Pegi ist nie die deutsche Freigabe. Entweder es hat ne USK Freigabe oder es ist in Deutschland ungeprüft und damit „ab 18“.
ok … ich frage dann auch NICHT weiter nach wieso der Pegi-Link 18 im … neh, ich frag ’ nicht nach … alles cool !
mir als erwchsener Konsument kommt es nur darauf an, dass RBTV noch weiteren Content raus bringt …
Ich und meine beschissene Neugier, jetzt will ich wissen was du meinst.
Das ist übrigens ein äußerst interessanter Punkt.
Ich denke die 500 Zuschauermarke wird hoffentlich noch nach oben korrigiert. Wie aber will man feststellen ob diese 500 Zuschauer alleine aus Deutschland kommen und dementsprechend eigentlich nur relevant wären?
Geht es nicht eigentlich darum wieviel Zuschauer man potentiell erreichen kann?
Edit:
Aber auch Web-TV oder Web-Radioprogramme, die nur von weniger als 500 potenziellen Nutzern zur gleichen Zeit live empfangen werden können, sind als Telemedien und nicht als Rundfunk zu qualifizieren.
Potentielle Nutzer gleichzeitig. Es gibt allerdings quasi kein Angebot im Internet dass potentiell weniger als 500 Nutzer gleichzeitig wahrnehmen können außer man beschränkt das künstlich.
ganz simpel - Counter-Strike: Global Offensive - auf Wikipedia -
rechts in der Info Box, da sind unter Altersfreigabe
USK 16 und Pegi 18 gelistet … ist aber auch eher nebensächlich weil ich mich nur gewundert wieso RBTV mit der Rundfunk-Lizenzgebühr 18+ Content vor 22 Uhr senden kann …
Ach das. Ist halt für Österreich und Schweiz interessant. Die deutschsprachige Wikipedia ist ja nicht nur für Deutschland. Deshalb steht neben dem USK Logo oft auch Pegi auf den Verpackungen, ist dann ein einheitliches Cover für den gesamten Deutschsprachigen Raum.
Wenn man von potentiellen Nutzern spricht, dann würde es ja wirklich jeden Streamer treffen.
Die Problematik der View-Bots nicht zu vergessen, damit könnte man dann jemand mehr oder weniger wirklich schaden. Da gibt es extrem viele offene Fragen, über die sich die Entscheidungsträger gar nicht bewusst sind, da sie in Columbusmanier erst einmal “Neuland” betreten.
ja genau, was ich so gehört und gelesen habe (ok, nur gehört), egal wieviele Viewer ein Stream durchschnittlich hat, die Erreichbarkeit über 500 soll die Marke sein eine … ääähhm … etwas sehr seltsame Regelung im 21. Jahrhundert
Ich weiß nicht mehr wo aber irgendwo habe ich gelesen dass die Entscheider die jetzt mit der Forderung nach der Sendelizenz kommen selbst ja gar nicht entscheiden wer Lizenzpflichtig ist sondern halt nur die Vorgaben umsetzen und damit auch anstoßen wollen dass das alles mal an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Kann man jetzt glauben oder nicht, würde es aber nur um Schikane gehen hätte man wohl eher nicht bei Pietsmiet angefangen der ja durchaus in der Lage ist sich zu wehren sondern bei kleineren Streamern die nur wenig Reichweite haben.
Hast du den obigen FAZ-Artikel gelesen?
Da ist der ehemalige RTL-Typ ja im Interview. Bei seiner Vorstellung kann einem Angst und Bange werden und man merkt, dass er aus dem klassischen Fernsehen kommt und es ihm eigentlich nur indirekt um die Streamer geht, diese werden wohl nur Bauernopfer.
Und dazu gehört PietSmiet leider auch, er wird da nur als kleines Licht gesehen, die wahren Größen die “angegriffen” werden sollen sind nicht die Streamer.
Hab ihn tatsächlich eben erst gelesen. Was ich nicht verstehe: Wenn es ihm wirklich um Hatespeech und Fake News gehen sollte, was soll dann das mit der Lizenz? Kann man beides nicht sowieso schon ahnden?
Und was mir auch hier wieder auffällt: Als das ganze angefangen hat habe ich mal nachgelesen wie die Vorraussetzungen dafür genau sind und da stand “Kein Rundfunk sind Angebote die zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind.” und ich bin der Meinung das trifft auf Streams zu. Das Empfangsgerät ist mein PC und der Stream wird da erstmal zwischengespeichert und dann direkt aus dem Speicher abgespielt. Das war ja auch in der Diskussion wichtig ob man für illegalen Download belangt werden kann wenn man einen Film von Seiten wie Kinox streamt. Da wird aber nie drauf eingegangen. Es werden immer nur die Voraussetzungen für Rundfunk angegeben aber nie die Ausnahmen.
Weil Youtube Jugendschutzsoftware unterstützt und sich selbst pauschal als ab 18 definiert. Dazu gibt es einen Standard für Webseiten über eine age-de.xml-Datei. Damit könnten Eltern, wenn sie es wollen, den Zugang für ihre Kinder einschränken. Diese technische Möglichkeit gibt es beim TV-Programm im Free-TV nicht, daher gelten dort die Regeln über die Sendezeit.
Wurde bei Twitch extra für RBTV eingeführt (siehe entsprechende Datei, wo RBTV immer noch drin steht), deswegen wurde die Einschränkung von Inhalten nach Sendezeit äquivalent zu Free-TV-Sendern auch nach kurzer Zeit wieder aufgehoben.
Also das es bei der Zahl 500 um eine potentielle Reichweite geht ist korrekt. Das heißt auch, dass automatisch jeder Twitch Streamer darunter fallen würde, weil es logischerweise keine Beschränkung von Twitch oder YT nach oben gibt. Das rührt halt alles noch aus Zeiten, als die Rundfunklizenz an gewisse Frequenzen gekoppelt war, die halt unterschiedliche Reichweiten hatten (so hab ich das zumindest mal gelesen).
Der Grund dafür dürfte sein, dass Gronkh das etwas “cleverer” macht. Er kündigt nämlich grundsätzlich keine Live Streams an und hat auch nicht sowas wie einen Sendeplan. ABER jeder seiner Zuseher weiß, wann Gronkh normalerweise streamt bwz. wird über die Twitch Funktion dann darüber informiert, wenn er streamt. Scheint also so, als ob Gronkh das Thema schon länger auf dem Schirm hat. Bei Pietsmieit sieht das anders aus, die werben recht offensiv auf allen Kanälen, wenn Sie live streamen.
Bonjwa ist ja jetzt auch dazu übergegangen den Wochenplan durch eine Community Abstimmung wählen zu lassen, was sie wahrscheinlich auch um die Bedingungen einer Sendelizenz herumschiffen lässt.
Lange Rede, kurzer Sinn. Der Rundfunkstaatsvertrag ist völlig verstaubt und veraltet und gehört auf die Märkte des 20. Jahrhunderts angepasst. Aber wie man die Politik kennt wird es erst dann angepasst, wenn sich wieder alles geändert…
Das mit bonjwa hat ja die ganze Diskussion hier erst gestartet ;).
Wäre halt interessant ob es wirklich ausreichend ist einfach nur die community die Reihenfolge der Sendungen voten zu lassen um das Gesetz zu umgehen.
Weil nach dem vote ist trotzdem noch ein fester sendepläne vorhanden jedoch ist ja jetzt nur der Punkt nicht mehr gegeben das ein Teil der Zuschauer nun bestimmt was, wann läuft.
Mir ist klar wie einfach es ist online Jugendschutzgesetz Vorgaben zu umgehen.
Und das alles soll auch auf keinen fall die eltern vor jedweder Aufsichtspflicht und kontrollfunktion Freisprechen.
aber wenn du als Elternteil nicht gerade dein Kind 24/7 überwacht, muss man halt schauen was hier die eltern unterstützen kann und was von Staat her gemacht werden kann um diese zu unterstützen.
Mir geht es grundsätzlich in der ganzen Sache einfach das sich wieder Leute im Netz über Gesetze stellen wollen. Das gesetzt ist nunmal da und sollte daher (sehr gerne nach dringend benötigen Änderungen) für alle gelten die darunter fallen.
PS. Und wenn wir ehrlich sind schaut fast eh jeder Jugendliche pornos und Horrorfilme weit bevor sie 16 oder 18 sind, das haben wir aber auch schon in den Zeiten vor dem Internet geschafft.
an das 20. jahrhundert ist er angepasst
Eine Bedingung ist aber auch dass Zuschauer keinen Einfluss auf das Programm haben dürfen.
Um die vollständige Kontrolle der Kinder geht es mir auch gar nicht, es geht darum, dass die Eltern sich heutzutage nicht mehr für den Medienkonsum ihrer Kinder interessieren, als ein bestimmter Typ Eltern angefangen hat, seine Kinder nur noch vor dem Fernseher zu parken, diese Kinder ihre Fernseher im eigenen Zimmer hatten etc. hat man die Eltern in Schutz genommen und das FreeTV zu dem kastriertem Stück Scheiße gemacht, welches es heute ist. Jetzt kauft genau der gleiche Typ Eltern seinem Nachwuchs einen Computer, Laptop, Smartphone, I-Pad etc. pp, gibt die Internetflatrate frei und parkt die Kinder wieder vor einem Bildschirm und diesmal auch vor dem Internet. Und auch diesmal wird man die Eltern wieder nicht in die Pflicht nehmen den Medienkonsum ihrer Kinder zu steuern, sondern man wird wieder das Medium bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln. Windows hat schon seit etlichen Jahren ein hervorragendes Jugendschutzsystem, darunter musste nur noch nie ein Kind “leiden”, weil 99% aller Eltern es nicht kennen und/oder zu faul sind es einzurichten/aktivieren.