Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt III (Teil 1)

Ist der sicherste Weg, wenn man jetzt nicht nen Kumpel hat der Anbaut.

Man hat keinen persönlichen direkten Kontakt zu Kriminellen. (Kann also nicht Erpresst, ausgeraubt etc werden)
Man muss nicht an irgendwelche dubiosen Orte fahren und dabei Eigentum oder Gesundheit riskieren.

wenn es unterwegs auf dem Postweg entdeckt wird, kann man sich unwissend stellen.

Und natürlich sollte man es an eine Packstation schicken, sonst hat der Verkäufer ja die Anschrift und einen Namen, was man ja nicht will.

Und wenn jemand will, kann er auch eine Packstation so einrichten, dass sie de facto anonym ist

Ich habe persönlich noch kein Gras gekauft, weiß aber das man da weder an dubiose Plätze muss, noch Gefahr läuft erpresst zu werden o.ä.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, man muss dann schon glaubhaft Beweisen das man es nicht bestellt hat.

Also eigentlich muss die Polizei beweisen, dass man bestellt hat. Sonst wäre das ja eine Umkehrung der Unschuldsvermutung.

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Qualität, Preis, Auswahl und keine verballerten Leute die ständig zu spät kommen würde ich vermuten. Und man kommt leichter an die Kontakte. Das spielt sich ja nicht nur im Darknet sondern auch viel auf Insta und co. ab.

Mmh weiß nicht. manche bedenken wurden ja schon geäußert.

Und wie will man das verargumentieren? Dass jemand zufällig etwas an einen gesendet hat?

Nun ich lebe hier in der Hinsicht - wenn ich Gras rauchen würde - im Paradies: Ich wohne unweit der holländischen Grenze. 20-30 Minuten Bus und schon ist man am Coffee Shop. Ein Freund von mir kifft und mit dem war ich schon öfters dort. Das Zeug ist zwar etwas teurer, aber dafür feinste Ware. Die werden ja streng kontrolliert.

Das traurige ist dass sie bei der Übernahme von der Mortler noch progressive klang für eine CSUlerin und sich offen zeigte für Fakten

(Finde es gerade leider nur noch bei Vice, konnte man aber auch bei anderen Medien so lesen)

Nur um dann innerhalb von einem Jahr auf das Niveau von „Cannabis ist kein Brokkoli“ zu fallen

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Das kommt ganz auf den Shop an. Gibt ja keine staatlich kontrollierten Anbaustationen. Die beziehen das teilweise auch von Großdealern.

Ja.

Ansonsten würde ich, wenn ich dich los werden wollen würde, mit illegalen Zeug zuschicken.

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„Ich weiß nicht wieso mir dieses Paket geschickt wurde“ mehr musst du nicht sagen.

wie gesagt sonst könnte man ja jeden ruinieren, dann schicke man sonst jemand den man nciht leiden kann einfach ne Festplatte mit Childporn, ne Waffe oder sonstwas+ anonymen Tipp an die Polizei, wäre ja noch schöner

Das kommt aber auf den Richter an. Wenn der es als erwiesen ansieht, und da spielt die Beweislage keine Rolle, dann fährst du ein.

Aber bei dem Szenario bitte auch dran denken, dass auch nicht jeder Brief oder jedes Paket eben abgefangen wird und die Polizei vor der Tür steht. Daher finde ich es auch immer ein wenig komisch, wenn man sagt, dass einer einen Böses will und das einfach verschickt. Dafür muss es halt mal gefunden werden, sonst interessiert es kein Schwein und du gehst dann zur Polizei, weil dir jemand das geschickt hat. :smiley: Außer die Person, die dich ans Messer liefern will, meldet das dann auch noch - was für ihn aber auch gefährlich ist.

Ganz egal, was ist. Zumindest ermitteln sollte die Polizei und es nicht ad acta legen. Bei Waffen, Chemikalien zum Bombenbau oder Kinderpornografie… Kann jeder behaupten, dass einem das nur zugesendet wurde. Man muss es halt beweisen können.

Hier gibt es ein paar Urteile:

Wie die genannten Entscheidungen bestätigen, reicht es für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht aus, dass jemand Zugangssoftware zum Darknet auf seinem Computer installiert hat. Ebenso wenig reichen hierfür Wohnadressen, die als Versandadressen angegeben waren. Gerade beim Versand von Betäubungsmitteln ist die Nutzung fremder Namen keine Seltenheit. Jedenfalls gereicht das Vorliegen einer dieser beiden Tatsachen, ob allein oder auch kumulativ, nicht zum Nachweis eines tatsächlichen Erhalts vermeintlich bestellter Drogen.

Die zitierten Entscheidungen sind daher erfreulich und es bleibt zu hoffen, dass sich diese Sicht unter den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter herumspricht. In ähnlich gelagerten Fällen konnten bereits einige Verfahrenseinstellungen bei der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO erreicht werden. Gleichwohl scheint die Anklagewut derzeit ebenso wenig abzunehmen wie die Aktualität von BtM-Bestellungen im Deep-Web.

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jo, wenn sie dir x pakete nachweisen können die an dich gingen, nciht bei einem paket.

deswegen gehen ja solche fälle auch über monate der Observierung.

Aber wenn der Käufer zb die Packstation auf die Oma im Altersheim laufen lässt, die Bestellung von nem Burner phone absetzt und die Bezahlung per bar gekauften paysafe etc karten macht und das paket dann noch vom 12jährigen neffen aus der Packsation abholen lässt, muss die Polizei schon sehr gut ermitteln um den tatsächlichen Käufer gerichtsfest zu ermitteln.

Ist doch eh alles ein Witz.
Marihuana sollte legalisiert werden.

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Ohne weitere Beweismittel nach einer Hausdurchsuchung ist das nicht so.

Auch Richter kennen mittlerweile Methoden dass Dritte an Adressen schicken und dort die Post abfangen

Vor diesem Hintergrund ist eine Verurteilung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht wahrscheinlich, da letztlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine andere Person mit oder ohne Wissen des Angeschuldigten die entsprechenden Bestellungen aufgegeben haben kann.
(AG Iserlohn, 10.03.2017)

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Im Übrigen hier noch eine gute Zusammenfassung zu der Gesetzesänderung bzw. -anpassung, sollte jemand wen kennen, der/die nun über ein Abgesang auf das Grundgesetz fabuliert:

Man kann ja auch nichts abschaffen das nicht mehr existiert :smiley:

Ich meine, dass das Gesetz eigentlich ganz logisch ist vom Verfahren her. Wenn man nun natürlich meint, dass der Briefträger Herr Müller nun überall reinschaut, ja dann ist die Diskussion sowieso überflüssig.

Wo besteht denn kein Postgeheimnis mehr und wie würdest du es dann machen? Da müsste es haufenweise Alternativen geben, wenn sich so viele Leute äußern.

Wie soll mit Briefen oder Pakten verfahren werden, wenn kein Empfänger und kein Absender erkennbar ist? Ablage Papierkorb?

Oder versucht man es ggf. Brief/Paket zu öffnen und durch Briefkopf oder Rechnung einen Empfänger ausfindig zu machen, Adresskleber draufhauen und weiterleiten?

Ich habe nicht gewertet. Aber worin genau besteht jetzt das Briefgeheimnis wenn es zig Ausnahmen gibt? Deutschland ist echt das Land der Euphemismen.

Die Beamten bie der Post die Pakete öffnen dürfen die nicht zugestellt werden können weil Adresse nicht existent, aufkleber weg etc, ist eben genau eine Abteilung, das wird nicht einfach im nächsten Postamt aufgerissen.

Und auch klar, dass wenn ein Postbote etwas merkt (paket ist beschädigt und es rieselt Marihuana auf den Boden) er dies melden sollte und es dann von Beamten geöffnet und untersucht werden.

Das Postgeheimnis sagt ja nur, dass nicht einfach Pakete ohne Verdacht geöffnet werden.

Ja, du hast meinen Post bestätigt, danke. :smiley:

ich finde deine posts, in denen du dich irgendwie auf weed beziehst, sehr sehr lustig.
:beanjoy: