Diskussion zum teil-legalisierten Cannabis

Darauf erstmal ne Maß. PROST!!

Achso, deswegen ist es erlaubt im Beisein und mit Erlaubnis der Eltern ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit (auch vor jeder Schule) Alkohol zu trinken.

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Lobbyist bleibt lobbyist

Die 1.200 bayerischen staatsbrauereien sind in Ordnung. Das ist ein Handwerk und deutsche Tradition.

Aber nicht dieses teufelszeug

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Leider spielt ihm die Tatsache das dass Gestz hinten und vorne Probleme und INterpretationslücken hat sehr in die Karten.

Kenne einige ältere Leute hier (Bayern) die eigentlich pro oder zmd neutal zu Cannabis Legalisierung stehen, aber das Gesetzt und die schon arg dummen Regelungen für ein potentielles Problem/Chaos halten das man lieber so nicht haben sollte.

Selber finde ich einen unbeholfenen ersten Schritt zwar besser als nichts, aber kann auch die verstehen die bei sowas lieber was ordentliches bzw professionelle Arbeit der Legislatur sehen wollen :see_no_evil: Und genau diese Leute kann ein Söder und die Christliche Schwätzer Union jetzt leider für sich mit mobilisieren.

Ohne die konservativen Einflüsse hätte man ja zumindest offizielle Abgabestellen gehabt und auch diese ganzen Verbotzonen sind Zugeständnisse an die Gegner gewesen.

Hätte Rot/Grün imo beosnders bei IMport, weitergabe und Grenzüberschreitung wen das auch an ZUgeständnissen lag nicht nachgeben dürfen und einfach öffentlich diskutieren wie SchwarzBraun mit ihren „Zugeständnissen“ das ganze sabotieren will mehr druck ausüben.

Verbotszonen solange ordentlich geregelt und kommuniziert finde ich ja eh ein Zugeständniss das man leicht Schlucken und dan als Zeichen auch auschlachten kann, finde aber auch hier hat man in Bezug auf die Aussenwirkung wenig draus gemacht und nur wieder den Querulanten einen leichten Sieg geschenkt.

AM Ende fürchte ich einfach das man sich hat zu sehr drangsalieren lassen und das jetzte Gesetz is schon arg unschön :see_no_evil: Hoffe CSU/CDU schmorren dafür in der Hölle :beanwat:

Politik deren einziges Ziel ist die Arbeit anderer zu ruinieren statt selber was sinnvolles zu bewerkstelligen finde ich einfach unter aller Sau

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Für mich wäre es eigentlich sehr viel einfacher gewesen, wenn:

  • Verkauf von speziellen Gebinden in Apotheken erlaubt (5-10 Gramm, mit Siegel, personalisiert).

  • Konsum im öffentlichen Raum wird verboten.

  • Besitz außerhalb der Wohnung nur erlaubt, wenn es darum geht das eigene versiegelten Gebinde nach Hause zu transportieren. Das soll die unkontrollierte Abgabe von Cannabis außer zum direkten Konsum beim Besitzer zuhause erschweren.

  • Werbeverbot.

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Söder: Es gibt Unsicherheit auch beim Bürger, wie die Gesetze anzuwenden sind, daher werden wir eine Null-Toleranz Politik bei der Exekutive führen :beanderp:

Dann bitte das gleiche für Alkohol und Zigaretten.

Aber bitte nicht für Schokolade.

Wäre ich dafür, die ganzen Säufer und Raucher auf der Straße los zu werden, wäre ein Traum :beanaww:

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„Aha, haben Sie etwa zur Feier ihres Kommilitonen Ihr eigenes Bier mitgebracht. Ab ins Gefängnis, Sie Verbrecher!“

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Bei Alkohol würde ich zumindest den Ausschank und Verkauf auf nach 20 Uhr beschränken. Aber da weder Zigaretten noch Alkohol ein Betäubungsmittel sind, würde ich da schon unterschiedliche Rahmenbedingungen setzen.

Als Betäubungsmittel bezeichnet man heute Rauschdrogen, deren Herstellung, Verbreitung oder Besitz durch Gesetze beschränkt ist.

Also wieder ein „Es ist verboten, weil es verboten ist“ :smiley:

Guter Punkt.
Gehört Cannabis ab dem 1.4. noch zum BTM?
Kann ja eigentlich nicht sein, wenn es rezeptfrei zu beschaffen ist.

Wen das dein einziges Problem ist, ez.

Reklassifizierung von Cannabis als Genussmittel und ez ^^

wird dort gestrichen

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Dann ist es aber keine Teil-Legalisierung mehr?

wie meinst du das.
Der Rahmen ist doch bekannt. Cannabis wird in das CanG überführt.
Dort wird dann der private Besitz erlaubt (und Konsum wie vorher)

Handel, gewerblicher Anbau, Werbung etc bleibt verboten.

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Ich weiß nicht warum der Bewegung es am wichtigsten ist, dass irgendwie Alkohol und Cannabis gleichbehandelt werden. Natürlich kann man auch Alkohol als BTM einordnen und dann alle Regelungen, die es zur Abgabe und Konsum auch dort gibt, dort regeln, aber welchen Unterschied macht es?

Es kann ja dennoch im Betäubungsmittelgesetz bleiben und dann wird halt der genaue legale Umgang im neuen Gesetz geregelt. Aber vermutlich ist es Ziel, dass man Verstöße gegen das Cannabisgesetz von denen gegen das BTM-gesetz unterscheidet