Die 20. Legislaturperiode (Teil 2)

Dass die Europa-Wahl in die Debatte um den Bundeshaushalt fällt, ist eine kleine Katastrophe.

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Wo wurde da jetzt mit Gewalt reagiert?

Wenn jemand von Bodyguards weggedrängt wird und von Frau Merz körperlich angefasst und das Mikrofon runtergedrückt wird, dann ist das meiner erachtens Gewalt. Keine körperlich verletztende oder lebensbedrohliche, aber dennoch wird jemand durch Einsatz von physischer Kraft an seiner Arbeit gehindert.
Wenn du das anders definieren möchtest, steht es dir natürlich frei.

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Ja, das definiere ich dann anders. Weil das was ich im Video sehe, ist für mich halt keine Gewalt.

Alles klar, kein Problem.

Wisst ihr noch, als die FDP Ideen und Vorschläge erstmal intern geklärt hat mit den Koalitionspartnern und nicht bewusst alles nach draußen getragen hat, um Stimmung und Druck zu erzeugen?

Nein?

Ich auch nicht.

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Ich weiß ob :mild_shock: oder :partying_face:

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Hoffen wir, dass jetzt Schwung ins Verbotsverfahren kommt.

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Nach den letzten Wochen ist es echt nicbt mehr verwunderlich, da ist ja alles in die Binsen gegangen, was die AfD noch als Argumente für sich auffahren konnte.

Ich denke nicht dass es ersthaft erwogen wird. Die CDU würde das aufgrund ihrer eigenen Einstellung und der ihrer Wahler nicht unterstützen.

Bei der SPD gab es einzelne Abgeordnete und auch Eskens war dafür offen, aber man wird das nicht machen, alleine Aufgrund einer moglichen CDU und AfD Kampagne mit der SPD als Zerstörer der Demokratie, so vor den nächsten Wahlen.
Die FDP wird sich eher auf den Grundsatz keine Verbote berufen.
Die BSW will das gar nicht. Bleiben die Grunen und die Linken. Die Grünen hatten wohl die meisten Stimmen die ein Verbot gefordert haben. Aber auch bremsende Stimmen, vor allem von den Ost-Verbänden

Den Verbotsantrag kann der Bundestag, die Bundesregierung oder Bundesrat einbringen

Lese mich gerade generell mal rein in das was man von der Verkündung hört und die Richter sehen begründete Anhaltspunkte dafür das die AfD gegen die Menschenwürde verstößt.

Zitat von Richter Buck: Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!

Das dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren neu befeuern.

Von den Spitzen der Parteien wird wahrscheinlich erstmal nichts kommen, aber einzelne Abgeordnete können einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren einbringen (wenn sie eine gewisse Anzahl von Stimmen zusammenbekommen).

Und dann finde ich es nicht ausgeschlossen, dass sich bei einer abschließenden Abstimmung eine Mehrheit findet.

Mag sein, aber eine Umsetzung ist, wie @kettlerne schon geschrieben hat, mehr als unwahrscheinlich, siehe NPD/Die Heimat.

Gerade das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Streichung von Geldern für die NPD war doch ein Wink mit dem Zaunpfahl auch ein AfD-Verbot anzustreben. Darin wurden die Hürden für ein Parteiverbot abgesenkt, da dieselben Vorraussetzungen für Verbot und Streichung der Finanzierung gelten.

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Hast du dazu einen Link? Würde mich wirklich interessieren.
Bin mir gar nicht so sicher, ob ein Verbot der AFD als Signal so sinnvoll ist, oder am Ende zu noch weiterer Radikalisierung führt.
Das klare Benennen als die rechtsextremenen Rattenfänger, die sie sind, ist auf jeden Fall ein guter Schritt und wird hoffentlich den ein oder anderen Unentschlossenen zur richtigen Entscheidung verhelfen.

Leider Spiegel Plus:

»Dieses [Parteiverbot]«, heißt es dann im Urteil selbst, »ist Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers, strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern.« Und weiter: »Es soll sichergestellt werden, dass die Parteienfreiheit« des Grundgesetzes »nicht zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht wird«. Ähnlich stand das zwar auch schon im Urteil vom 17. Januar 2017, mit dem das Verfassungsgericht die NPD für verfassungswidrig erklärte, auf ein Verbot aber verzichtete, weil es ihr an realen Chancen fehlte, ihre umstürzlerischen Ziele in die Tat umzusetzen.

So klar formuliert liest sich das aber fast schon wie eine Verpflichtung zum Handeln. Dass also die Antragsteller – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – prüfen, ob die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, und, sollten sie zu der Überzeugung gelangen, auch einen Verbotsantrag stellen. Dass die AfD in der Lage sein könnte, solche Ziele gegebenenfalls auch zu verwirklichen, ist – anders als bei der NPD – ein Risiko, das angesichts der derzeitigen Umfragewerte der Partei ohne jeden Zweifel bestünde.

Interessant auch, dass sich das Urteil ausdrücklich zu dem schwierigen Tatbestandsmerkmal verhält, dass eine Partei eine »aktiv kämpferische Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung« eingenommen haben müsse. Dieses kommt zwar aus der Verbotsrechtsprechung; der Senat hat das nun aber auf den Finanzierungsentzug übertragen. Im Urteil von 2017 blieb offen, inwieweit die Richterinnen und Richter an dieser Anforderung festhalten wollen. Würde das etwa bedeuten, dass ein Parteiverbot nur möglich ist, wenn eine Partei sich gewaltsam an einen Umsturz macht?

Das Urteil stellt jetzt klar: Es bedarf dabei nur »eines planvollen und qualifizierten Vorgehens«. Dazu genüge, dass »auf die Verwirklichung eines der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechenden politischen Konzepts hingearbeitet wird«; letztlich reicht damit jede darauf ausgerichtete politische Betätigung aus, insbesondere die Beteiligung an Wahlen. Nur reine Planspiele in Hinterzimmern dürften nicht darunterfallen.

Deutlich macht das Urteil auch, dass es auf ein Parteiprogramm allein nicht ankommt: Es seien »grundsätzlich alle Tatsachen verwertbar, die geeignet sind, über die Ausrichtung der Partei Aufschluss zu geben«. Das relativ gemäßigt klingende Programm, auf das AfD-Politiker gern verweisen, wäre also kein Persilschein.

Das sind so die wichtigsten Punkte. Im Artikel wird das aber noch weit ausführlicher an weiteren Punkten abgearbeitet.

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Danke für die Zusammenfassung.
Sehr interessant, dass ein Verbot der NPD an deren Irrelevanz gescheitert ist.

Jap und da die AfD leider alles andere als irrelevant ist, würde ich nicht pauschal sagen das solch ein Verfahren scheitert. Es müssten nur mehr Politiker endlich den Arsch hoch kriegen und Haltung zeigen.

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