Die 20. Legislaturperiode (Teil 2)

Die Polizei kann aber sagen bei 10 unterschiedlichen Orten (Kreisel/Kreuzungen/Autobahnauffahrten) können wir nicht für die Sicherheit gewähren, daher wird der Ort auf zB einen zentralen Platz begrenzt bzw die Route eines Demonstrationszugs entsprechend geändert.

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Ich glaube der Ort wo die Demo stattfindet ist aber Genehmigungspflichtig? Ich bin mir sicher, dass es auch Ausnahmen gibt, in denen das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden kann. Ich bin aber weiß Gott kein Experte, was die Rechtsprechung betrifft.

geht mir ähnlich.
Hier hat jemand versucht das Rechtliche mit Landwirten gegenüber Letzte Generation einzuordnen:

Richtig klar ist es mir trotzdem noch nicht.
Vielleicht wird das ja die Tage auch noch woanders journalistisch aufgearbeitet. Man liest und hört gerade ja eh ständig von Vergleichen mit der Letzten Generation, also das Interesse wäre sicher da.

Wobei ja auch bei uns einfach mal irgengwelche Heuballen und Co. vor Autobahneinfahrten geworfen wurde und man dann abgehauen ist, um andere Stellen zu blockieren. Das hat für auch nicht mehr mit ner Demonstration zu tun.

Ja, ich meine Die AFD hat zur Zeit ihrer Montagsdemos auch mit schöner Regelmäßigkeit den Verkehr in der Düsseldorfer Innenstadt lahmgelegt.

Obwohl es wirklich alle genervt hat, konnte da absolut niemand was gegen machen. Ich frage mich halt wirklich, was die LG falsch gemacht hat. Vielleicht haben sie die Proteste ja wirklich nicht als Demos angemeldet, weil es eher so Guerilla-Aktionen sein sollten, keine Ahnung.

Ist das nicht der Witz am Bauernverband, dass der nur Konzerninteressen vertritt und nicht die der Wutbauern :simonhahaa:

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Wie so oft im Leben und in der Rechtsprechung müssen im Einzelfall Rechte und Freiheiten und Pflichten und Einschränkungen gegeneinander abgewogen werden.
Die menschliche Lebensrealität teilt sich nicht in 1 und 0, richtig und falsch, ja und nein, sondern es existieren Möglichkeitsräume.

Mir ging es um eine etwaige Genehmigungs-PFLICHT bzw. Erlaubnis-PFLICHT. Die besteht grundsätzlich nicht.
Das wäre auch mit dem Demokratieverständnis unserer Verfassung nicht vereinbar.

Die sog. „Klimakleber“ üben zivilen Ungehorsam aus, sie veranstalten keine Demonstration. Trotzdem informieren sie meines Wissens Polizei / Ordnungsamt vor ihren Aktionen.

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Es geht unter anderem um die zeitliche Dimension. Ein Klimaaktivist, der sich auf die Straße klebt, kann eben nicht mal schnell aufstehen, um Platz zu machen. Sein Protest ist auf Dauer angelegt. Landwirte können Straßen ebenso schnell wieder freimachen, wie sie sie blockiert haben.

Was für ein Unfug. Wenn da eine Traktorkolonne steht, brauchen die auch ewig bis sie wieder weg sind.

@Behnson Ich vermute mal das Festkleben ist das Problem.

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War glaube ich nicht der nur der Bauernverband. Ich hab keine Ahnung, wie die organsiert sind. Wenn die Wutbauern gegen das Gesetz verstoßen, dann muss das halt bestraft werden.

Es war ja schon ein Problem mit den Bilder beschmieren. Es ist im Grunde egal, was die LG tut, es ist immer falsch. Es wird halt ein gewisses Narrativ vorangebracht, das sich schön ausbreiten konnte.

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Ja, gerichtlich sollte ein Narrativ allerdings keine Auswirkungen haben und darum ging es ja.

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  1. Es macht einen Unterschied, ob du an einem Tag oder ein paar wenige Male Leute mit deinen Demos nervst oder ob du das monatelang und hundertfach machst wie die Letzte Generation.

  2. Es macht einen Unterschied, ob du deine Demos anmeldest und sie mit bestimmten Auflagen durchführst oder ob du einfach Guerilla-Aktionen machst, für die du dann immer wieder verurteilt wirst.

Wenn die Bauern jetzt anfangen, wochenlang zu demonstrieren und immer wieder rechtswidrig Autobahnen zu blockieren, dann kann ich den Vergleich mit Klimaaktivisten eher verstehen. Aber nicht im Moment.

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Aber dem ist ja nicht so. Da arbeiten auch Menschen und wenn man sich an der LG stört, dann sucht man da auch nach passenden Gesetzen.
Gibt ja jetzt auch mehrere Möglichkeiten den Bauern an den Karren zu pissen und wahrscheinlich wird man da eher ein Auge zu drücken, damit die Sache nicht weiter eskaliert.

Durch die LG mussten bisher aber noch keine Schulpflicht ausgesetzt werden.

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Ich wäre ja dafür, dass wir heute mal ganz genau nachzählen, wie viele Rettungswagen heute durch die Demonstration behindert werden.

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Das immer noch überall behauptet wird in den Artikeln die LG könne kein Platz machen und Tracktoren zur Seite fahren.
Es ist schon ewig so das sich die in der Mitte der Fahrbahn nicht festkleben um bei Bedarf Platz zu machen.
Ob ein Traktor jetzt mal eben immer schnell zur Seite fahren kann, kommt wahrscheinlich drauf an aber ist auch nicht immer so einfach.
Da redet sich Agrarheute schön was ein das ihr Protest ja der bessere wäre.
Übrigens wurden gerade in Berlin alle angedachten Schnellverfahren gegen letzte Generation fallen gelassen die die Politik so unbedingt haben wollten.
Die Justiz hat sich dagen gewehrt.

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Achtung, das Gericht hat nicht entschieden dass die Proteste voll ok sind, sondern dass der Antrag der Polizei unzulässig ist. Das ist ein wichtiger Unterschied. Der Antrag der Polizei könnte auch einfach dumme Formfehler gehabt haben oder vollkommen realitätsfremd sein (dass der Bauernpräsident sich danach hinstellt und was von Legitimation labert ist halt sein Manipulation).
Es ist nicht bekannt wie der Antrag der Polizei genau abgelehnt wurde.

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Denke mal, dass man mit Traktoren eine Rettungsgasse bilden oder sie schnell zur Seite fahren kann.

Eine Beschwerde der Polizei wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Samstag via Eilentscheidung ab. Landes-Bauernpräsident Henrik Wendorff (58) zu BILD: „Laut Gericht wäre die Gefährdung durch ständige Öffnungen und Schließungen der Blockaden größer als durch eine dauerhafte Sperrung. Das Auf und Zu würde zu Rückstaus und Chaos führen.“

Allerdings müssen die Demonstranten Rettungsgassen für Notfälle an den Auffahrten offenhalten. Bauern-Chef Wendorff verspricht: „Polizei- und Rettungswagen können jederzeit durch.“ Und: die Autobahn-Abfahrten dürfen sie nicht blockieren.

ich möchte den Volltext sehen und nicht was der Bauernpräsident dazu sagt und sich auslegt.
Deswegen ja die Erwähnung egal was der Bauernpräsident äußert. er ist kein Jurist.

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Seit wann sind Autobahnauffahrten so breit, dass da neben einem Traktor noch Platz für eine Rettungsgasse ist?

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