Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt II

Du musst auch noch den richter überzeugen. Das ist das entscheidende

Wenn es dich wirklich interessiert schau dir das an:

Da wird anhand eines Battle Royale Spiels der unterschied zwischen Körperverletzung / Totschlag und Mord erklärt.

Und auch wie die Anstiftung dazu zu werten ist.

Dann ist er nach der ersten Kugel von dieser Absicht freiwillig zurück getreten und kann daher für den Versuch nicht belangt werden.

Das ist korrekt. Oder wenn du davon ausgehen musst, dass dein Mordversuch erfolgreich war (z.B. Opfer liegt reglos am Boden und du verlässt den Tatort).

Ich gehe davon aus, da es in den Berichten keine weiteren Schilderungen gab, dass der Rentner in diesem Fall erste Hilfe geleistet hat oder zumindest anwesend war und gesehen hat, dass andere erste Hilfe leisten.

Davon ist auszugehen.

Nein eben nicht … nicht jeder schuss auf einen menschen ist ein mordversuch.

Wenns dich interessiert, sieh dir auch das video 2 postings darüber an

Das heißt, wenn ich unfähig genug bin, jemanden nicht gleich beim ersten Versuch zu töten und dann aufhör, bin ich mehr oder weniger fein raus. Gut zu wissen.

Horch beim video insbesondere ab 08:00 rein.

Ich hab mal das Video (ab ~3:25) laufen lassen.
Aber dein Video geb ich mir auch noch :+1:

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Herz für Weiterbildung :slight_smile:

Stimmt natürlich auch nicht …

„Die verletzung“ ist dabei unerheblich sondern es geht um die absicht und das vorhaben das der täter hatte.

Kann er dem gericht glaubhaft versichern, dass er nicht vor hatte ihn zu töten kann es kein mord sein.

Das problem ist, dass hier oftmals keinen beweis gibt.

Muss gestehen, ich hab ähnlich, wie ers in dem von mir geposteten Video beschriebenen Irrglauben gesehen den Unterschied zw. Todschlag und Mord. Dürfte da scheinbar nicht der einzige sein.

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Mord ist grob gesagt: vorab geplant, heimtückisch und hinterhältig an einer bestimmten person … etwas das auf den CDU Politiker nicht zutrifft nach bekannter faktenlage.

Meiner meinung triffts auch auf die in leipzig nicht zu, aber die haben ja vorgeschichte und vielleicht war da doch etwas angekündigt:

Von den zehn Personen, die bei dem Krawall festgenommen wurden, kamen drei in Untersuchungshaft. Alle drei sind laut Schulz mehrfach vorbestraft – etwa wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchten Raubes und Bedrohung. Ein vierter mutmaßlicher Randalierer erhielt einen „Hauptverhandlungshaftbefehl“.

Pyrotechnik ist ein gemeingefährliches Mittel :wink:

Die wahl der „waffe“ ändert nichts

Natürlich, ein gemeingefährliches Mittel ist eines der Mordmerkmale aus der 2. Gruppe :wink:

Ja gut, ich meinte jetzt in bezug auf die zwei fälle die kincaid versucht gegeneinander auszuspielen, da auch die pistole eine solche ist

In meinen Augen trat der Rentner deswegen auch von einem Mord zurück und nicht von einem Totschlag.

Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Art und Intensität der hervorzurufenden Gefahr umstritten ist. Insoweit hat sich auch noch keine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung herausgebildet.
So stehts zumindest im Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

Ach darauf will er hinaus ^^ das hab ich vorhin irgendwie falsch eingesetzt …

Meh … ein böller als gemeingefährliches mittel seh ich glaub ich nicht kommen oder nur in sehr speziellen situationen.

Kann ein böller denn „theoretisch“ in einer menschenmenge mehrere personen töten? :thinking:

Oder „nur“ eine person und der rest hat „nur“ verletzungen?

Gute Frage, ich denk, dass das von der jeweiligen Sprengkraft des Böllers abhängt (und vl auch noch äußere Einflüsse, bin kein Pyrotechniker, wobei ich hab nen ausgebildeten Sprengmeister als Freund, ich frag ihn mal wenn ich ihn seh das nächste Mal)

Ein “Böller” (In diesem Fall wohl kein handelsüblicher D-Böller sondern was stärkeres) ist in der Lage eine Mehrzahl von Personen an Leib und Leben zu gefährden, womit er ein gemeingefährliches Mittel sein sollte.

Wobei ich mich da jetzt auch nicht auf dieses Mordmerkmal versteifen will, die zuständigen Behörden haben deutlich genauere Einblicke in das Geschehen und werden es entsprechend klassifiziert haben.

Woher weißt du das denn?