Glaub ich nicht. So rein juristisch betrachtet.
Wer das werbegeld dafür erhält, lässt sich für uns ja nicht nachvollziehen. Vielleicht verdienen sie eh kein werbegeld durch verflixxte klixx
Glaub ich nicht. So rein juristisch betrachtet.
Wer das werbegeld dafür erhält, lässt sich für uns ja nicht nachvollziehen. Vielleicht verdienen sie eh kein werbegeld durch verflixxte klixx
Ich frage jetzt einfach ganz dreist nach.
@illezziracul @Pommes_Ruppel @RBTV_Lars könnt ihr dazu mehr sagen?
Was ja, wenn deine anahme stimmt, dass sie bewusst deshalb keine millionenklick videos nehmen, ja ein „schuldeingeständnis“ ist. Im E-Sport würde man von bugusing sprechen.
Oder halt: Ich fälsche nur 5 Euroscheine, die kontrolliert eh fast niemand auf Echtheit.
Was genauso ein „schuldeingeständnis“ wäre, da man sich ja bewusst ist, dass 5 euro fälschen nicht richtig ist, man erhofft sich aber damit unter dem radar zu schwimmen und nicht aufzufallen.
Also man macht diese entscheidung ja bewusst um sich der strafverfolgung zu entziehen
Ja, das war der Zweck des Vergleichs
Ich habe keine Ahnung wie das funktioniert. Aber bis jetzt gab es nie Probleme
Danke für diese sehr ehrliche Antwort!
Es ist ziemlich eindeutig … aber ich möchte die bohnen hier nicht in Bredouille bringen.
Gibt ja genügend BGH urteile. Auch zu stefan raabs „nippeln“
Das läuft vermutlich unter der Kategorie: Wo kein Kläger, da kein Richter
Darum funktionierts ja ab artikel 13 nicht mehr ^^
Was genau bringt es der Diskussion, solche Sachen zu teasern, aber dann nicht auszuschreiben?
Weil ich hier keine dezitierte anleitung schrieben will wie das mit der ab,ahnung der bohnen funktioniert.
Jemand der den bohnen schaden will, kann ruhig noch etwas eigenrecherche und arbeit aufbringen
Doch oder? So lange keiner der “Besitzer” der Videos klagt passiert auch nicht. Die Staatsanwaltschaft oder so wird hier ja nicht von alleine tätig.
Edit: Ah ok. Weil jeder theoretisch Abmahnungen schreiben kann. Kann sein, dass es so gar nicht kommt. Es gab ja trotz Artikel 13 keine große Abmahnwelle.
Es ist so und so kein staatsanwaltschaftsthema
Naja, der Kalkoffeparagraph gilt ja nicht, da sie die Videos nicht parodieren, sondern wirklich das Video anschauen
Vermutlich (!) ohne einverständnis des urhebers. Und nicht nur kurze schnipsel, sondern das ganze video
Dann verstehe ich noch weniger, warum du es überhaupt benennst.
Der Artikel (jetzt 17) ist ja auch noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Von daher können wir die möglichen Folgen noch gar nicht spüren.