Diskussion zum teil-legalisierten Cannabis

Ich freue mich schon auf die vielen neuen Spielplätze.

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sagt mal: wie komme ich nun legal an samen? nur über clubs oder über shops? ich raff das noch net ganz. gibts da schon onlineshops zu?

Vor allem in Bayern

Samen waren doch nie illegal

Gibt es doch bestimmt zu hauf zu kaufen

Jetzt haben wir den Salat - kaum wird es legal, werden alle Menschen zwischen 8 und 88 Jahren mit dem Kiffen anfangen!!! :beanomg:

Außer natürlich die vernunftbegabten Menschen von CDU und CSU. :beanpat:

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Internet, würde ich sagen Die Samen zu besitzen war nie wirklich illegal, nur das Einpflanzen.

Freu mich ab 01.04. kein Straftäter mehr zu sein :slightly_smiling_face:

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Als bist du es aktuell noch.
Anzeige ist raus. :kappa:

Achso lol aber man braucht doch die legalen Low Performer Samen. :smiley:

Ich Interesse mich weniger für den Konsum als für den Anbau wenn ich ehrlich bin. Schön im Sommer im Garten aufstellen.

zB Sensi Seeds.

Basically erstmal aus der Schweiz oder Holland. Das gibt es schon die ganze Zeit. Verlässlich unkompliziert lief das bisher aber auch nie. Man konnte schon Pech haben. (Also dank der bisherigen Gesetzeslage)

Aber ja. Wie ist denn die Weitergabe von Saatgut konkret geregelt?

Oh Wow. Darauf werd ich mir nachher ne ganz dicke Lunte bauen.

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Bitte nicht, darfst auch später einen mitrauchen :innocent:

Wenn ich das richtig verstehe ist die Amnesie doch dadurch auch quasi durch, oder?

ok, ich muss mich korrigieren

In Deutschland fallen selbst die Hanfsamen unter das Betäubungsmittelgesetz, gemäß § 1 Abs I. Sie werden als Pflanzenteile in Anlage I zum BtMG aufgeführt.

Die grundsätzliche Situation sieht wie folgt aus: Nur in Deutschland besteht innerhalb der EU ein Verbot für den Handel mit Hanfsamen . In allen anderen EU-Ländern ist der Handel erlaubt.

Da allerdings freier Warenverkehr innerhalb der EU herrscht, ist der Versand von Hanfsamen nach Deutschland erlaubt.

Es ist völlig legal, sich Hanfsamen online nach Deutschland zu bestellen, solange man die Samen aus einem Land der EU bestellt.

Aber nun kommt das Ding.
Es gibt eine Uneinigkeit ob das Liefern auch legal ist

Auf der einen Seite liest man online

Auf der anderen Seite stehen die Aussagen vorwiegend von Rechtsanwälten für Betäubungsmittelrecht, die vor einem bedenkenlosen Bestellen aus einem EU-Land durchaus warnen. Im Ausland Hanfsamen zu kaufen ist nicht verboten. Problematisch wird es aber, die im Ausland gekauften Samen nach Deutschland liefern zu lassen.

Auf der anderen Seite kann man online nachlesen

Sogar der Zoll hat dabei keine Einwände, solange die bestellten Hanfsamen versteuert wurden.

Heißt Samen waren bisher in Deutschland nicht legal zu kaufen, sondern nur in EU-Staaten, und das liefern selbst ist umstritten.

Aber das wird mit dem Gesetz geändert oder?
Hat sich jemand informiert

Auf der Seite der Bundesregierung steht zum Cannabisgesetz

Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden.

meint man damit dass die Regelung dass es in allen EU-Staaten außer Deutschland zu kaufen gibt bestehen bleibt, oder wird auch der Hanfsamenhandel in Deutschland legal. Ich kann mir nicht vorstellen dass es da nicht wird. Wäre sehr bescheuert, wenn wir Cannabis entkriminalisieren, aber als einziges EU-Land den Handel mit samen weiter kriminalisieren.

Ist doch eindeutig.
Deutschland ist ein EU-Mitgliedsstaat.

eingeführt werden bezieht sich für mich halt sprachlich als Import

daher bin ich nicht sicher

Weil so siieht bisher die rechtliche Lage aus und so würde ich das auch formulieren, wenn kein Cannabisgesetz gekommen wäre

Ist halt ein wenig unsauber formuliert, aber durch das Wort EU-Mitgliedsstaaten ist es für mich recht eindeutig. Sonst hätte man Deutschland ja exkludieren müssen.

Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig. Zudem dürfen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben werden, sofern die Cannabissamen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer gemischten Weitergabe von Samen und Stecklingen dürfen insgesamt maximal 5 Samen und Stecklingen abgegeben werden. Nicht-Mitglieder haben in diesem Fall der Anbauvereinigung die für die Herstellung der weitergegebenen Cannabissamen oder Stecklinge entstandenen Selbstkosten zu erstatten.

ok, du hast unrecht

Cannabis Samen: Wo kann man sie kaufen?

Die Cannabis-Samen dürfen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums online in EU-Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Österreich oder Spanien gekauft werden. Allerdings nur für den Eigenanbau. In Deutschland selbst kann man die Samen vorerst nur über die Anbauvereinigungen beziehen. Die Regelungen zum Anbau in den sogenannten Social Clubs sollen jedoch erst im Juli 2024 in Kraft treten.

Der Handel bleibt illegal, man muss es aus dem Ausland bestellen. Mit dem Schlupfloch der Anbauvereinigungen die Samen weitergeben dürfen

hahahaha, wer hat sich denn das ausgedacht

Und wer weiß wann Säule 2 in Kraft tritt.

Hm. Es könnte sein , dass in diesem Säule 1 Modell erstmal die Weitergabe über die Clubs geregelt ist. So steht es ja weiter in dem Absatz.

Zudem dürfen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben werden, sofern die Cannabissamen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer gemischten Weitergabe von Samen und Stecklingen dürfen insgesamt maximal 5 Samen und Stecklingen abgegeben werden. Nicht-Mitglieder haben in diesem Fall der Anbauvereinigung die für die Herstellung der weitergegebenen Cannabissamen oder Stecklinge entstandenen Selbstkosten zu erstatten.

Interessant ist das schon die „Kosten erstattet“ werden können/müssen. Schlupfloch.

Aber die kommerzielle Freigabe würde eben im Säule 2 Modell in Kraft treten ,da ja die Samen eben auch im BtMG klassifiziert sind.

  • Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule (CanG) wurde von der Bundesregierung (Pressemitteilung vom 16.08.2023) und nach Beratungen vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen. Das Gesetz soll überwiegend am 1. April 2024 in Kraft treten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 gelten.
  • Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.