Steht doch ganz klar im Text.
Man hat in der Presse ja von der Angst des „Marzahn-Effektes“ gelesen und wenn man sich so umhört schlägt die Ausgangsbeschränkung ja wirklich einigen aufs Gemüt und es kriselt in Beziehung und Familie.
Frage dazu: Wenn jemand da nun handgreiflich wird, kann er auf Grund der Ausnahmesituation später auf mildernde Umstände oder ähnliches plädieren, ähnlich wie jemand der sich betrunken etwas zu schulden kommen lässt oder die berühmte „schwere Kindheit“ hatte?
Disclaimer: Und nein - ich plane nichts dergleichen. Bei mir läuft alles zufriedenstellend Es interessiert mich einfach
Was erwartet eine Person, die leichtfertig bis hin zu vorsätzlich das Corona-Virus verbreitet? Zum Beispiel trotz Italien-Urlaub auf eine Quarantäne verzichtet und einfach weiter zur Arbeit gegangen und dadurch den halben Betrieb angesteckt?
Wie ist die Meinung von Herrn Solmecke zum Thema Stop der Mietzahlung von großen Firmen? Hubertus Heil hat ja jetzt angekündigt, dass er Adidas womöglich verklagen will. Wie sehen da die Chancen aus?
Wie sieht die rechtliche Grundlage für die Ausgangssperren, mit besonderen Blick nach Berlin, aus? Ist die Verhältnismäßigkeit nicht arg verschoben, wenn ein alleiniger Spaziergang erlaubt, aber ein alleiniges Sitzen auf einer Parkbank illegal ist?
Wie sieht es mit der neuen Ausweispflicht (auch in Berlin) aus, ist diese legal oder zumindest rechtlich fundiert??
Wenn man sich im Supermarkt einen vollen und gerade unbeaufsichtigten Wagen eines anderen Einkäufers nimmt und damit zur Kasse geht, verstößt man dabei gegen irgendein Gesetz?
Im Haus werden seit Wochen mehrere Wohnung saniert. Tagsüber ist ohrenbetäubender Schlagbohrer-Lärm zu hören. Der Vermieter sagt, dass es hier keine Pause geben wird und die Arbeiten fortgesetzt werden.
Ist in Zeiten von Quarantäne und Home Office hier eine Mietminderung möglich?
Das Unternehmen meldet Kurzarbeit zu 50% an, einer der Abteilungsleiter sagt, er arbeitet trotzdem zu 100% und “wünscht” sich das auch von seinen Mitarbeitern in der Abteilung, mit dem Hinweis, dass er das natürlich nicht erwarten kann etc. – Inwiefern macht sich der Abteilungsleiter (oder jeder andere Mitarbeiter) strafbar, wenn er mehr Arbeitet als die 50% und wie ist das Verhalten des Abteilungsleiters zu bewerten?
Werden die Impfungen kostenlos sein ?
Kann ich in Zeiten der Ausgangsbeschränkung nachts zum Spazieren nach draußen gehen?
Wie bewertet er in Zeiten von Corona:
- die Einschränkung von Grundrechten
- die Erschaffung von Rechtsgrundlagen im Schnellverfahren
- die Sinnhaftigkeit von Richtlinienunterschiede aufgrund des Föderalismus in Deutschland
- Überlegungen bestimmten Ministern sehr weitreichende Entscheidungskompetenzen zu geben
- Die Haftbarkeit von politischen Akteuren wegen mangelhafter Vorbereitung im Angesicht der drohenden Pandemie (u.a das Ignorieren von Warnungen an Spahn bzgl. Versorgungsengpässe im Ausrüstungsbereich)
- eine mögliche Strafbarkeit von wissentlicher Weitergabe von Falschinformation/Verbreitung von Fakenews
- Die Erschaffung von Gesetzen ohne diese hinreichend bestimmt zu haben ( bsp. H&M/Adidas-Fall)
- die möglicherweise nicht ausreichend definierten Bestimmungen von Rechtsgrundlagen
Wie verhält es sich mit den Gesetzen,
ich dachte immer das GG (Grundgesetz) ist das höchste und durch die Ewigkeitsklausel im Kern (§1-20) geschützt. Nun kommt ein IfSG ( Infektionsschutzgesetz) und hebelt es aus.
Gibt es ein Gesetz Quartett ? wer schlägt was ?
Könnte theoretisch (wie in Ungarn) eine Partei/Bund mit genug Stimmen einfach das GG mit Gesatz Xy aushebeln ?
Klar bleibt immer der Weg zur Jukative (BVerfG) aber dann auch die Frage welche zur Zeit existierende Gesetze (außer dem IfSG) gibt es denn noch "was theoretisch das GG aushebelt oder aussetzen könnte ?
Ich unterstütze diese Fragen !
Die Einschränkung von Grundrechten ohne Notstand auf unbegrenzte Zeit über Umweg des Infektionsschutzgesetzes ohne Mitsprache des Parlaments ist schon nicht harmlos.
Des Weiteren:
- Muss die Entscheidungsfähigkeit des Parlaments nicht auch unter solchen Versammlungsverboten, die das Land Berlin verhängt hat, nicht weiter gewährleistet sein.
- Wie sieht das mit Gerichtsverfahren aus, die nun wegen solcher Umstände nicht zu Ende geführt werden können, ehe ne Verjährungsfrist eintritt ? Sollten diese Fristen generell verschoben werden können ?
- Wie ist die gesetzliche Grundlage für die Regelungen mit Mietausfällen ? Also, dass nun keine Sanktionen gegen Mieter erlassen werden dürfen, wenn sie gerade ihre Miete nicht zahlen. Werden diese nicht-gezahlten Mieten verzinst und es entsteht ein automatisches Schuldenverhältnis ? Ich meine, das ganze im BGB geregelte bürgerliche Zusammenleben ist ja jetzt auch irgendwie undurchsichtig ?
Deine Fragen sind sehr allgemeiner Natur. Es geht wohl eher um Fragen zur aktuellen Lage.
Ich passe es mal an, sollte mir irgendetwas einfallen.
Seit Anfang der Woche liest man davon, dass es Abmahnungen geben könnte, falls man im Eigenbau hergestellte Masken falsch benennt (siehe verlinkter Artikel).
@.Solmecke #fragWBS:
Vielleicht kannst du dazu auch nochmal etwas sagen?
Mir fällt keine Frage ein, aber finde die Idee gut.
Ich hab das „zur“ irgendwie als „während“ interpretiert
Meine Frage:
Unsere Belegschaft wurde in zwei Gruppen aufgeteilt und es wurde gegen die Entscheidung des Betriebsrat, Schichtarbeit eingeführt. (von 6:00-13:00 und von 13:30-20:30)
Mein Biorhythmus macht das aber nicht mit und ich fühle mich ständig übermüdet. Welche Optionen habe ich, da mich der AG aktuell nicht anders beschäftigen kann?
(Der Betriebsrat wollte, dass die Gruppen wochenweise, abwechselnd arbeiten, was viel logischer ist.)
Coole Sendung Danke dass ihr auch meine Frage drangenommen habt.
Und auch Danke, an @rbtv_Mark , dass er meinen Disclaimer auch erwähnt hat