Eu Richlinie: Zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Hier grade der offizelle Text: eur-lex.europa.eu/resource.htm….0003.02/DOC_1&format=PDF
Von Heise ein Beitrag: heise.de/newsticker/meldung/EU…Down-wackelt-4311056.html
Von Netzpolitik.org: netzpolitik.org/2019/uploadfil…-um-seine-position-ringt/

Hie rposte mal ganz kurz Artikel 4 Seite 29 aus dem Dokument hierrein:
“Die zuständige Behörde ist befugt, Entscheidungen zu erlassen, mit denenHostingdiensteanbieter verpflichtet werden, terroristische Inhalte zu entfernen oderzu sperren.2. Die Hostingdiensteanbieter entfernen die terroristischen Inhalte innerhalb einerStunde nach Erhalt der Entfernungsanordnung oder sperren den Zugang dazu…”.

Hier Artikel6 auf Seite 31:
“Die Hostingdiensteanbieter ergreifen gegebenenfalls proaktive Maßnahmen, um ihre Dienste vor der Verbreitung terroristischer Inhalte zu schützen. Die Maßnahmenmüssen wirksam und verhältnismäßig sein, wobei dem Risiko und Ausmaß dermöglichen Beeinflussung durch terroristische Inhalte, den Grundrechten der Nutzersowie der grundlegenden Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit in eineroffenen und demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen ist…”, auch wenn bei Artikel 6 nicht Uploadfilter drin steht wird es darauf hinauslaufen.

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