Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt II

Nein … eben nicht zwingend.

Wenn MrsRosa nicht zufällig der Rentner ist, ist seine Meinung aber ziemlich egal und kein Fakt. Total klar ist der Fall erst nach einem Urteil. Aktuell sind alles nur Vermutungen oder Forderungen

Wenn ich mit einer 9mm auf dich schieße, möchte ich dich nur verletzen? Ist das nicht ein bisschen naiv?

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Aber es war doch ein guter deutscher Rentner der sich auch noch politisch engagiert! Der kann doch niemals jemanden töten wollen!

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Selbst wenn das nach deutschem Recht kein “Tötungsversuch” seien sollte, dann finde ich in dem speziellen Fall das deutsche Recht halt scheiße.

Ich passe meine Moralvorstellungen nicht auf Biegen und Brechen irgendwelchen juristischen Formulierungen an. Ich vergleiche beides und wenn es so weit auseinander klafft kann es auch sein, dass ich gegen das geltende Recht bin.

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Nein. Nämlich deshalb weil so ein gesetz immer gelten muss. Und nicht jeder schuss aus einer 9 milimeter ist ein mord oder tötungsabsicht, auch wenn es vermutlich (?) die meisten fälle sind.

Man kann zum beispiel auch komplett straffrei und sogar ankläger sein, wenn es notwehr war.

Das steht natürlich jedem frei. Du kannst dich ja obendrein noch dafür engagieren, dass das gesetz deinen vorstellungen entsprechend angepasst wird.

Es ist vollkommen irrelevant ob zum Zeitpunkt des erstens Schusses eine Tötungsabsicht bestand.

Relevant ist ob der Renter, als er sich entschied keinen weiteren Schuss abzugeben überzeugt war, dass er den Jugendlichen getötet hat. War er dies nicht, kann er weder wegen Versuchten Totschlags noch wegen versuchten Mordes verurteilt werden.

diese auslegung ist quatsch. nur weil er von seiner tat zurückgetreten ist,kann es trotzdem versuchter totschlag sein. das wäre dann sogar die definition von im affekt gehandelt haben.

Die Frage ist, woher Du das wissen willst. Vielleicht hat er es nicht geschafft schnell genug nachzuladen. Die Waffe hatte Ladehemmung oder die Waffe ist nach dem Schuss anderweitig defekt gewesen. Vielleicht hatte er auch nur die eine Kugel. Oder er hat nur aufgehört, weil er wusste, dass er aus der Sache nicht mehr raus kommt.

Meine Frage also: Warum bist Du so überzeugt und machst sogar so großmundige Aussagen wie: „Ich und Staatsanwaltschaft…“.

Ist mir neben vielen anderen Dingen auch schon aufgefallen: Du tust so offiziell als wärst Du immer Teil des Geschehens über das diskutiert wird.

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Das ist eben die aufgabe des richters. Die frage des motives ist in jedem prozess mit körperverletzung strittig.

Man kann es nicht wissen, solange es keine Aufzeichnungen des täters gibt.

StGB §24 sagt sehr klar, dass der, der von seiner Tat zurücktritt nicht wegen der versuchten Tat verurteilt werden kann.

er ist nur vom mord zurückgetreten, versuchter totschlag kann es trotzdem sein :slight_smile:

Und das findest du volkommen ok so?

In dem fall ist es nie um mord gegangen

die Staatsanwaltschaft zu Recht von einem strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag aus.

Was aber nicht heißt, dass der richter nicht dennoch sagt: ich glaube es war versuchter mord und verurteile sie deshalb dazu!

Ich verstehe die zugrunde liegende Logik, also ja.

Zwei (fiktive) Situationen:

a) Renter schießt auf Jugendlichen, erkennt das er etwas schreckliches getan hat und leistet Erste Hilfe.

b) Renter schießt auf Jugendlichen - um die Ecke kommen Polizisten die ihn nach dem ersten Schuss stellen, er gibt sofort auf und wird festgenommen.

Der Rentner im Fall a profitiert von §24, der in Fall b nicht.

das ist die interpretation der staatsanwaltschaft, wie du schon selbst sagtest, hat diese zum aktuellen zeitpunkt wenig aussagekraft.

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Er hat die Tat - also die Tötung im Falle des Totschlags - freiwillig nicht vollendet, der Jugendliche lebt ja noch, also ist er vom Totschlag zurück getreten.

Ja und tojan sieht das offenbar anders

deswegen ja auch nur versuchter totschlag, anstatt gezielter mord :slight_smile:

bei „erfolgreicher“ tat wäre es nämlich kein totschlag gewesen, sondern mord.

Nein, so funktioniert die unterscheidung zwischen totschlag und mord nicht.

Totschlag ist auch vorsätzlich jemand anderen zu töten.

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