extremistische Strömungen wie die AfD zu beobachten und zu bekämpfen.

Nicht das der Verfassungsschutz Thüringen die beste Behörde ist, aber dann wird sie ein zahnloser Tiger. Denn dann kann er den Verfassungsschutz umbenennen, wenn dieser bei Extremismus zurückstecken soll. Aber scheint wahrscheinlich eher nicht so einfach zu sein, glücklicherweise.

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Wirklich angsteinflößend, dieser Mann.

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Ist doch schön, wenn sie dem Parteiverbot mehr Futter geben.

Da das ganze nicht nur den Ukrainekrieg betrifft sondern ganz explizit die Zeit und Politik davor, packe ich es mal hier rein.

Ja ja, alles rein Privatwirtschaftlich und Frau Schwesig hat von allem natürlich nichts gewusst, schon klar. Das die dafür noch immer nicht zurücktreten musste ist schon krass.

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Also wundern tut mich der 5 Punkte Plan nicht. Ist ja genau das was die AfD immer von sich gibt.

Bei zwei Punkten frage ich mich, wie die das anstellen wollen.

Können die so schnell aus dem Klimaschutz aussteigen nach den ganzen Urteilen vom Bundesverfassungsgericht oder hat das nur für den Bund gegolten?

Ob sie den Verfassungsschutz so schnell auf rechts gedreht bekommen, da bin ich mir auch nicht so ganz sicher.

Alles in allem ein hoffe ich und das tut mir für die Thüringer, falls die AfD an die Macht kommt, dass sie es gleich ordentlich in den Samd setzen.

Selbst wenn auf dem Papier nicht. Sie könnten die Urteile einfach nicht umsetzen, sehe da keine wirkungsvollen Konsequenzen dagegen.

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Jo, dauert vermutlich etwas bis ein Politiker festgenommen wird, weil er Justizbeschlüsse ignoriert.

Ist das überhaupt theoretisch denkbar? Kann man einen einzelnen Politiker, im wahrsten Sinne des Wortes, haftbar machen, wenn solche Beschlüsse nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden? Ich denke eher nicht. Beispielsweise denke ich da an das Bundestagswahlrecht, bei welchem jahrelang gerichtlich Nachbesserungen oder eine komplette Neugestaltung gefordert wurden und einfach nichts passiert ist. Da wurde ja auch niemand persönlich für belangt, wie und wer auch?

Gab vor paar Jahren Mal die Geschichte mit Söder.

Doch die Gefahr, dass Söder, andere Politiker oder hohe Beamtinnen ins Gefängnis müssen, ist weiterhin gering. Zwar hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) es grundsätzlich für möglich, Zwangshaft auch gegen Amtsträger zu verhängen. Allerdings bedürfe es dazu einer klaren nationalen Rechtsgrundlage – und die fehlt nach Einschätzung von Juristen.

Wenn Bürgerinnen oder Bürger einem Urteil nicht Folge leisten, können Gerichte Zwangshaft gegen sie verhängen. Aber was kann man tun, wenn politische Amtsträger, etwa Ministerpräsident Söder (CSU), die Rechtsprechung ignorieren? Bereits 2014 hatte der EuGH die Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet, „jede erforderliche Maßnahme zu erlassen“, damit die europäische Richtlinie zur Luftreinhaltung eingehalten wird. Bayern jedoch lehnt es trotzdem bis heute ab, die Fahrverbote umzusetzen. Die Umwelthilfe klagte, und weil der bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Frage nicht selbst entscheiden konnte, legte er sie schließlich dem EuGH vor. Der gab sie nun wieder an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück.
Das ist nicht überraschend, denn schon der Generalstaatsanwalt hatte Beugehaft gegen Amtsträger wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt. Zwangshaft könne nur verhängt werden, argumentierte er, wenn es dafür im deutschen Recht „eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage“ gebe. Es wäre aber beispielsweise nicht einmal klar, wer genau im Fall der Dieselfahrverbote in Haft zu nehmen wäre. Die zuständige Behördenleiterin? Der amtierende Umweltminister? Der Ministerpräsident?

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Also nein. Seine eigenen Behörden würden sich natürlich nicht gegen ihn stellen.