Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt II

Weil es nahezu unmöglich ist jemanden mit einem CE-Zeichen Böller umzubringen :wink:

Aber zumindest den Arsch ordentlich anzukokeln :joy::joy::joy:

Na darum geht es mir doch :smiley:

Ansonsten würde ja die polizei auch nicht von Böller sprechen ^^

Wie man Polizisten tatsächlich respektiert und nicht nur so tut als ob:

3 „Gefällt mir“

Man respektiert die Polizei also wirklich wenn man etwas fordert, dass nach jedem Einsatz sowieso Standard ist?

Naja, im Zurückrudern ist sie ja inzwischen geübt :wink:

Ansonsten ist die Aussage auch nicht richtig - es gibt durchaus Einsätze, in denen das oberste Ziel ein anderes als der Selbstschutz ist, z.B. in Terror und Amok-Situationen.

Es ist eben nicht Standard, theoretisch vielleicht, aber nicht in der Praxis.

Wir haben schon oft genug darüber diskutiert, dass die internen Ermittlungen bei der Polizei meist mehr als ungenügend sind. Keine Lust, das Thema mit dir nochmal aufzumachen

6 „Gefällt mir“

Hast du auch mal Zeitpunkte, in denen du nicht gehässig bist, wenn es um politisch anders denkende Menschen geht? Ich möcht dich deswegen nicht anpöbeln, aber mir fällt das jetzt schon ne ganze Weile auf, welche Rhetorik du des Öfteren an den Tag legst. Denkst du, so etwas ist sonderlich von Vorteil für eine Diskussion?
Ich will jetzt nicht sagen, dass es mir nicht auch manchmal rausrutscht, aber in dem Ausmaß, wie du es gern mal von dir gibst, würde es mir an mir selbst nicht auffallen.

5 „Gefällt mir“

Das ist falsch. Mir dem Schuss nimmt man billigend in kauf das man die Person töten könnte, man kann nicht mehr zurücktreten, auch wenn man nicht getötet hat. und schon das benutzen eines Gegenstands der klar als Waffe definiert ist, macht das zurück drehten schwierig bzw. es muss vor dem Einsatz stattfinden.

Unbenannt
Es liest sich schon komisch.
„Wieso haben sie auf ihn geschossen?“ - „Ich wollte ihn umbringen!“ - „Egal, hat nicht geklappt, sie werden vom versuchten Mord freigesprochen.“ - „A-aber ich w-wollte doch …“ :joy:

1 „Gefällt mir“

Joar kannst du ja so sehen.

Die Staatsanwaltschaft Köln und ich haben eine andere Auffassung.

Auch hier: sieh dir das video von solmecke oben an. Es geht zwar „nur“ um einen ingame mord, aber dort wird ~ 15 von 20 minuten auf den unterschied zwischen körperverletzung / totschlag / mord eingegangen.

Dazu: noch gibt es kein urteil, nur eine „forderung“.

Bei den polizisten in leipzig gibt es auch in den offiziellen dokumenten kein „mord“

Gegen den 27-Jährigen wurde ein sogenannter Hauptverhandlungshaftbefehl erlassen, zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens. Ihm wird tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Sie ist NICHT zurückgerudert. Das verstärkt nur ihre Meinung. Aber das passt nicht in dein Weltbild und vor allen Dingen gerade nicht in deine Argumentation, dass das Hinterfragen der Einsatztaktik natürlich auch die Polizisten selbst schützt.

Ich finde es sehr standhaft von Frau Esken, wie sie den absichtlichen Falschinterpretationen entgegen tritt.

Fragt derjenige, der hier in diesem Thread sogar posten würde, wenn jemand über eine rote Ampel geht, wenn er belegen könnte, dass derjenige/diejenige links ist :smiley:

Bei einer Schusswaffe kann man auch bei einer einmaligen Benutzung von einer Tötungsabsicht ausgehen. Deswegen ist die Auffassung falsch.

Das ist doch vollkommen absurd. Das lässt sich ja auf vieles übertragen: Jemand prügelt einen anderen fast tot. Das Opfer überlebt geradeso. Aber der Täter sagt dann einfach: „Aber den Rest hab ich ihn nicht gegeben!“. Und dann wird er nur wegen Körperverletzung anstatt wegen versuchten Totschlags angeklagt?

Wenn das wirklich eine gültige Rechtsauffassung ist und das durchkommt, würde ich das nicht allzu bekannt machen…

3 „Gefällt mir“

In dem von dir geschilderten Fall ist von entscheidender Bedeutung, ob der Täter dem Zeitpunkt, an dem er aufhört absehen konnte, dass das Opfer überlebt.

Hinzu kommt, dass schwere und gefährliche Körperverletzung auch mit bis zu 10 Jahren Knast bestraft werden :wink:

Kann man das bei einem Schuss aus einer Pistole?

1 „Gefällt mir“

Und andere Staatsanwaltschaften hätten da auch anderes werten können. Und wenn das richtig sehe, ist es ja auch nicht das Urteil, sondern die Vorläufige Anklage. Was am ende also bei raus kommt ist noch mal was völlig anderes.

Das brauchst du nicht bekannt machen, die Rechtsanwälte / Staatsanwälte und Richter kennen den Unterschied zwischen Körperverletzung, Totschlag und Mord bereits, die haben das studiert.

1 „Gefällt mir“

lustig, genau dafür hast du uns vorgestern noch als polizeihasser hinstellen wollen, also wäre ich sehr vorsichtig bezüglich zurückrudern und sich selbst widersprechen :wink:

2 „Gefällt mir“

Ich würde es nicht zu bekannt unter der Bevölkerung machen. Das war gemeint.

Denn dann wird es demnächst ganz viele Täter geben, die es sich plötzlich anderes überlegt haben wollen, wenn sie jemanden umbringen wollten und es irgendwie misslungen ist.

Warum? Auch die dürfen sich nicht selbst verteidigen oder über sich selbst richten. Es wird genauso wenig wie bisher eine „du kommst aus dem gefängnis frei“-karte sein, denn du musst immernoch den rochter davon überzeugen, dass es tatsächlich so war.

MrsRosa tut aber so als sei das bei dem Rentner total klar.

Obwohl - ich wiederhole - auch bei nur einem Schuss aus einer Pistole eine Tötungsabsicht besteht.

Jetzt muss der Anwalt des Rentners nämlich beweisen, dass er ein Präzisionsschütze ist, der absichtlich alle lebenswichtigen Organe verfehlt hat.

Wenn ich jemanden mit einer echten Waffe beschieße tue ich das, um zu töten. Wenn nicht, nehme ich keine Waffe.

3 „Gefällt mir“