Man kann sagen kam nicht an, haben sie ein Beweis, dass sie diese eingegangen ist. Wäre der Horrormove, ich hoffe das in den nächsten Tagen die Bestätigung kommt.
Nicht per Einschreiben verschickt?
Doch, so naiv bin ich doch nicht.
Mal abwarten, bin gerade wieder vorschnell mit meinen Gedanken
Na dann bist du auf der sicheren Seite.
Gib der Personalabteilung doch mal den Hinweis, das mit Einschreiben verschickt wurde. Dann finden sie das bestimmt schnell. Funktioniert bei Vodafone auch gut.
In dem man im Nummernblock die 9 anstatt der 6 trifft.
Zum 30.09. sinds aber 4 Monate, von daher ist das Kündigungsdatum ja korrekt. Nur der letzte Absatz passt irgendwie nicht.
Oder einfach nicht lesen kann, ich war damals bei meiner ersten Kündigung auch verwirrt, mit diesem Paragraphen, hat sich aber alles geklärt, dank euch.
Laut dem Gesetzt wären es aber auch nicht nur zwei Monate sondern vier, wäre dann immernoch der 30.8 und nicht 9.
Da er ja schon 11 Jahre da ist richtig ist es deswegen natürlich trotzdem nicht.
ah stimmt
Ne auch nicht steht doch in deinem Text das in deinem Vertrag steht das deine Frist sich ebenfalls an Paragraph 622 richtet.
Da solltest du noch mal nachschauen weil wenn es da, so wie dein Arbeitgeber sagt, steht dann sind es halt die 4 Monate.
Aber was genau steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Jop damit bestätigt sich das aus der E Mail und du hast 4 Monate ausser das Gesetz sieht vor dann du, weil die frist in dein 12 Jahr reicht sogar 5 hast dann wäre deren 30.9 korrekt Ansonsten eher der 30.8
Da steht doch gut euch gilt beidseitig die Regelung für den Arbeitgeber.
Neben den sonstigen oft anderen Gedanken, bin ich grade einfach glücklich. Ist auch mal schön. So ganz grundlos. Einfach so.
Nein einfach nein, es ist in deinem Vertrag anders festgehalten, das ist völlig legitim hab selber schon Kolleginnen gegabt die das selbe dachten wie du, deren Anwalt musste sie dann halt enttäuschen.
Kündigungsfristen können im Vertrag geändert werden dürfen die gesetzliche nur nicht unterschreiten oder für Arbeitnehmer über die des Arbeitgebers gesetzt werden
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Hier direkt aus dem Gesetzt
Ich glaube worauf man hinaus will, ist, dass im Arbeitsvertrag steht „beiderseits unter Einhaltung der für den Arbeitgeber geltenden Fristen“ steht. Also dein Arbeitsvertrag sagt, dass beide Seiten sich an Absatz 2 halten müssen.
Sorry wollte hier niemanden angehen, Danke für das richtig stellen, bin davon mehr als genervt.
Einfach so in den Raum gestellt die Frage, nachdem ich die Bestätigung bekommen habe, kann man mich noch fristlos kündigen?
ja schon aber Fristlose Kündigungen sind halt nicht so leicht durchzusetzen, für den Arbeitgeber. Ansonsten, wenn du unbedingt weg willst, kann man auch versuchen einen Aufhebungsvertrag zu bekommen (wenn man schon was neues hat ansonsten absolut nicht zu empfehlen)
Ich habe schon 2 Abmahnungen vor Jahren erhalten, wäre dann die dritte.
Sind nur Gedankenspiele, bin davon ausgegangen Ende Juni draußen zu sein