Wer soll denen nachgehen? Ein Gericht ja offenbar nicht. Und es ist natürlich das gute Recht von ihr das ganze nicht anzuzeigen, wenn sie glaubt, vor Gericht keine Chance zu haben oder warum auch immer. Im Übrigen wollte ich gestern nicht sagen, dass ich es besser wüsste als sie oder sonst etwas in diese Richtung. Also
dem stimme ich voll und ganz zu. Niemand außer ihr selbst weiß wie sie am Besten mit dem Thema umgehen muss. Im übrigen glaube ich ihr auch diese Geschichte komplett, also auch das wollte ich keineswegs in Frage stellen, nur mal zur Klarstellung.
Aber dieses „den Anhaltspunkten nachgehen“ oder wie auch immer man es nennen möchte finde ich einfach schwierig, da man das als Privatperson aus gutem Grund nicht kann oder darf, erst recht als Unbeteiligter der jetzt irgendwas gegen einen der beiden auf Twitter zum besten gibt. Andererseits könnte es nun aber auch so kommen, dass sich noch andere finden bei denen er das durchgezogen hat und dann reicht es vielleicht doch noch für eine Anklage. Nur wenn nicht und er selbst klagt wegen Rufschädigung oder was auch immer, steht ihre Seite am Ende doppel scheiße da. Erst sexuell bedrängt worden und dann auch noch einen Rechtsstreit gegen ihn verloren.
Daher finde ich die aktuelle Vorgehensweise aus ihrer Sicht mindestens riskant, aber nochmal, ich glaube ihr und vertraue da auch, dass sie selbst eindeutig am besten weiß was sie tun möchte und was nicht, deswegen soll sie gerne damit weiter machen (lassen) wenn ihr genau das hilft .
Erinnert sich noch jemand an den Typ der im Kino ausgerastet ist weil sie ihm und seiner schwangeren Frau kein Popcorn verkaufen wollten solange sie nicht die Masken aufsetzen?
Der Typ hat jetzt 3200 € Geldstrafe bekommen
Zur Einsicht ist er wohl aber nicht gekommen wenn man sein „Abschluss Plädoyer“ betrachtet
Nur ganz am Schluss wollte er dann doch noch etwas loswerden: „Das Robert Koch-Institut verarscht uns alle.“
Geldstrafen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei Verletzung der Impfpflicht in Tschechien zulässig.
Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, die tschechische Regelung aber als angemessen an. Ziel sei es, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen – mit Impfungen oder, wenn nicht möglich, durch eine entstehende Herdenimmunität. Dies sei im besten Interesse der Kinder.
Ich habe mir echt Sorgen gemach, dass die das aufweichen. Gilt das jetzt als Präzedenzfall? Bedeutet das jetzt ein Ende für die Klagen Deutscher Impfgegner Muddis?
Für Österreich bedeutet es: Verfassungsrang (die EMRK und die Entscheidungen des EGMR sind Teil unserer Verfassung).
Bei euch in Deutschland weiß ich nicht, wie ihr das geregelt habt, aber ist allgemein weltweit aus juristischer Sicht ein deutliches Zeichen gegen die Impf-Schwurbler.