Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt II

Ja, vermutlich hast du eh recht. Meine Frage ist eher warum die überhaupt verschickt werden müssen.

Was soll daran witzig sein? Oder glaubst du das das nicht geht?

Abgeordnete im Bundestag haben mal zumindest parlamentarische Immunität

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Das hab ich verstanden, ich meinte das es an die Öffentlichkeit kommt.
Ist schon unglaublich, das selbst nach dem Hinweis des Rechenfehlers dieser nicht korreliert wurde und das ganze neu geprüft.

Die sie aber nicht vor einer Klage schützt, sondern, wenn ich mich recht erinnere, muss diese vorher geprüft werden.

Doch… schützt sie vor Klage. Der Bundestag muss erst die parlamentarische Immunität aufheben.

In einer Abstimmung. Politiker von SPD und Union sind somit „relativ“ sicher, solange die Koalition besteht.

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Ich frage mich wer mehr Geld durch das Bescheißen anderer Leute gemacht hat. Trump oder Thunberg?

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Trumpberg

Thump?

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Beide fangen mit T ich glaub du bist da was ganz heißem auf der Spur. Ich schreib KenFM mal vielleicht weiß der ja was dazu. :aluhut:

Da Thunberg vermutlich noch nie Geld damit gemacht hat und Trump schon mehrmals bankrott gegangen ist, ist das wohl Thunberg :eddyclown:

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Thunkelberg!

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Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages oder der Bundesversammlung hat parlamentarische Immunität, die ihn vor der Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützt. Die Immunität (Art. 46 Abs. 2 GG) schützt aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe (im Gegensatz zur Indemnität), sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Sie kann daher auch vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.

Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt.[4] Der Immunitätsausschuss prüft für konkrete Fälle, ob diese Genehmigung zutrifft oder ob es sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters handelt. Gegebenenfalls spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage der Bundestag seine Entscheidung trifft.

Willst du ihn zivilrechtlich klagen? Oder was soll mir dein link sagen?

Denn deine dinge:

Sind alle im strafrecht zu finden.

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Fast so als wollte Scheuer unbedingt dass der Auftrag an private Firma geht. :aluhut:

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Es schützt aber den Abgeordneten selbst nicht, siehe der Fall Edathy, es muss aber eben eine Immunitätsaufhebung vorgenommen werden.

Genau das ist doch was ich gesagt habe?

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Darauf muss ich erstmal wieder einen Bericht über einen Trumptweet lesen um mich besser zu fühlen :kappa:

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Als Erklärung der finanziellen Interessen geben vier einen leeren Zettel ab. Ist doch super. Vier Leute mit keinerlei finanziellen Interessen. :supa:

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