Ok, ich hatte gelesen die seien schon deutlich älter, mein Fehler. Danke für die Berichtigung.
Wenn solche Menschen „ohne Prozess“ weggesperrt werden, dann zum Wohle und zum Schutz der Bevölkerung. Es ist ja nicht so als gäbe es dafür keine stichhaltigen Beweise. Das Opfer konnte ihn genau beschreiben…
Ich bin generell für höhere Strafen in unserem Justizsystem. Bin ich für höhere Strafen von Nicht-Verurteilten? Bedingt. Jemanden, der nicht verurteilt wurde, kann man auch nicht bestrafen. Man kann aber dafür sorgen, dass er bis zu seiner Veurteilung keinen Schaden anrichtet. Das kann durch Hausarrest sein, das kann durch U-Haft sein oder durch ein schnelles Verfahren. Was aber gar nicht geht ist, dass russisch Roulette gespielt wird: Wenn eine Gefahr für die Bevölkerung besteht, dann ist es fahrlässig Person X bis zum Prozess auf freiem Fuß zu lassen.
Genau diese Maßnahmen gibt es doch. Wenn Wiederholungsgefahr besteht, bleiben die Verdächtigen in U-Haft. Natürlich steht zur Debatte, wieso hier keine Wiederholungsgefahr gesehen wurde (hier müssen eventuell Änderungen an den Verfahren zur Einschätzung vorgenommen werden). Aber Strafen für Nicht-Verurteilte, wie du es hier schreibst, halte ich für grundlegend falsch und sehr gefährlich.
Was ja auch gemacht wird. Deswegen werden solche Fälle immer eingeschätzt. Jetzt muss man auf eine konkrete Antwort warten, warum bei der Person nicht von einer weiteren Gefahr ausgegangen wurde.
Ist m.E. kein Problem der Härte der Maßnahmen, sondern die Einschätzung des oder derjenigen der oder die ihn aus der U-Haft entlassen haben.
Wo hören wir dann damit auf unschuldige einzusperren?
Da stimme ich dir zu. Aber ob jemand eine Gefahr ist muss ja erstmal festgestellt werden.
Ich komme mal vorbei und schließ dich bis zu deiner Verurteilung weg, dann kannst du keinem schaden. Ob du das überhaupt wolltest, klären wir dann nachträglich, wenn überhaupt. Ehrlich gesagt halte ich deine Einschätzung für gesellschaftlich schlimmer als den Verdächtigen.
Lieber 10 Straftäter frei rumlaufen haben als 1 Unschuldigen einzusperren.
Wenn wir nun nochmal das Beispiel nehmen aus Bergisch Gladbach als ein Mann sicht selbst anzeigte wegen Kindesmissbrauch und die Staatsanwaltschaft nichts machte…
Das Jugendamt habe damals ein Kontaktverbot des Mannes zu den Kindern verhängt und die Ehefrau habe sich verpflichtet, dies zu gewährleisten. Daher habe die Staatsanwaltschaft keine weiteren Straftaten erwartet und auch keine Fluchtgefahr gesehen. In der Folge habe sie auch keinen Antrag auf einen Untersuchungshaftbefehl gestellt, berichtete Biesenbach. Der Mann war also nicht festgenommen worden.
Ich mein der Mann hatte auch ein Wohnort, also keine Fluchtgefahr. Ist er vorher auffällig gewesen? Vielleicht hat er sogar gesagt, dass das nicht mehr vorkommt, also auch keine Wiederholungsgefahr während der Untersuchung? Auf jeden Fall ein großer Fehler wie man ja sehen konnte.
Man kann sich mal Fragen: Stand damals. Hätte man ihn in U-Haft stecken sollen? Oder wie nicht geschehen, keine weiteren Straftaten erwarten?
Du kannst mich aber nicht eben so einsperren und das will ich doch auch gar nicht. Wenn stichhaltige Beweise vorliegen, wie hier eine genaue Täterbeschreibung des Opfers ohne den Täter gekannt zu haben, dann finde ich ist das Beweis genug um ihn für das Vergehen und zum Wohle der Bevölkerung erstmal nicht auf freien Fuß zu lassen oder unter bewachtem Hausarrest zu stellen.
Ich muss dich nur mal auf der Straße gesehen haben um dich als Täter zu beschreiben.
Ob Beweise “stichhaltig” sind klärt der Richter und nicht der Pöbel anhand von Medienberichten. Ich meine du beziehst deine Infos um wie viel Ecken? 3? Opfer-Polizei-Medien. Und das auch nur, wenn es wirklich glatt läuft mit der Übertragung.
Ich kann mir auch eine Beschreibung zu Person X suchen bzw passt eine Personenbeschreibung auf erstaunlich viele Personen.
Mal rein aus Interesse, was würdest du denn machen bzw. fordern, wenn jetzt herauskommen würde, dass er doch unschuldig ist?
Schmerzensgeld
Müsste schon ein großer Zufall sein, wenn Person X von einem Opfer beschrieben wird, dieser in U-Haft kommt, freigelassen wird und Person X die gleiche Person ist, die dann später nochmal das selbe Verbrechen begeht, wofür Person X ursprünglich in U-Haft war.
Aber hey: Lassen wir den Mann doch einfach nochmal frei, schließlich wurde er nicht auf frischer Tat ertappt, sondern das zweite Opfer könnte ihn irgendwann mal auf der Straße über den Weg gelaufen sein und ihn mit einem anderen Ausländer verwechseln…
Bis dahin klatsche ich weiterhin fröhlich in die Hände.
Sehr Hohe Ausgleichszahlung, so wie es auch in den USA üblich ist. Der Satz in Deutschland ist meine ich sehr gering.
Die Entscheidung ob der Schutz der Gesellschaft wichtiger ist, oder die Rechte eines einzelnen ist doch immer schwer. Deshalb muss man aber nicht die Rechte des einzelnen weiter einschränken oder leichter aussetzen, sondern die Menschen stärken und gut ausbilden die das beurteilen müssen.
Da wir gerade wieder beim Thema Justiz und Strafen sind. Darf ich dich nochmal auf letzte Woche ansprechen wegen der Sicherheitsverwahrung? Du hattest damals nicht mehr geantwortet, meine ich.
Deine Ansicht verurteilte Strafträter nachträglich in Sicherheitsverwahrung zu stecken, sollten es keine positive Prognose geben, ist ja laut Urteil aus Straßburg nicht rechtens.
Bist du dann immer noch der Meinung, dass eine angeordnete Sicherheitsverwahrung beim Urteilspruch bei besonders gefährlichen Tätern falsch ist? Und was wäre denn dann dein Lösungsvorschlag, wenn man diese abschafft? Keine Sicherheitsverwahrung mehr? Hat mich einfach nochmal interessiert.
Ich gehoere mittlerweile zu denen, die auch sagen, dass die Freiheit des einzelnen gerne etwas stärker eingeschränkt werden kann. Sofern…
Das wird aber nicht verhindern das Menschen Fehler machen, und diese zu minimieren ist die eigentliche Aufgabe.
Dessen bin ich mir bewusst.
Die USA sind da wahrscheinlich das falscheste Vorbild, was man sich nehmen kann. Die haben teils Strafen von mehrfach Lebenslänglich und dennoch scheint die Kiminalitätsrate da nicht gerade zurück zu gehen.
Deren Justizsystem ist auf Vergeltung ausgelegt und unser auf Rehabilitierung. Das mag manchmal “unfair” erscheinen, wenn Straftäter nach jahren wieder frei kommen, aber wenn du es (gerade mit den USA) vergleichst, dann funktioniert das System wesentlich besser.
Niemand hat gesagt, dass wir solche Leute frei rumlaufen lassen sollen. Wenn es stimmt, dann hätte er auf jeden Fall in U-Haft bleiben müssen. Das System dafür wäre da, warum es nicht umgesetzt wurde, muss jetzt geklärt werden.