Gentrifizierung - Fluch oder Segen?

Ist jetzt die Frage, wonach wir fragen.
Geht es um strafrechtliche Konsequenzen? Dann darf das Gericht tatsächlich nicht einfach so was hinzudichten. In allen anderen Fällen hat das Gericht die Befugnis entsprechend nachzubessern. Allerdings nur im Sinne des Gesetzgebers. Hier muss man zwischen einer bewussten und unbewussten Regelungslücke unterscheiden. Bei einer bewussten Regelungslücke wie es bei der Steuervermeidung in den wenigsten Fällen der Fall sein dürfte darf das Gericht ebenfalls nichts hinzudichten.

Ob die konkreten Fälle bewusste Regelungslücken sind ist für den Laien natürlich schwer zu erkennen.

Aber gerade bei der Steuervermeidung gibt’s doch aktuell wieder Urteile gegen die bösen reichen Buben.

Nun gut. Das ganze tut eh nichts zur Sache, da ein solches Gesetz, von dem die Sprache war selbstredend keine bewusste Regelungslücke hätte.

Man findet 1000 Artikel zu dem Thema die etwas anderes sagen,

Hier ein Beispiel

Und klar kann der Mieter dann Mietminderung machen, aber das hilft Ihm erstmal nicht wenn er immer wieder kein Wasser oder Strom oder Heizung hat, der Aufzug nicht geht etc

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Er kann auch auf Unterlassung klagen

Und das bringt was?

Das ist ja das perfide, man steht ohne Heizung, Strom, Wasser oder was auch immer da und der Vermieter sagt eben “ja ist kaputt, Techniker ist gerufen”. (Und im besten Fall kennt er den Techniker und sagt Ihm, “lass dir Zeit und bestell das Teil bei einem weit entfernten Zulieferer”)

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