Der Täter müsse nun verurteilt und nach der Haft abgeschoben werden, sagte Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in NRW, der „Bild“-Zeitung. Auf WDR-Anfrage bestätigte eine Sprecherin des Landesministeriums die Aussage.
Ich wünsche diesem menschlichen Abschaum viel Spaß in Afghanistan!
Na ist doch klar. Unschuldsvermutung abschaffen und jeden Verdächtigen erstmal mit Maximalstrafe einsperren und dann erst schauen ob es überhaupt gerechtfertigt ist!
Das die BILD plakativ und provozierend ist, ist denke ich klar. Andere Medien, wie @DoctorYoshi verlinkt hat, berichten aber ja das selbe zu diesem Fall.
Für mich ist es auch eine härtere Strafe, wenn ich bis zum Prozessbeginn in U-Haft bleiben muss. Keine Ahnung, weshalb das bei solchen Tatsachen nicht verpflichtend ist.
Weil U-Haft nur dann greift, wenn eines der folgenden Sachen gegeben ist:
-Fluchtgefahr
-Verdunkelungsgefahr
-Wiederholungsgefahr.
U-Haft ist keine Strafe, es liegt kein Urteil vor, deswegen gilt, wie bei jedem anderen auch, die Unschuldsvermutung, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Und das nicht die Anschuldigung der Tat.
Dann verlinke doch gerne diese Quellen direkt und keine Werbeartikel.
Weil die U-Haft an Bedingungen geknüpft ist und die Unschuldsvermutung gillt. Wenn das stimmt, was in den Artikeln steht, dann hat hier der Staat versagt. Dann wäre natürlich die Frage, wie das passieren konnte. Wer hat die Einschätzung vorgenommen? Ein Fachmann oder nur ein Richter? Ist das ein einzelnes Problem oder stimmt da was generell nicht mit dem Vorgehen in solchen Fällen? Alles Sachen die man diskutieren kann, aber bitte sachlich und auf Fakten basierend und nicht auf Vermutungen und Gefühlen.
Bei sexuellen Missbrauch von Kindern frag ich mich aber wirklich, wie man denn davon ausgeht, dass keine Wiederholungsgefahr besteht.
Die Begründung, dass er zuvor nur durch Drogendelikte auffiel, naja ist nicht unbedingt überzeugend. Man bekommt nun mal nicht von heute auf morgen den Gedanken, heute vergewaltige ich eine 11-jährige.
Aber mehr Information gibt es nicht zum vorherigen Fall, aus Gründen des Opferschutzes und das es bei der Aussage des Opfers Zweifel gab. Auch weiß man nicht, ob er nochmal überprüft wurde.
Okay, man kann sich natürlich auch jetzt an Begrifflichkeiten aufhängen. Wahrscheinlich ging es @Bruce_Wayne einfach um ein härteres Verfahren bzw. härtere Maßnahmen.
Es braucht aber weder ein härteres Verfahren noch härtere Maßnahmen. Man kann hier in Frage stellen ob die Situation richtig eingeschätzt wurde, aber man muss nichts an den Möglichkeiten ändern.
Außerdem ist die Forderung nach härteren Strafen für einen nicht verurteilten Verdächtigen alles andere als „Begrifflichkeiten“. Das widerspricht der Grundlage unseres Rechtsstaates. Wenn man will dass Menschen ohne Prozess schonmal vorsorglich eingesperrt werden, dann
Das ist auch überhaupt nicht meine Ansicht, ich wollte nur klarstellen, dass man sich nicht an dem Wort aufgeilen muss, bevor hier mal wieder ne semantische Diskussion ausbricht.
Ansonsten gibt es zu dem Fall zur Zeit nicht viel zu sagen, weil halt kaum etwas bekannt ist.
Außerdem klingen für mich 12 Tage U-Haft auch gar nicht “nicht hart”, aber ich hab da auch keine Vergleichswerte.