Ist jetzt die Frage, wonach wir fragen.
Geht es um strafrechtliche Konsequenzen? Dann darf das Gericht tatsächlich nicht einfach so was hinzudichten. In allen anderen Fällen hat das Gericht die Befugnis entsprechend nachzubessern. Allerdings nur im Sinne des Gesetzgebers. Hier muss man zwischen einer bewussten und unbewussten Regelungslücke unterscheiden. Bei einer bewussten Regelungslücke wie es bei der Steuervermeidung in den wenigsten Fällen der Fall sein dürfte darf das Gericht ebenfalls nichts hinzudichten.
Ob die konkreten Fälle bewusste Regelungslücken sind ist für den Laien natürlich schwer zu erkennen.
Aber gerade bei der Steuervermeidung gibt’s doch aktuell wieder Urteile gegen die bösen reichen Buben.
Nun gut. Das ganze tut eh nichts zur Sache, da ein solches Gesetz, von dem die Sprache war selbstredend keine bewusste Regelungslücke hätte.