Die Entwicklung des Programms von RBTV

Und genau da würde mich die exakte Antwort interessieren wie die Zuständigen für dieses Thema zu dieser Annahme kommen, dass das rechtliche Gründe hat. Immer wenn ich lese, dass sich jemand zu dem Thema äußert wird von gesetzlichen Gründen gesprochen und Wörter benutzt wie „ich glaube“, „soweit ich weiß“, etc.
Ich sehe nichts in den Gesetzestexten was diese Annahme unterstützt. Genau deshalb würde mich da eine konkrete Aussage interessieren. Denn ich bin kein Anwalt und vermutlich habe ich irgendwas übersehen oder falsch interpretiert.

Meine Interpretation hatte ich mal in einem anderen Thread zusammengefasst:

Zum Samstag:
Auch wenn ein Großteil der Arbeitnehmer Samstags frei hat ist der Samstag vom Gesetz her ein ganz normaler Werktag und es gibt keinerlei Einschränkungen die vom Arbeitszeitgesetz vorgegeben werden. (vgl. ArbZG - Arbeitszeitgesetz)
Evtl. habt ihr in euren Arbeitsverträgen eine Klausel was Überstunden / Ausgleich für Samstagsarbeit angeht aber das sind dann freiwillige firmeninterne Regelungen.
Viele Arbeitnehmer denken, dass der Samstag irgendwie geschützt ist weil er allgemein als Teil des Wochenende angesehen wird aber das ist nicht der Fall.

Auch hier der obligatorische Disclaimer:
Nur weil ich mich dafür ausspreche, dass ich nicht verstehe wieso es rechtlich ein Problem sein sollte für RBTV am Wochenende / Feiertagen zu arbeiten bedeutet das nicht, dass ich verlange, dass das nun gefälligst so passieren soll.

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