Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt III (Teil 1)

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naja, es wäre sinnvoller gefähredete Arten zu schützen als solche Freakprojekte zu betreiben wo man nicht weiß was dabei rauskommt.

die menschheit hat ja fast schon glück, das sowas wie Killerbienen nicht auch bei anderen Kombinationen bisher auftraten.

Whataboutism.
Das ist ja schließlich keine entweder/oder Frage.

Das Projekt wird soweit ich gelesen habe nicht mit staatlichen Mitteln bezahlt und der Genetiker/die KI Firma würden sonst auch nicht viel zur Arterhaltung beitragen wenn sie das nicht machen würden.

Schon arg wenn man sich vorstellt. Vor 200.000 Jahre haben da wohl Kinder gespielt und nach so einer langen Zeit findet man das.

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Sehr schön. Die Idee spricht sich rum. Hoffentlich setzt sich auch in Deutschland dass mal in einer Stadt durch

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Bin mir nicht sicher, ob das nicht auch ein bisschen Trump- und Republikaner-Strategie ist. Vor dem Abdanken noch so viel Schaden wie möglich anrichten, um es der neuen Regierung schwer zu machen.
Schade, dass zumindest die SPD wahrscheinlich auch in der nächsten Regierung sein wird.

Ist eben nur für den Kulturbetrieb schlecht, oder gibts dafür Ausnahmen?

Allein Plakate für kulturelle Veranstaltungen sollen ab 2025 in Genf erlaubt sein.

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Aber wie leitet man dann Steuergelder via Wahlplakat und parteinahen Werbeagentur in die eigenen Taschen um? O_o da wird ein wichtiger Wirtschaftszweig gefährdet

Denen ist echt nicht mehr zu helfen… Das hier trifft es ganz gut:

„Unsere Regale sind leer, aber wenn sie voll wären, könnten wir Sachen mithilfe eines Systems kaufen, das niemand kennt, der seit den 1970ern die Schule verlassen hat“, lästerte ein „Times“-Leser

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dürfen oder müssen?

Jene Datenbank, so Wittmanns Darstellung damals wie heute, sei aber gänzlich ungeschützt gewesen: Über simple API-Abrufe habe sie Zugriff erlangen können, ohne dass dabei einfachste Mechanismen wie eine Passwortabfrage überwunden werden mussten. Dieser Auffassung schloss sich nun die Staatsanwaltschaft Berlin an. In den Unterlagen, die Wittmann auszugsweise veröffentlicht hat, findet sich dazu ein Aktenvermerk eines Ermittlers: „Die Daten waren somit nicht vor einem unberechtigten Zugriff geschützt und aus technischer Sicht öffentlich abrufbar.“ Damit ist der berüchtigte „Hackerparagraph“ 202 a/b/c des Strafgesetzbuchs nicht anwendbar.

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Glaube dürfen. Nach EU-Recht musste wohl immer mindestens die metrische Angabe vorhanden sein, das wurde jetzt gekippt. Dadurch dürfen sie jetzt nur pounds draufschreiben.

wobei was ich mich da frage.,

wenn ich wo bin, wo ich nicht sein sollte, egal ob digital oder im real life, merke ich das doch.

sprich nur weil ich meine haustüre offen lasse, darf doch nicht einfach jemand reinkommen.

Richtig. Wobei hier die Analogie ja eher wäre: Die Informationen aus der Datenbank lagen auf dem Markplatz offen ausgelegt.

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Richtig, aber dann bekommt der Dieb halt nur eine Strafe, weil er ein Dieb ist (oder Hausfriedensbruch begeht) aber er ist kein Einbrecher (weil er keine Schutzmaßnahme überwunden hat).

Und bei Daten ist nur der Einbruch gesondert geschützt (bzw. er würde die gefundenen Daten sonstwie illegal benutzen - was er ja nicht machte).

Im Endeffekt wollten die einen, dass sie den netten Nachbarn, der an der Tür klingelt, weil der Schlüssel draußen steckt, wegen Einbruch anzeigen.

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Wie ist eigentlich die aktuelle Lage zum Web scraping? Mein Stand war, dass es erlaubt ist, aber man die Daten nicht verwenden darf für andere Zwecke. Stimmt das so?

AUKUS ist schrecklich für die EU, die NATO und den rest von europa, ich hoffe, dass frankreich genug lärm macht, das die nen rückzieher machen.
Und Biden ist echt ein mieser außenpolitiker, erst das afghanistan debakel, dann das.
muss er ausgerechnet da einen auf mini trump machen?

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Wie kommt es dass Großbritannien auf einem so guten Weg ist? Da regiert doch auch seit Jahren eine Konservative Regierung.