Die Gif freie Laberecke 4

Keks mit Brille gibts leider noch nicht :sweat_smile:

Hallu

Doch, jetzt schon!

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Ich beantrage Mal einen neuen Avatar für dich

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Superstuessy ist wieder mal super :partying_face:

Ich versuche nur wie immer gute Laune zu verbreiten :blush:
Wenn ich dir damit eine Freude bereite, ist mein Tag schon gerettet :smile:

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Könnten auch die Pocken sein

Aber Schoko-Pocken!

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Haben ne modifizierte Zugewinngemeinschaft. Heißt z.B. das ein vorher festzulegendes Anfangsvermögen bei einer möglichen Scheidung von allen Berechnungen ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig wird alles Erbe dem Anfangsvermögen zugerechnet und bei einer Scheidung ebenfalls entsprechend rausgerechnet.

Und dann noch ein paar Details zu Rentenausgleich (gibt es nicht) und Ausgleichszahlungen (gibt es auch nicht). Alles mit der Maßgabe, dass zunächst keine Kinder geplant sind.

Sollte sich daran was ändern, gelten wieder andere Regelungen, etc.

Klingt nicht verkehrt.

So isses :smiley:

Regelt halt viele Sachen im Fall der Scheidung, zu einem Zeitpunkt wo man es noch sehr rational betrachten kann :slight_smile:

Und du hast am Ende nicht die Gefahr, dass deinem Ex-Partner ein Viertel deines Elternhauses gehört :sweat_smile: (falls man sowas hat)

hab ich schoko gehört …

Joa. Das sind die Dinge die man sich vorher nie vorstellen kann und dann steht man dumm da wenn es wirklich Mal soweit ist…

Joa, wobei viele Sachen eh durchs BGB geregelt sind. Außer das mit der Erbschaft halt, macht es für die „Otto-Normal Familie“ oft gar keinen großen Sinn, einen Ehevertrag zu schließen, es sei denn, man möchte den Partner der auf Einkommen verzichtet für die Kinder über die gesetzlichen Regelungen hinaus bevorzugen.

Ist grundsätzlich ne gute Sache, weil da z.B. davon ausgegangen wird, dass derjenige Partner, der die Kinder gehütet hat, im Falle der Scheidung wieder Vollzeit arbeiten gehen kann, sobald das Kind 3 ist. Das ist dann z.B. die Grundlage für die Fortzahlungen des Expartners und kann durch den Ehevertrag z.B. beliebig ausgeweitet werden.

Gleiches gilt für Unterhalt/Ausgleichszahlungen für den Partner der Einkommensmäßig zurückgesteckt hat. Da kann man im Zweifelsfall auch mehr vereinbaren als im Gesetz steht. Sollte man irgendwie auf die Idee kommen weniger als das gesetzliche Minimum zu vereinbaren, dann ist der Ehevertrag am Ende eh ungültig.

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Das ist keine schlechte Idee, sich vorher Gedanken darüber zu machen. Manche mögen das unromantisch finden, aber das ist ein Rosenkrieg um die Ausgleichszahlung auch…

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Uii hier ist ja heute Abend mal jarnüscht los… :beanthinking: :cat_sip:

dabei ist schemelblock doch ein garant für action in diesem thread!

Wer ist eigentlich dieser Schemelblock von dem du immer sprichst? :thinking:

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Ist ne lange geschichte

Zu spät. Jetzt geh ich schlafen :beansad:/