[Diskussion] Streamen nur mit Rundfunklizenz?

Da stimm ich dir ja zu und genau die Generation die mit Computern aufgewachsen ist musste ja eigentlich verstehen wie wichtig eine Kontrolle der internetverkehrs ist (hierbei soll gesagt sein das ich nicht meine das eltern ihren Kindern nach schnüffeln sollen was sie im Internet machen). Heutzutage kannst halt einem Jugendlichen nicht komplett Youtube oder twitch sperren, hier sollte aber mit nur jugenschutzsoftware möglich sein das Kanäle über 18 Jahren (oder gerne auch gestaffelt) nicht erreicht werden können.

Mit der Pflicht zu sende Lizenz für bestimmte streams könnte man hier aber auch zumindest die Grundlage legen das Eltern dies einfacher verfolgen und prüfen können.

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Warum brauch es dazu eine Sendelizenz? Sowohl bei Twitch als auch bei Youtube muss vor jedem Stream angegeben werden, ob darin FSK/USK 18 Content enthalten sein wird / auf Youtube läuft da der Nippel-Algorithmus noch zusätzlich mit und auf Twitch ist es einerseits die Vorauswahl der Spiele, ein Suchprogramm und Test-Zuschauer. Ist ein Jugendschutzfilter aktiviert, werden diese Inhalte automatisch gesperrt, nicht nur die Streams, sondern auch Videos und Co. Um Verstöße gegen diese Kennzeichnung besser / härter zu ahnden, bedarf es keiner Lizenz, sondern nur der Umsetzung bereits bestehender Gesetze. Ich möchte auch bezweifeln, dass das Geld in einen besseren Jugendschutz fließt.

Rundfunk ist „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“ ← sämtliche Live-Formate bei RBTv brauchen also keine Rundfunklizenz, denn Chad beeinflusst diese maßgeblich und das eigentliche Programm bewegt sich nicht am Sendeplan entlang, sondern kreuzt diesen höchstens zufällig hin und wieder :smiley:

Trotzdem befreit das immer noch niemanden vor dem Gesetz, was halt vorgibt das bei den vorausetzungen eine gegeben sein muss. Besonders da das gesetzt mehr regelt und mehr Vorgaben gibt wie nur den Jugendschutz.

Wer mit einem Sender Geld verdienen will, soll auch wie jeder Sender behandelt werden.

Aber man kann Gesetze ja verändern, wenn man merkt, dass sie total veraltet sind. Darum geht es doch bei der ganzen Sache. Jugendschutz, Regulierung von Product Placements,… kann man auch verlangen, ohne den Leuten ans Geld zu gehen. Und ob Streamer wie Pietsmiet unter die aktuellen Gesetze fallen, ist dann eben doch sehr fraglich und muss am Ende eventuell von einem Gericht entschieden werden.

Ja Gesetze kann man ändern und sollte man hier sicher auch. (das sag ich ja auch seit Anfang an)

Ich bin nur ein gegner davon das viele sagen ja das ist ja nur im internet und sollte nicht gelten und die sind eh alle viel zu klein dafür.

Wer ein Gewerbe führt egal wie groß muss sich auch an die dafür vorgesehen Gesetze halten. Also warum sollten gerade Internet Streamer davon ausgeschlossen werden.

Naja, Gesetze können halt immer unterschiedlich interpretiert werden und gerade in dem Fall ist das alles sehr schwammig, weil die Gesetze eben nicht für das Internet geschrieben wurden. Die große Frage ist ja, ob die aktuellen Gesetze hier überhaupt gelten. Selbst die entsprechende Behörde ist sich ja noch ziemlich unsicher und nur weil der Chef von den Landesmedienanstalten (der übrigens vor kurzem noch Lobbyist für RTL und Co war) jetzt sagt, dass die Gesetze auch für Twitch und Youtube gelten, muss das noch lange nicht stimmen.
Wenn Pietsmiet sich jetzt einen Anwalt holt und sagt, nein das gilt für uns nicht, ist das vollkommen legitim und und ebenfalls im Rahmen des Gesetzes.

Letztendlich entscheiden können das nicht Pietsmiet, die Landesmedienanstalten und schon garnicht wir Hobbyjuristen hier im Forum, sondern nur ein Gericht :wink:

Da hast schon recht, aber dann könnte man die ganze Diskussion ja schließen, es geht ja gerade darum ob die Lizenz für Streamer gelten sollten (auch wenn ich zugeben muss das nicht sicher ist das, das aktuelle Gesetz dies explizit vorsieht).

Und da muss ich sagen, das ich finde das wenn bestimmte Strukturen vorhanden sind dies auf jedenfall so seien sollte.

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Wer tatsächlich so viel mit seinem Kanal verdient, dass er davon leben kann, muss sich ohnehin selbstversichern, Gewerbe anmelden und auf absolut alles Gewerbesteuer zahlen. 1000-10.000 Euro für alle Streams, egal ob Let’s Player, Meinungs- und Infoplattformen oder Hardcore-Marketing? von 500-50000+ Zuschauer? Wo ist da die Relation? Pietsmiet und Bibbi haben bestimmt kein Problem mit diesen Summen, viele andere Streamer aber sehr wohl und wer sich am unteren Ende der Nahrungskette befindet, wird sich im Zweifelsfall einfach überlegen, ob es den ganzen Aufwand wert ist.

Edit: meinte natürlich Einkommensteuer, nicht Gewerbesteuer, wie von @PerfectPatrick und @Mephistos völlig zu Recht kritisiert.

Das Argument hatten wir schon 10 mal hier glaube ich, deswegen rede ich ja die ganze zeit davon das, dies ja auch angepasst werden soll. Kleingewerbe Zahlen ja auch kaum bis keine Steuer, da kann man ja dann die Kosten an der Größe usw. berechnen.

Um noch mal das Thema ab 18/ jugendfreigabe aufzugreifen.

Ja rbtv kann 24/7 usk18 Titel zeigen. Einfach war YouTube eine ab 18 Freigabe hat. Damit kann man wenn man die jugenschutzsoftware auf dem pc der Kinder installiert blocken das sie da früher drauf können.

Den auch dort war mal das Gesetz so das in Deutschland das Internet nichts vor 23 Uhr hätte zeigen können was usk18 war. Man hat gemerkt das geht so nicht und kam dann auf die Idee mit Listen wo diese Sachen eingetragen sind und auf die Software dann zugreift damit Eltern das einfach blocken können.

Ist ein ganz schöner Punkt der zeigt das solche Sachen auch gelöst werden können. Wenn sie erkannt werden und angegangen.

Auch die Bohnen haben das dann erstmal in Verbindung mit der Lizenz und den Gesprächen mit den zuständigen genau abgeklärt. Deswegen gab es damals ja auch glaube einen Monat oder so Programm wie im tv also mit zeitlich geregelter jugendfreigabe. Und auch dort hat man dann eingesehen okay das ganze ist anders zu betrachten als Eine Ausstrahlung im tv und es gibt andere technische Lösungen für den Jugendschutz als die Uhrzeiten für das Programm.

Denke das sollte zeigen das diese Sache nun bei weitem nicht so dramatisch ist wie sie jetzt gemacht wird sondern das man einfach mal vernünftig über alles reden sollte.

Aber genau diese „Ausnahmeregelung“ ist doch in Gefahr, wenn jeder der regelmäßig streamt, nun eine Rundfunklizenz bekommt.

haha :smiley:

Warum? Rbtv hat ja nunmal diese Lizenz. Warum sollte sich da nun was ändern wenn mehr diese Lizenz brauchen?

Sorry, das ist faktisch falsch. Erstens muss man auch ein Gewerbe anmelden, wenn das nur ein Nebenverdienst ist und das mit der Gewerbesteuer ist komplett falsch. Die zahlt man als normales Gewerbe erst ab 24.500 € Gewinn.

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Oh, danke für die Info. Martin Le hat das für seine Situation und seinen eigenen Kanal mal erläutert und ich habe es offensichtlich falsch verstanden, er muss seine Twitcheinnahmen aber auch separat versteuern, obwohl er (vermutlich) nicht auf diese Summe kommt, welche Steuer könnte das dann sein?

Weil sie bisher die Ausnahme waren und dann zur Regel werden und in der Regel kommen zur Regel, neue Regeln an die man sich halten muss.

Einkommensteuer nehme ich mal stark an, wenn es über den Freibetrag liegt, aber auf jeden Fall sollte man seine Einnahmen beim Finanzamt angeben

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Ja, natürlich… wenn er über die 8000€ nicht drüber käme, hätte er sich wohl kaum selbständig gemacht. Sorry, stand auf dem Schlauch.

Warum nicht? Wenn man Einnahmen hat und so weiter sollte man das ganze auch anmelden.

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