Feedback MoinMoin 2018

Es geht um die persönlichen Angriffe, Menschen als Spinner und als “durch” zu bezeichnen ist einfach mal vollasi.

Aber Menschen als „faschistoid“, „Sektenanhänger“, „religiöser Wahn“ und „vollassi“ zu betiteln, ist cool? Wieder was gelernt :slight_smile:

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“faschistoid”, “vollasi” und “religiöser Wahn” zielten auf diese verächtliche Rhetorik ab, mit der der Fokus vom sachlichen Thema auf persönliche Diffamierungen abgelenkt wird.

Und dass Psiram und GWUP eine sektenähnliche Struktur aufweist, beweisen die sogenannten Geschichten aus Wikihausen und die Dokumentationen von Markus Fiedler.

Ei ei ei. Kurz mal gegoogelt und sorry, aber das kommt doch alles von der Aluhut-Fraktion. Also nicht dass ich abstreiten würde, dass in der Wikipedia sicher einiges politisch eingefärbt ist (aber in alle Richtungen, je nach Artikel), aber da gleich die ganz große Verschwörung dahinter zu vermuten…nun ja :aluhut:.

Ach und zum Thema Grandawasser habe ich gerade folgendes gefunden: „In Österreich darf Granderwasser (bezeichnet nach Johann Grander) gemäß einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2006 als „aus dem Esoterik-Milieu stammender parawissenschaftlicher Unfug“ bezeichnet werden.“ :joy:
Aber das ist vermutlich, da es eben in der Wikipedia steht auch nur Teil der Verschwörung…schade :wink:

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Ahh, da simmer wieder

Tjoa, deine aus bequemen Nachplappern übernommenen Vorurteile zeugen nur von deiner Ignoranz, Recherche sieht anders aus, aber hauptsache mitreden wollen^^

Weil du Wikipedia ja so magst (und es im Grunde genommen auch größtenteils brauchbare Informationen enthält), lies dir doch mal bitte den Artikel über das Autoritäts(schein!-)argument durch, lass dir den Artikel einmal durch den Kopf gehen und sag mir dann, ob und wenn ja was du daraus gelernt hast.

Ja, mei, ändert nichts daran, dass Homöopathie nachweislich Unfug ist.

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Achja? Hast du das auch gut genug recherchiert? :kappa:

Für Mancheinen bedeutet Recherche wohl einfach nur nachzuplappern was eine beachtete Autorität behauptet, aber den Dingen auf den Grund zu gehen und nachzuvollziehen wäre ja auch einfach zu viel verlangt. :kissing_closed_eyes:

Vergesst mir nicht den Placebo-Effekt. Den halte ich der Homöopathie noch zu Gute. Aber kein Stück mehr :wink: .

Und zu @Dr.PoSchorfSchwitz: Du beweist gerade warum man nicht normal diskutieren kann mit Leuten, die solche Überzeugungen haben. Oder wie der Gast sagen würde Spinner.
Egal was ich nämlich sage wirst du mir vorhalten entweder auf die „Vorplapperer“ herein zu fallen oder gar selbst zu diesem Kreis dazu zu gehören.
Genau deswegen kann man dieses ins sich geschlossene, aber grundfalsche Weltbild nicht mit Argumenten widerlegen.

Was der Artikel den du gepostet hast mit all dem zu tun hat verstehe ich aber tatsächlich nicht. Wikipedia ist für mich keine Autorität nur weil ich auf die Schnelle was aus ihr zitiert habe…

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Ich kann recherchieren wie viel ich will und werd nichts finden, dass wissenschafltichen Standards entspricht und die Wirkung von Homöopathie nachweist. Andersherum jedoch schon. Aber die sind natürlich alle getürkt :aluhut:

Zum Glück bist du noch einer der Sorte die selbst nachdenkt :kappa: :simonhahaa:

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So, ihr Lieben, wir würden euch bitten, hier doch jetzt bitte keine unnötige Diskussion / Streiterei anzufangen, die nun wirklich gar nichts mit dem heutigen Moin Moin zu tun hat.

Ob und wie sinnvoll Homöpathie ist, muss jetzt hier ebenfalls nicht ausufernd besprochen werden - ihr dürft dafür aber natürlich gerne einen eigenen Thread aufmachen, falls da Bedarf besteht.

Danke!

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Nennt MoinMoin doch eine Late Morning Show.

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Zum heutigen MoinMoin mit Nasti und Tim.

Am Ende der Sendung ging es ja ua. darum ob man Leute die einen Dickpic’s schicken rechtlich belangen kann.
Anscheinend gibt es wirklich möglichkeiten etwas dagegen zu tun.

StGB
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)

  1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

2.an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,

  1. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
    3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,

  2. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,

  3. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,

6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

  1. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,

  2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

  3. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.
(3) bis (7) (weggefallen)


Punkt 6 wäre da der treffende Fall.
Bin selber nicht in dem Thema drin, habe nur mal ein bisschen nach dem MoinMoin geguckt wie die Gesetzlage bei der Sache ist.

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Frag doch mal @Realbrainlessdude der kennt sich aus…

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und ist Anwalt!

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Ich habe das Moin Moin (noch) nicht gesehen, aber wundere mich etwas.
Warum sollte man jemanden nicht deswegen belangen können?

Die Frage haben sich Tim und Nasti gestellt.
Also darüber geredet ob es möglich wäre usw. deswegen habe ich es mal hier geschrieben.

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Eine Frage hab ich zu der Bannerwerbung, die in MM eingespielt wurde: @Lisa_RBTV wo kann ich denn nähere Infos zu dem Sponsoring von Jochen Schweizer finden?

Hier gab es was dazu.

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Danke Gamebuddy! :slight_smile: Ich dachte aber mehr an Metainfos, wie es sie bei vielen Koops in der letzten Zeit gab.