Ja, ich fand den Ansprechpartner auch etwas kurios gewählt.
Aber es bleibt ja beim Fakt das es dem Fluss besser geht als gedacht.
Ich finde durchaus, das abschiebung ein Mittel ist, welches man nutzen kann und sollte, wenn jemand hier ist und gegen unsere Demokratie steht.
Ist das eine Lösung für alle Probleme? Nein.
Jeder der das behauptet, ist populistisch oder sonst was.
Hab es mir übrigens angesehen und fand sie da auch nicht blöd.
Schon interessant wie Günther und auch immer wieder Wüst, so ganz andere Sachen wie die restliche CDU sagen und machen.
Weniger bekannt ist, dass auch Kontakt- und Betätigungsverbote gegen weitere, in Deutschland aufhältige Personen verhängt wurden, so gegen einen in Syrien geborenen Palästinenser, der seit 2015 in Deutschland lebt und als Facharbeiter tätig ist.
Sie werden verpflichtet, zu den Teilnehmern und Veranstaltern der Veranstaltung/Versammlung „Palästina Kongress“ vom 12.04.2024, 10.00 Uhr, bis zum Abschluss der Veranstaltung am 14.04.2024 in Berlin des Veranstalters „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, diese nicht zu beherbergen und bestimmte Kommunikationsmittel (hier: E-Mail) und Dienste (hier: Facebook, Instagram, Facetime, WhatsApp, You Tube, X [ehemals Twitter], Telegram, Snapchat) nicht zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind Telefonanrufe mittels Festnetz oder Mobiltelefonnetz (ohne Datennetz), SMS-Kurznachrichten sowie Briefpost und Internetnutzung ohne die vorgenannten Dienste und Kommunikationsmittel.
Hab nicht gewusst das man Leuten die Teilnahme an Veranstaltungen so verbieten kann
Dazu passt vielleicht auch 2024 World Press Freedom Index:
Deutschland ist da auf Platz 10/180, also nicht mehr ganz im grünen Bereich (war aber auch schon mal weiter unten).
Qatar auf 83 vor Israel (101). Palestine wegen Hamas x durch IDF getötete Journalisten nur auf 157/180.
Ukraine auf 61 vs. Russland 162 (surprise)
Warum wird im Blog nicht gesagt, welche Äußerungen die Person getätigt hat, dass es zu dieser Einschätzung kommt? Die wurden ja anscheinend mit dem Bescheid mitgeliefert. Fast so als wollten sie verhindern, dass man sich als Leser eine eigene Meinung bilden kann. Auch interessant, dass hinterfragt wird, ob die Parole „from the river to the sea“ antisemitisch sein. Ist ja nur die Forderung der Auslöschung Israels.
Ich finde es gut, dass offene Antisemiten nicht in Deutschland auftreten dürfen. Dieses Mittel sollte man generell öfter einsetzen. Im Ranking der Pressefreiheit ist man übrigens wegen der zugenommenen Angriff auf Journalisten durch Rechtsextreme und Polizei sowie fehlenden Schutz durch die Polizei, abgestiegen.
„from the river to the sea“, ein Spruch, den Netanjahu höchstselbst benutzt, ist also pauschal antisemitisch
Will gar nicht abstreiten, dass es Verwirrte gibt, die den in der Weise nutzen, dass man damit Israel pulverisieren will, aber anscheinend kommt es ja gar nicht allein auf den Spruch an, sondern nur, wer den sagt.
Aus Platzgründen können die Bescheide hier nicht en detail dekonstruiert werden. Aus meinen Hervorhebungen und Fragen ergeben sich aber ihre rechtlichen Knackpunkte und die zugrundeliegenden problematischen Annahmen des Berliner Landesamts. Im Kern wird auf der Grundlage des weiten Antisemitismusbegriffs der IHRA-Definition (dazu kritisch hier und hier) Kritik an Israel (seiner Regierung/Politik) – den „collective jew“ repräsentierend (Klug, 2003, 120, 136) – mit Antisemitismus gleichgestellt und nicht zwischen (völker)rechtlich begründeter (zulässiger) Israelkritik und (unzulässigem) Antisemitismus differenziert (näher hier, S. 75 ff.). Insbesondere wird auch nicht zwischen Kritik an israelischer Politik und der Infragestellung des Existenzrechts Israels differenziert. Die IHRA-Arbeitsdefinition und der auf ihr beruhende BDS-Beschluss des Bundestags (BT-Drs. 19/10191) werden als rechtsverbindlich behandelt. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot i.S.v. Artikel 2 Abs. 4 UN-Satzung wird nicht nur auf Einzelpersonen angewendet (sic!), sondern seine Verletzung durch bloße Äußerungsdelikte dieser Einzelpersonen für möglich gehalten. Tatsachenbehauptungen (Israel als Besatzungsmacht und damit „Besatzer“) werden als unzulässige (antisemitische?) Wertungen behandelt. Ambivalente Äußerungen, insbesondere die Parole „From the river to the sea“ (dazu hier), werden als eindeutig antisemitisch bewertet.
Dabei ist, wer „from the river to the sea“ äußert, in aller Regel durch die Meinungsfreiheit geschützt. Der Slogan ist vieldeutig und Gerichte müssen bei mehreren Deutungsmöglichkeiten genau begründen, warum allein die strafbare Interpretation plausibel sein soll.
Vieldeutig antisemitisch!
Kontext ist halt wichtig.
Wenn der satz auf palestina demos gerufen wird ist er zu 100% antisemitisch
Der Satz ist entweder Antisemitisch oder extrem rechts. Entweder fordert er die Auslöschung Israels oder die der Palästinenser.
Das ein Netanjahu ihn nutzt ist nun wirklich kein großes Wunder oder so, denn rechtsextreme kann und gibt es eben auch im Israelischen Volk.
Nur weil er nicht strafbar ist, macht ihn das nicht weniger antisemitisch.
Also wenn Antisemitismus für dich nicht volksverhetzend ist, fehlt uns irgendwie die Diskussionsgrundlage
Mein Grenzen was als Volksverhetzung gilt sind nur sehr viel enger gesetzt als die der aktuellen Rechtsgrundlage.
Und wieder mal eine aktuelle Frage zum Zustand eurer Zufriedenheit.
Deutsches Schulnotensystem, Geheime Abstimmung.
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Da ist aber jemand sauer
Ich find ja den Titel „Bundesminister für besondere Aufgaben“ ja Funny.
Also wenn ich mein leben neu Leben könnte, wäre das mein Ziel.
„und was machst du beruflich?“
„ich bin Bundesminister“
„ach für was?“
„Für…besondere Aufgaben“ -zwinker
War mir bis gerade nicht bewusst, dass das so heißt (neben Bundeskanzleramt-Teil), scheint ja aber schon seit Jahrzehnten so zu sein.
Klingt irgendwie so nach dem, der die schwarzen Kassen führt, Geschäfte mit Diktatoren macht usw.