Dürfen Let's Player auf YouTube Emulatoren benutzen?

… und weil da viele Konjunktive drin stecken, muss das im einzelnen Fall ein Gericht entscheiden. Allgemein kann man das nicht sagen, da viele Aspekte eben individuell abgewogen werden müssen.

Mir ging’s auch nur ganz allein um deine Einführung einer “konkludenten Einwilligung” durch Nicht-Handeln, die es so eben nicht geben kann (im Gegensatz zu deiner nun hier formulierten “stillschweigende[n] Einwilligung”).

Ja ist eine Einzelfallbetrachtung. Wäre sicher interessant mal zu sehen wie ein Gericht entscheiden würde wenn zB Microsoft Gronkh verbieten würde Minecraft Videos zu machen.

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Glaube nicht das man nachgucken wie etwas läuft bei Reverse… mit wir bauen das mal nach und lassen das dann wirklich laufen vergleichen kann.

Der Emulator geht ja den Schritt weiter er hört ja nicht beim zerlegen und gucken wie es geht auf sondern das baut man dann neu zusammen passt es auf die neue Hardware an und wird dann betrieben.

Auch ist das ganze mit was ist ein wirksamer Kopierschutz ja eine ziemliche Frage. Wahrscheinlich ist das Modul der bessere Kopierschutz als jede andere Form von Konsolen spielen einfach weil man dafür extra Hardware erstellen muss. Während Software ja einfach umgangen werden kann.

Würde das alles nicht einfach so als das geht schon weil es ja machbar ist einstufen den dann gäbe es ja fast keinen Schutz solange man es “privat” nutzt. Zumal es ja bei einem lets play auf YouTube selbst ohne werbe Einnahmen immer noch eine öffentliche Vorführung der ganzen Sache ist.

Emulatoren sind nur rechtswidrig, wenn sie Original Code benutzen. Wenn der Code komplett selbst geschrieben wurde, dann sind sie legal.

Meines Wissens brauchen die aber doch alle das Original bios usw als Grundlage und das ist schon nicht legal zu haben.

Deswegen liegt das BIOS auch nie den Emulatoren bei. Jeder kann sich das BIOS aber legal von seiner eigenen Konsole kopieren und dann in den Emulator einfügen.

wie sieht es eigentlich mit Rom-Hacks aus? Ein Beispiel ist, dass ich gerade “golden yoshi’s island” mit einem Emulator spiele

golden yoshi’s island ist ein Mod, oder besser gesagt ein Rom Hack von Yoshi’s Island.

Ebenso fällt mir der Halloween Hack von Earthbound ein oder Castlevania Blood Moon.

Fallen denke ich unter die Kategorie Mods/Total Conversions und sind daher nur legal, wenn der Rechteinhaber es erlaubt.

man hat aber leider schon bei Spielen wie AM2R (another metroid 2 remake) oder Pokemon Uranimun gesehen, dass die Rechteinhaber das nicht so geil finden :frowning:

Nintendo hat da leider letztes Jahr eine komplette 180° Wendung gemacht. Früher gab es massenhaft solcher Fan-Projekte und es war kein Problem. Nintendos Anwälte haben wohl aktuell einfach zu wenig zu tun. Hat meine Meinung von Big N mal so richtig in den Keller gehen lassen.

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Ganz ehrlich das habe ich noch nie bei einem Emulator machen müssen und ist ja auch nicht wirklich einfach zu machen und sicherlich könnte man das auch wieder als Kopierschutz auslegen.

Ich darf ja auch nicht von nem Auto die motorsteuerung auslesen und auf nen eigenen Chip machen.

Also auslesen darf man das natürlich nur nicht wieder selber auf anderer Hardware in Betrieb nehmen.

Und damit wäre dann der Emulator auch verboten. Maximal wenn man ihn über die original Hardware laufen lässt. Aber dann wäre es sicher einfacher und billiger etwas zu besorgen für HDMI Ausgang usw. Da gibt’s ja genug Geräte für zu kaufen.

Eigentlich gibt’s ja auch bei keinem Gerät heute mehr einen Grund es auf einem Emulator zu spielen außer man will nicht das Geld ausgeben und dann sollte es ja ganz klar sein das es nicht legal ist wenn man es macht damit es billiger ist.

Mir fällt als spontanes Beispiel der PS2 Emulator ein. Zumindest als ich den das letzte mal benutzt habe, brauchte man noch ein BIOS.
Ich denke dass die Emulatoren, wo das nicht nötig ist, es durch Neuprogrammierung gelöst haben. Ansonsten liegt das BIOS bei manchen Quellen oft gleich bei, was aber illegal ist. Natürlich wissen das die wenigsten und auch hier gilt, wo kein Kläger…

Eben - man baut etwas Neues, das sich nur wie was Vorhandenes verhält. Wenn man da keine Patente (oder geschützte Muster) verletzt, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.

Mal abgesehen davon, dass es wie schon geschrieben auf den Standpunkt ankommt, was nun „extra“ ist - ob ich nun ein paar Kabel an ein letzten Endes normales Speicherinterface einer Cartridge packe um was auszulesen oder eine Software schreibe, die mir eine CD 1:1 kopiert: wo ist da der Unterschied in Bezug auf „extra“ Werkzeugen? Dafür gibt’s dann die Gerichte, die das im Einzelfall klären.

Ich glaube, das war die Intention der Privatkopie - dass du dir eben privat, nur für dich persönlich, (eine) Kopie erstellen kannst, um dein Eigentum auch längerfristig zu schützen.

Wichtig ist, dass man die Grenzen nicht verwischt - privat darf man einiges, aber ins Netz stellen (egal ob YouTube, ROM-Sammlung, …) ist nunmal ein Veröffentlichen. Das wird auch hier im Thread oftmals vermischt.

Doch, wieso auch nicht? So lange du den Chip dann für dich behältst…

Auch hier wieder: grundsätzlich darfst du das in privatem Rahmen schon tun (im Motorsteuerungsfall hast du da allerdings das Problem, dass die allgemeine Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges dann erlischt, du damit also erst mal nicht mehr fahren darfst) - oder kannst du die rechtliche Grundlage deiner Behauptung kurz anführen?

Das Problem ist nicht der Emulator selber - nur was man damit macht!
Und noch mal. Ich wollte mit diesen Beitrag gezielt auf YOUTUBE und EMULATOREN eingehen bzw. danach fragen.

Wenn dem so wäre das man bei der privat Kopie ja alles erlaubt da es ja nur für einen selber ist.

Warum gibt es dann überhaupt die Einschränkung das man keinen Kopierschutz umgehen darf?

Dann wäre das ja auch total egal weil es ja nur für einen selber ist und wer sich die Mühe macht den zu umgehen bräuchte dann ja auch keine Strafe.

Ich glaube diese “Kopierschutz umgehen” Sache ist noch aus der Zeit von Spielen auf Diskette und z.B. VHS Cassetten mit Macrovision. Weil es gab ja z.B. Kopierschutzdekoder gegen Makrovision, dadurch sollte dann der Verkauf dieser Dekoder unterbunden werden. Und bei Disketten wurden ja oft defekte Sektoren und dergleichen eingefügt damit man keine 1:1 Kopie erstellen konnte ohne spezielle Hard/Software. Die ganzen Module von Nintendo/Sega hatten keinen Kopierschutz im eigentlich Sinne.

On Topic: Wenn der Emulator keinen Code besitzt der illegal ist (Bios Download o.Ä.) und man das Modul besitzt kann man das ohne Probleme auch bei Youtube zeigen. Und selbst wenn man Sachen wie z.B. Kickstart Roms von einem Amiga braucht kann man die auch von seinem eigenen Amiga erstellen, die kann man “einfach” auslesen ohne irgendwelche illegalen Methoden. Wie bei den meisten Konsolen auch. Richtige Kopierschutzmaßnahmen gabs erst ab Dem Saturn/PS2 und aufwärts.

Ich bleibe da bei meiner Meinung und widerspreche hier deutlichst. Das damit verbundene verfügbar machen des Inhalts für die Öffentlichkeit ist alles andere als “Privatgebrauch” und wird wohl kaum abgedeckt von den Möglichkeiten des Nutzens einer “Privatkopie”.

Also um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen. So lange du keine “Erlaubnis” dafür hast, den Content eines anderen zu zeigen ist die Frage mit dem Emulator zweitrangig was YT und Co betrifft.

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Wenn Du so argumentierst dann darfst Du auch kein anderes Videospiel in jeglicher Form zeigen, da dies alles verfügbar machen des Inhalts in der Öffentlichkeit ist. Somit wären alle Let’s Plays illegal. Plattform und/oder Emulator mal dahingestellt.

ich schließe mich @Sir_Barett an.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach wäre (ohne um Erlaubnis zu fragen). Nur ich frage mich, haben alle Let’s Player -gerade bei 3DS Spielen- um Erlaubnis gefragt? Ich glaube nicht!

@grave_digga ich glaube @Sir_Barett meint speziell Lets Plays, die auf Basis von Emulatoren aufgenommen werden. Lets Plays die mittels TV-Karte, etc. aufgenommen werden, sind (denke ich) legal.

… ja, deswegen gibt’s ja auch keine Strafe dafür im Gesetz :wink: (siehe weiter oben für die Quellenangabe dazu) - wenn du’s außerhalb des Privaten machst, dann wird’s bestraft.