Die 20. Legislaturperiode (Teil 2)

Das ist echt das Schlimmste… wie oft ich Diskussionen in solche Richtungen führen muss. Für viele Menschen ist das einfach verknüpft. Und es werden dann eh immer alle über einen Kamm geschwert.

Verwandte von meiner Freundin aus Bayern haben so ein Video geteilt wo ein dunkelhäutiger Mensch einen hellhäutigen Mensch verpügelt (ich formuliere das bewusst wage, weil weder klar ist ob von denen überhaupt jemand ein Flüchtling ist bzw. was davor überhaupt passiert ist). Aber bei den Menschen kommt an „da verprügelt ein Schwarzer einen Weißen“. Die Menschen stellen sich sofort auf die Seite des Weißen. Nicht, weil sie wissen was vorgefallen ist. Nur, weil sie sich dem Weißen wegen der Hautfarbe zugehörig fühlen. Ich hab dann halt gesagt „das ist ein typisches Beispiel für Rassismus“. Die wurden dann richtig sauer und meinten, man könne ja gar nichts mehr sagen heute ohne gleich als Rassist hingestellt zu werden. Ich geben dazu, dass ein Teil in mir kurz davor war laut loszulachen. Ich habe dann versucht zu erklären, dass auch ich meine Meinung sagen darf und ich in dem Fall der Meinung bin, dass das rassistisch ist. Naja sie reden seit dem nicht mehr mit mir :man_shrugging: aber ich bin ja der Böse der angeblich Leute mundtot machen will. Ich hätte das Theme liebendgerne vertieft und über rassistische Strukturen in der Gesellschaft diskutiert oder, dass ich denke, dass die meisten Menschen irgendwo rassistisches Gedankengut in sich tragen. Und das man das als selbstständig denkender Mensch aktiv bekämpfen muss. Durfte ich aber nicht mehr. Schade.

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Ich hätte sie ja eher gefragt, warum das ihrer Meinung nach nicht rassistisch sei. Da bekommt man zwar auch keine sinnvolle Antwort, kann sich aber zumindest daran erfreuen, wie sie verzweifelt nach einer suchen.

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So weit kam ich nicht. Leider :smiley: hätte das super gerne ausdiskutiert. Aber manche Menschen haben wohl wenig Lust ihr eigenes Weltbild zu hinterfragen bzw. sich auf solche Diskussionen einzulassen.

Ich könnte jetzt noch über die Diskussion sprechen die ich schon vorher mit der selben Person hatte. Da hatte sie ein Share-Pic von Ken Jebsen gepostet, dass wir ja alle belogen werden und dass man den Medien nichts mehr glauben kann. Auf meine Frage warum sie dann Ken Jebsen glauben kam nur ein „da sagt wenigstens was ist!“. Klassischer Fall von Selbstbestätigung. Aber wehe jemand wie ich kommt und versucht eine andere Perspektive reinzubringen. Ihr seht also, dass wir uns hier in schwierigem Fahrwasser bewegen :smiley:

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https://twitter.com/schroeder_k/status/1676949971499884550

Ach hier dieses Rechts, da ist doch gerade eh nichts los :ugly:

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Hach ja, blind sein auf dem rechten Auge. Wir sind es ja von der Union gewöhnt.

Man darf überhaupt nichts mehr sagen
Mundtot machen
Person xy sagt das was wir alle denken aber nicht trauen zu sagen

Bullshitbingo at its best :rofl::cry:

Ooooooder man nimmt das Geld aus Erbschafts- oder Schenkungssteuern, besteuert große Unternehmen adäquat und man hat ein Vielfaches davon und kann dennoch gleichzeitig sich um die rechte Gefahr kümmern.

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Sorry, aber wenn ich ein Video sehe, in dem ein Mensch verprügelt wird, stelle ich mich auch erstmal auf die Seite des Opfers.

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Exakt das,
so lange da der/angegriffene da nicht mit hakenkreuz shirt rumläuft, denkt man bei 1 vs X immer estmal dass der eine das Opfer ist.

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Was meine Ansichten verrrändert hat. :beanpoggers:

Kennst du Aikidō?

Es ist ein leichtes ihrrre BULLSHITargumente zu widerlegen. :beangasm:

7rptue

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Nach dieser unterkomplexen Logik würde auch gelten, dass Art.3 GG existiert also gibt es in Deutschland keine Diskriminierung.

Nein, aber das Diskriminierung verboten ist und man es nicht darf. Es steht ja im Meme auch nicht „Man kann nichts mehr sagen“.

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Es geht bei dem Gefühl, dass man nichts mehr sagen dürfe, nicht um eine gesetzliche Verfolgung von bestimmten Aussagen, sondern eine subjektiv empfundenen immer stärker werdenden Einschränkung des öffentlichen Diskurses und der Sanktionierung bei überschreiten dieser Grenzen durch andere Akteure als den Staat.

Ähnliches gilt für Diskriminierung, die ebenfalls nicht durch den Staat angeordnet wird, aber dennoch systemisch auftreten kann.

Wobei sie durchau einen punkt hat, wenn sie sagt, dass trotz des vielen geldes die Rechten nicht weniger wurden.
Ihrer Forderung einer Evaluierung würde ich mich anschließen, nur das geld zu kürzen ist halt strunzdumm, aber was erwartet man von einer gescheiterten cdu ministerin :man_shrugging:t2:

Ich glaube das war hier noch gar nicht Thema

2020 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt dass der Paragraph zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen die Verfassung verstößt. Und damit wurde Sterbehilfe legal.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen

Geschaftsmäßig heißt hier nur auf Wiederholung bedacht. Damit war es für Arzte quasi nicht möglich Sterbehilfe zu leisten

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

Nun gab es anstelle des alten Gesetzes zwei Vorschlage, über die beide heute nacheinander abgestimmt wurde.

Vorschlag 1 kam von Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) und war der liberalere Vorschlag.
Dort heißt es:

Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen." Ärzte dürften Volljährigen dann Arzneimittel dafür verschreiben.
Solche Mittel sollen frühestens drei Wochen und höchstens zwölf Wochen nach einer vorgegebenen ergebnisoffenen Beratung verordnet werden dürfen. Für die Beratungen soll es eine Bescheinigung geben. Vorgesehen ist eine Härtefallregelung, wenn Suizidwillige in einem „existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ sind, die sie in der Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen. Dann sollen Ärzte auch ohne Beratungsbescheinigung Arzneimittel verordnen können, wenn ein zweiter Arzt oder eine zweite Ärztin es ebenfalls so einschätzt.

Der andere Vorschlag kam von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU)
Dort heißt es zu Beginn dass Sterbehilfe verboten wird mit der Ausnahme:

Nicht rechtswidrig sein sollen „Förderungshandlungen“, wenn „die zur Selbsttötung entschlossene Person volljährig und einsichtsfähig ist“. Zudem soll festgestellt werden müssen, dass sie „keine die autonome Entscheidungsfindung beeinträchtigende psychische Erkrankung“ hat und das Sterbeverlangen „freiwilliger, ernsthafter und dauerhafter Natur ist“. Eingeschätzt werden soll dies von einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei zwei Terminen im Abstand von mindestens drei Monaten. Vorgegeben werden soll zudem eine umfassende, ergebnisoffene Beratung bei einem weiteren Arzt.

Beide Vorschläge sind heute im Bundestag gescheitert. Für Vorschlag 1 gab es 287 Ja-Stimmen zu 375 Gegenstimmen. Für Vorschlag 2 waren 304 dafür, 363 stimmten dagegen.

Damit bleibt die Sterbehilfe ohne rechtlichen Rahmen (aber damit auch weiterhin legal)

7rlirr

Mit Einschränkung, weil man bei fehlendem Rechtsrahmen immer mit einer Klage rechnen muss, die dann auch in die andere Richtung ausfallen kann. Es wäre also gut, wenn es eine Regelung geben würde.
Der zweite Vorschlag macht da auch wieder einen riesigen Aufwand draus. Man hat ja schon Glück, wenn man überhaupt einen Termin bei einem Psychiater bekommt.

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Also Armin Laschet ist nicht gerade mein Lieblingspolitiker, aber seine Rede heute zu den Aufständen in Frankreich war einfach nur Danke.

https://twitter.com/ArminLaschet/status/1677011914650443788?s=20

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Aber er weiß schon, dass seine Partei bei jeder Gelegenheit in die gleiche Kerbe schlägt wie die AfD, oder? Siehe zum Beispiel Wegner in Berlin