Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt III (Teil 1)

Results

There were significant associations among SGRMIs and perpetrator–victim gender com- binations (see Table 2).8 Recall that an SGRMI would be a good indicator of femicide if it was significantly more likely to be present in male-perpetrated/female-victim homi- cide compared to other perpetrator–victim combinations. Pre-incident and incident char- acteristics demonstrated the most variation across perpetrator–victim gender combinations with male-on-female killings having significantly higher proportions of potential SGRMIs compared to other killings. Specifically, the proportion of pre-incident charac- teristics more common among male-on-female homicides were prior police contact (42%), recent separation (38%) prior threats against victims (65%), estrangement (25%), intimate/familial relationships (82%), and premeditation (60%). With respect to the inci- dent itself, more common characteristics for male-on-female homicide were femicidal motive (38%), sexual assault (19%), mutilation (7%), excessive force (38%), body found nude (23%), proximate methods (e.g. beating; 64%), multiple methods (18%), and femi- cidal contexts (57%). Other variables did not differ significantly in male-on-female kill- ings or were more common among the other types of homicide.

Results in Table 3 show the average number of potential SGRMIs is also significantly higher, on average, in male-on-female killings (8.126) compared to other homicides, consistent with the expected increased presence of SGRMIs in killings most closely aligned with femicide. As such, the SGRMIs vary across the gender combinations with male-perpetrated/female-victim killings being the most distinct, supporting their poten- tial utility in differentiating femicide and other homicides.

Given the above, then, how accessible are the SGRMIs from traditional data sources? Table 4 shows 39 of the 52 SGRMIs that were available for examination in the current study, representing 75% of those identified in the protocol. This demonstrates one level of accessibility: the variables were included in the study and information was available for at least some cases from the data sources accessed. However, the more valid indicator of accessibility – how often information was available for each SGRMI – proved to be weak in the data examined for the total sample as well as across perpetrator–victim com- binations. Of specific interest, given the study focus, was available information for male- perpetrator/female-victim killings. Missing information ranged from a low of 3% for victim age to a high of 96% for perpetrator history of child abuse. In other words, infor- mation on age of victim was almost always available, but information on perpetrator history of child abuse was seldom available.

  • Aufsatz in Publikation 2020: Transphobic Femicide: An Intersectional Perspective
  • hier sind noch mal Statistiken zu den USA und transfeindliche Morde an Frauen
  • zu den Zahlen gibt es u.A. Monitorings
  • hier ist ebenso eine Herleitung über den Begriff Femizid drin - ich finde es entscheidend, dass ebenso trans Frauen berücksichtigt werden
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Kannst du mir den Bezug deines Kommentars zu dem Kommentar erklären, auf den du geantwortet hast, oder zu den Fragen, die dort gestellt wurden?
Kann da gerade nicht folgen

Schön da mal ne konkrete Definition zu lesen und die Problematik bei der Erhebung.

Aber nach meinem Verständnis erhebt dann weder Eurostat noch das BKA konkret Femicide, richtig? Beide betrachten ja lediglich „(absichtliche) Tötungsdelikte“, ohne die Motivation weiter zu hinterfragen. Mein Problem mit den beiden Statistiken bleibt daher leider weiter ungelöst.

Ich bin nicht im Detail vertraut mit den Erhebungen des BKAs - viel Vertrauen hab ich darin nicht. (im Sinne von was wird erhoben, was nicht, Stichwort Rassismus)

Es ist wieder das klassische Problem, dass wir die Daten erst mal richtig erfassen müssen und damit wie? und wer?, um die ganze Problemlage erst mal sichtbar zu machen. Das scheint schon mal von Land zu Land unterschiedlich. Aktuell trau ich nicht jedem BKA Beamt_Innen zu, einen Mord auch als Femizid identifizieren zu können. Sie nennen das „Patnerschaftsgewalt“, was an sich kein Problem ist, aber es fehlt dann diese Unterteilung Femizid und wird als solcher Begriff auch nicht geführt. Das macht das BKA in dem Sinne „blind“ für das Problem. Hinzu kommen noch ungelöste Fälle wie Mord an Sexarbeiterinnen und trans Frauen.

Berichtsjahr 2019 zeigt hier aber schon deutliche Unterschiede, sie nutzen Femizid einfach nicht.

Die nächste Ebene ist dann, wie verhält es sich lokal und global? In südamerikanischen Ländern scheint es spezifischer erfasst, als hier in Europa.

Edit:

Die fehlenden Daten

Die zur Verfügung stehenden Vergleichsdaten sind leider ziemlich begrenzt: Die von Eurostat angegebenen und vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) in Litauen überarbeiteten Indikatoren umfassen nur 20 Länder, darunter 15 Mitgliedsstaaten, 4 Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkanraum (Albanien, Bosnien, Mazedonien und Montenegro), und die Schweiz.

Ferner gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Art und Weise der Erhebung dieser Zahlen: Damit ein Frauenmord als vorsätzlicher Mord betrachtet wird, werden das Geschlecht des Opfers und die bestehenden Beziehungen zwischen diesem und dem Täter des Verbrechens berücksichtigt. Überprüft werden diese Einzelheiten von den Polizeibehörden. Indessen weist ein kürzlich veröffentlichter Bericht der EIGE allerdings darauf hin, dass diese Art von Informationen für vorsätzliche Mordfälle von den Polizeibehörden Dänemarks, Griechenlands Luxemburgs, Litauens, Maltas und Polens gar nicht erhoben werden. Dagegen liefern Frankreich und Großbritannien viel detailliertere Statistiken, die ebenfalls das Mordmotiv, die verwendeten Waffen und die allgemeinen Umstände der Tat enthalten.

In Anbetracht der Tatsache, dass es an vergleichbaren quantitativen Indikatoren mangelt, wurde der Frauenmord aus den Kriterien des EIGE Gleichberechtigungsindex 2017 (Gender Equality Index 2017) ausgeschlossen, der anlässlich der kürzlich organisierten Jahreskonferenz zu den Grundrechten innerhalb der EU präsentiert wurde.

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Dazu zum Thema nicht unpassend, diese besorgniserregende Nachricht aus der an Femiziden nicht mangelnden Türkei.

Laut Gesetzesänderung kann bei Anzeige einer vergewaltigten Frau wohl nur mit dem eigenen Tod „ein konkreter Beweis“ einer Vergewaltigung vorgelegt werden!

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Erdogan lässt es sich übrigens während tausende von Frauen Angst haben es sich gut gehen…

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Ich hab sie vor einigen Jahren (80. Jahres Tag der Befreiung von ausschwitz, gewerkschaftlicher Verbund Gedenken) kennengelernt in Krakau.

Eine wirklich sehr nette und liebe Person gewesen, jedwege Art von Groll und Hass nicht vorhanden. Und ihre Worte vergesse ich bis heute nicht.

„Es ist nicht eure Schuld, was passiert ist. Nur, wenn es vergessen wird“.

Also lasst uns es nicht vergessen!

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Ich hoffe wirklich sie schaffen die nur wegen ihnen eingeführte 3% Hürde. Ohne diese Partei könnte die korrupte EU still und heimlich im eigenen Saft köcheln.

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aber dafür ist die Türkei gut zu Tieren :ugly:

https://www.deutschlandfunk.de/tierschutz-tuerkei-verschaerft-strafen-fuer-gewalt-gegen.1939.de.html?drn:news_id=1278830

„Wer sich an Tieren vergehe, müsse künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, hieß es weiter“.

Der Böhmermann Passus :simonhahaa: :goat:

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Die Gesetzesreform ist doch eigentlich total feministisch, wenn man mal darüber nachdenkt: Jetzt, wo Vergewaltiger eh nicht mehr bestraft werden, müssen sie die Frauen auch nicht mehr zum Schweigen bringen und die Zahl der Femizide wird drastisch zurückgehen. :ugly:

Der Tierrechtsorganisation Haytap, die seit Jahren für Gesetzesänderungen plädiert, gehen die neuen Regelungen nicht weit genug. Sie kritisiert sie als zu unverbindlich."

Ja toll wie resolut das ganze ist :kappa:

Niemand fasst Erdogans Ziegen an.

derweil in Texas

Das Gesetz soll bereits am 1. September rechtskräftig werden. Da unklar ist, wen man verklagen muss, ist die rechtliche Neuerung nur schwer anzufechten. Im April hatten mehr als 370 texanische Anwälte in einem offenen Brief rechtliche Bedenken geäußert. In dem Brief weisen sie vor allem auf den weit gefassten Klagegrund hin, der es selbst einem Vergewaltiger erlaubt, die Familie und weitere Helfer seines Opfers zu verklagen – und der dafür auch noch 10.000 Dollar bekommen könnte

Regierungsnahe Medien rechtfertigten den Bau mit dem Argument, der Präsident müsse vor Anschlägen geschützt werden.

Ganz klar. Perfekter Schutz, in einem Haus mit 300 Zimmern haben es potentiele Mörder schwer den Präsidenten erst ein mal zu finden.
Smart.

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Wäre witzig wenn es tatsächlich zehn verschiedene Zimmer geben würde, von es im Schloß dann 30 komplett gleiche Kopien gibt. So das er jeden Tag in anderen Zimmer leben kann, die aber komplett gleich sind. :simonhahaa:

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… und alle gegenstände muss es in 30facher ausfertigung geben, ganze heerscharen von angestellten sind nur dafür da, sie in jedem raum auf den exakt entsprechenden ort zu platzieren.
für unikate sind wiederum andere angestellte zuständig, um sie 30fach zu multiplizieren, sogar sowas wie kinderzeichnungen oder knetmännchen von enkelkinder oder nichten und neffen werden nachgezeichnet und nachmodelliert …
… und jeder verflucht erdogan, wenn er wieder einen gegenstand dummerweise mit in ein anderes zimmer nimmt …

fantastische vorstellung! :smiley:

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Und 30 Doppelgänger Familie die immer in den anderen Wohnungen leben. :beanpoggers:

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Ich schätze es gibt ähnliche Begründungen für neue geplante Kanzleramt.

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