Ja aber die sterben doch wie die fliegen
Da es gegen das Grundgesetz verstößt gehe ich davon aus dass das schnell einkassiert wird.
@Schtarek Hast du ne Quelle? Ich finde nämlich gar nichts dazu.
Schröckert
Freue mich für dich.
Ist auch ein schönes Auto.
Aber du hättest für das Geld doch einen C63 AMG bekommen
Ich bekomm nur noch Autos für 600€ oder so.
Der Rest wird in ein Haus gesteckt.
Finde ich nix zu, abgesehen von diesem Artikel.
Klingt nach Blödsinn.
Irritiert mich auch das ausschließlich der Business Insider darüber schreibt. Ist aber eigentlich auch egal ob da was dran ist. Wenn ja wird’s einkassiert, wenn nicht ist’s eh egal. Schlimm find ich aber dass man Ludwig und der CSU sowas zutraut, das sollte denen zu denken geben.
Habe etwas gefunden. Ändert sich wenig, Postboten dürfen das auch jetzt schon öffnen.
Eigentlich wird es also verschärft. Ich finds trotzdem höchst fragwürdig dass die Post einfach so Pakete öffnen darf wenn sie etwas illegales vermutet. War mir bisher gar nicht so bewusst.
Die ganzen duftöle etc direkt öffnen
Mir so auch nicht, gut zu wissen.
Ich glaube 99% der Post und Paket Lieferanten hat so einen Zeitdruck, dass kaum einer sich das Paket genauer anschaut. Hauptsache es ist ausgeliefert und ich schaff die Route, ist da doch eher das verständliche Motto.
Oder die Postboten sind nun im goldfieber.
In § 39 Absatz 4 des Postgesetzes geht es doch größtenteils auch um beschädigte Pakete oder Pakete, in dem man Absender und Empfänger nicht ermitteln kann. Wie soll damit sonst verfahren werden oder hätte man gedacht, dass damit umgegangen wird? Anhand dieses Paragraph sehe ich zumindest nicht, dass willkürlich Pakete geöffnet werden. Anhand was ich nun bei der Änderung gelesen habe, kommt es mir auch nicht vor, dass sich das änder.
Wenn man sich alles durchliest, war das Problem anscheinend folgendes:
Unanbringliche oder beschädigte Brief- und Paketsendungen werden in zahlreichen Brief-/Paketermittlungszentren von Postdienstleistern durch Beschäftigte nach Maßgabe des Postgesetzes zur Feststellung der Empfängerin oder des Empfängers oder der Absenderin oder des Absenders oder zur Sicherung des Inhalts der Postsendung geöffnet. Dabei werden vielfach Betäubungsmittel oder andere inkriminierte Stoffe gefunden. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Zunahme dieses Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern zu verzeichnen.
Die Beschäftigten der Postdienstleister sind zur Mitteilung solcher „Zufallsfunde" an die Strafverfolgungsbehörden nur in engbegrenzten Fällen verpflichtet. Es gilt die „Jedermann“ obliegende Verpflichtung zur Anzeige bestimmter, in § 138 StGB enumerierter, Straftaten. Neben jener Verpflichtung sieht das Postgesetz
eine Befugnis der Beschäftigten vor, die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden
zur Abwendung körperlicher Gefahren, die von einer Postsendung ausgehen, zu
informieren. Diese, gefahrenabwehrrechtlich fundierte, Befugnis lässt nur eine Übergabe der gefährlichen Güter an die Polizeibehörden zu, nicht hingegen die Aushändigung weiterer Bestandteile der Postsendung.
In Anbetracht dessen erlangen die Strafverfolgungsbehörden nur in einem Bruchteil der, sich aus der vorstehend skizzierten Rechtslage ergebenden, Konstellationen Kenntnis von Postsendungen mit inkriminierten Gütern. Sie können daher nur
in diesen Fällen weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, die
zur Identifizierung der, vielfach gewerbsmäßig handelnden, Absenderinnen oder
Absender oder Empfängerinnen oder Empfänger der inkriminierten Güter führen
können.
Die Lösung:
Der Entwurf sieht daher die Einführung einer Verpflichtung der Beschäftigten
von Postdienstleistern zur Vorlage von Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vor, bei welchen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden.
Diese Verhaltensnorm wird ergänzt durch eine Strafbewehrung. Für die vorsätzliche oder fährlässige Verletzung jener Pflicht zur Vorlage von Postsendungen sieht der Entwurf die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands und eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro für das Postdienstleistungen erbringende Unternehmen vor.
Der Business-Insider schreibt:
Dagegen will die Bundesregierung vorgehen. Am Freitag verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesänderung, die es Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen. Das kann der Fall sein, wenn das Päckchen seltsam riecht oder anderweitig auffällig ist. In diesen Fällen ist eine Ausnahme vom Postgeheimnis zugelassen. In der Vergangenheit kam es besonders häufig bei nicht zustellbaren Päckchen zu Drogenfunden.
Meiner Meinung nach ein schlechter Artikel, der das Thema dann doch sehr oberflächlich behandelt und die Thematik nun nicht vollends aufgreift oder erklärt. Was meint der BI denn mit verdächtigten Paketen. Bisher konnte ich das so nicht aus dem Dokumenten lesen, sondern auf Basis was vorher schon möglich war, nur das man nun dies an die Strafverfolgungsbehörden abgeben muss.
Gem. Beschlussempfehlung und Bericht vom 10.02.2021 wird der § 39 PostG um den Absatz 4a erweitert:
Nach § 39 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Ein nach Absatz 2 Verpflichteter hat der zuständigen Strafverfolgungsbehörde eine Postsendung, über deren Inhalt er sich nach
Absatz 4 Satz 1 Kenntnis verschafft hat, unverzüglich zur Nachprüfung vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass mit der Postsendung eine strafbare Handlung nach
Der ganze BI-Artikel baut aber wohl auf die Seite von der Drogenbeauftragten auf, dessen Text aber auch nicht so viel besser ist.
Nach § 39 Absatz 4 des Postgesetzes dürfen sich Postdienstleister ausnahmsweise Kenntnis vom Inhalt von Postsendungen verschaffen, unter anderem, um den Inhalt beschädigter Sendungen zu sichern, den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln oder körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen. In diesen Fällen ist eine Ausnahme vom Postgeheimnis zugelassen. Dabei werden immer wieder verbotene Güter gefunden, darunter auch Betäubungsmittel. Mit der Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass solche „Zufallsfunde“ auch der Polizei gemeldet werden.
Künftig muss der Postbote ein beschädigtes und beispielweise verdächtig riechendes Päckchen bei der Polizei melden. Wegen der grundsätzlichen Pflicht zur Wahrung des Postgeheimnisses ist eine gesetzliche Regelung erforderlich.
Für mich klingt das halt nich danach, dass der „Postbote“, der mir das Paket bringt da etwas macht. Sondern in den Verteilzentren eben beschädigte Pakete, nicht zustellbare Pakete (kein Empfänger/Absender) und auch meinetwegen in dem Fall übel riechende Pakete weiterhin öffnet, damit aber nun auch verpflichtet ist alles an Strafverfolgungsbehörden abzugeben.
Bin Audi Fanboy.
Von daher war die Wahl klar
Der Business-Insider-Artikel ist im Übrigen für mich auch wieder so etwas in klein, wie das hier was seit ein paar Stunden über Hofreiter die Runde macht. Wobei das die BILD natürlich das 100 Stufen höher ansetzt und die EINE Agenda folgen. Was natürlich nochmal schlimmer ist. Der Hofreiter will…
Anscheinend muss man dann wieder das ganze Interview lesen. Habe mich noch nicht durch alles durchgekämpft.
Da hätte man nun bei den Paketen oben auch mehr Inhalt im Artikel liefern können (bzgl. Gründe, Ziele und bisherige Gesetzeslage). Da aber die Twitter-Bubble das nicht in die Hashtags gehoben hatte und auch andere Medien (bisher) das Thema nicht so aufgegriffen haben, muss man sich halt auch fragen, warum dem BI es so ein Artikel wert war.
Andre hat das bei sich auch nochmal als Nachtrag aufgenommen:
Das ist schon echt krass. Das ist weder verkürzt, missverständlich formuliert oder falsch wiedergegeben… es ist einfach eine glatte Lüge der Bild. Und darauf fußt der Shitstorm. Wahnsinn…
Die ersten Aluhüte zu der Sache mit der Post gehen übrigens schon um:
Übrigens: Vielleicht bin ich hier an der holländischen Grenze auch privilegiert, aber wer zum Teufel bestellt sich Gras per Post?
Um 18:00 Uhr wurde der Artikel beim Business Insider geändert.
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes wurden die Gesetzesänderung nicht korrekt wiedergegeben. Der Artikel wurde nun aktualisiert und verbessert.
Überschrift vorher:
„Der Postbote darf jetzt einfach eure Pakete öffnen — wenn er darin Drogen oder Waffen vermutet“
Jetzt heißt es:
Postdienstleister müssen unzustellbare Pakete bei der Polizei abliefern – wenn sie darin Drogen oder Waffen finden
Im ersten Artikel wurde geschrieben:
Dagegen will die Bundesregierung vorgehen. Am Freitag verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesänderung, die es Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen. Das kann der Fall sein, wenn das Päckchen seltsam riecht oder anderweitig auffällig ist. In diesen Fällen ist eine Ausnahme vom Postgeheimnis zugelassen. In der Vergangenheit kam es besonders häufig bei nicht zustellbaren Päckchen zu Drogenfunden.
Nun wurde es geändert in folgenden Absatz:
In den vergangenen Jahren fanden Mitarbeiter von Postdienstleistern Drogen vermehrt in beschädigten oder unzustellbaren Paketen. Daher verabschiedete der Bundestag am Freitag eine Gesetzesänderung, die Mitarbeiter dazu verpflichtet, solche Pakete mit illegalem Inhalt der Polizei zu übergeben.
Wird halt kaum jemand mitbekommen.
Wird es auch niemand. Es ist echt auch traurig, was für ein Unsinn teilweise unter dem Hashtag Postgeheimnis geschrieben wird. Jetzt nicht nur wegen dem Gesetzt, sondern auch generell:
What?
Es ist nicht so, dass es eigentlich klar sein sollte, dass beschädigte Pakete mit dem entsprechenden Inhalt gemeldet werden… und nicht jedes Paket.
Es ist nicht nur die Medienkompetenz, die du im anderen Thread angesprochen hattest. Auch bei der Lesekompetenz mangelt es oftmals.
PS: Das Schlimme ist, dass das noch unter dem offiziellen Account Die Piraten Saar steht. Aber naja.