Nur sind diese Einzelfälle extrem schwer vor Gericht zu beurteilen und da fänd ichs besser, solche Kinder unter psychologische Betreuung zu stecken als in den Knast.
Nein. Ich wüsste auch nicht, was die beiden Dinge miteinander zu tun haben. In der Schweiz z.B. sind Kinder ab zehn Jahren strafmündig und das Schutzalter bezüglich Sex liegt sogar bei sechzehn Jahren (man macht sich aber auch darunter nicht strafbar, wenn der Altersunterschied der Beteiligten nicht höher als drei Jahre ist). Das empfinde ich als ganz praktikablen Weg, immerhin ist das Jugendstrafrecht ja genau für die Menschen gedacht, die noch nicht die Reife eines Erwachsenen besitzen.
Auch ein „Doli incapix“ wäre eine Idee, d.h. man ginge zwischen zehn und dreizehn erstmal von Strafunmündigkeit aus, hätte aber im Einzelfall die Möglichkeit, zu belegen, dass dem Täter das Ausmaß des begangenen Unrechts klar war. Pauschal zu entscheiden, dass von zwei Tätern einer belangt werden kann und der andere nicht, weil einer schon vierzehn und der andere erst dreizehneinhalb ist, finde ich halt einfach Quatsch.
Ja, und? Auch ein Einzelfall gehört dementsprechend beurteilt.
Auch wenn diese Kinder so wirken, in der Pubertät findet noch mal so eine veränderung statt, das man sie nicht wie ein Jugendlichen behandeln kann.
Im Einzelfall hat man genug Möglichkeiten zum Handeln. Es geht ja bei der Jugendstrafe bzw. Grenze der Strafmündigkeit nicht nur um die kognitive Reife der Person, sondern auch darum ihnen eher Chancen einzuräumen sich noch zu verändern und kein 10 Jährigen in seiner wichtigsten Veränderungsphase wegzusperren.
Naja, ich finde es etwas seltsam, wenn man auf der einen Seite sagt, diese Kinder sind alt genug um in den Knast zu gehen (polemisch ausgedrückt) aber nicht alt genug um selbst darüber entscheiden zu dürfen mit wem sie Sex haben.
Ich habe ja auch keinen ausformolierten Gesetzestext hier reingeschrieben. 14 ist aber eben auch einfach eine Grenze die man gezogen hat, weil man die Grenze irgendwo ziehen muss. Für mich würde es auch stark auf die Qualität des Verbrechens ankommen, wo Vandalismus oder Diebstahl nicht mit reinspielen.
Das kannst du aber auch nicht machen, eine bestimmte Gruppe von einer “geringeren Straftat“ ausschließen. Entweder ist man strafmündig oder nicht.
Naja, wenn man das ins Gesetz schreibt, kann man das bestimmt.
Ich tue mich ein wenig schwer damit, dass man pauschal sagt, dass ein 13-jähriger Junge nicht darauf kommen kann eine solche Organisation online zu gründen und mit anderen Leuten online sich vernetzt. Wenn 13-jährige etwas Gutes oder Sinnvolles für die Gemeinschaft oder Welt machen, wird auch nicht nur das Argument kommen, dass macht er/sie nur, weil die Eltern oder Ältere die Kinder beeinflussen.
Wenn ich nun keine richtigen altersgerechten Hobbies habe, sondern mich für Hitler, Anschläge auf Moscheen und Waffen interessiere, dann ist es doch heute eine Leichtigkeit online so etwas anzuleiern. Mit Sicherheit wird es sich auch an bestehenden Netzwerken orientiert haben und ja, der lässt sich genauso manipulieren, wenn man all die Verschwörungstheorien und Gewaltfantasien aufsaugt. Aber zu sagen, dass es immer Anstifter geben muss, finde ich schwierig.
Aber nun ja, dafür bietet der Artikel auch nicht noch mehr Inhalt über den Jungen, um mehr Motive zu erhalten. Am Ende unterscheidet sich es auch nicht großartig zu den ganzen Amokfällen an Schulen, wo es online auch schon damals große Verherrlichungen und Verehrungen gab und immer noch gibt.
Bezüglich der Strafmündigkeit habe ich oft schon die USA angeführt, die Jugendliche lebenslang ins Gefängnis gesperrt haben ohne Begnadigung auch wenn sie keinen Mord begangen hatten. Das kann auch keine Lösung sein. Keine Ahnung in wie vielen Bundesstaaten das jetzt immer noch passiert.
Ich denke, du weißt sehr genau wie ich das gemeint habe.
Die Grenze wurde schon aus wissenschaftlichen Erkenntnissen gezogen. Mir 14 sind fast alle Jugendliche in der Pubertät und damit sind viele Moralische Erkenntnis erst dann möglich. Auch geht das mit der Schulischen Vermittlung von Wissen, einem moralischen Kompass Hand und Hand.
Man denkt immer spätestens mit dem eintritt in die Schule wäre die kognitive- und Persönlichkeitsentwicklung im Grunde abgeschlossen. Heute geht man sogar davon aus, das die Persönlichkeitsbildung und was auch das Verständnis von Moral und die Einordung in eine Gesellschaft bis Mitte 20 dauern kann.
Und auch wenn Kinder viel Nacherzählen und Aufnehmen können, auch schon moralische Verknüpfungen erstellen, heißt das noch lange nicht, das sie es grundsätzliche Erfasst haben und erklären können.
Die aktuelle deutsche Regelung (zwei 13-Jährige dürfen Sex miteinander haben, ein 13- und ein 14-Jähriger nicht, zwei 14-Jährige dann aber wieder) ist doch nicht minder absurd. Eher ein Grund mehr, die Regelung der Schweiz zu bevorzugen, oder?
Und ja, das war schon sehr polemisch ausgedrückt. Hier geht es nicht darum, einen Zehnjährigen in den Knast zu stecken, weil er einen Kaugummi geklaut hat. Hier geht es darum, dreizehnjährige Terroristen und zwölfjährige Vergewaltiger, die es nachweislich gibt, rechtlich belangen zu können. Und das heißt nicht nur Knast, sondern auch psychologische Betreuung und Therapie, auch gegen den Willen der Täter und ihrer Eltern.
Hier wird die ganze Zeit so getan, als würden Strafmündigkeit und therapeutische Hilfe einander ausschließen:
Dabei ist genau das Gegenteil der Fall! Wenn solche Täter unters Jugendstrafrecht fallen, kann diese Hilfe für sie vom Staat angeordnet und forciert werden. Erziehung und Sozialisierung sind ja der ganze Zweck dieses Strafrechts. Wenn sie ohne jegliche Einbeziehung der individuellen Reife strafunmündig sind, hat man da deutlich weniger Möglichkeiten.
Auch Familiengerichte können da Erziehungs- und Sozialisierungsmaßnahmen in nem ähnlichen Maß anordnen.
Tun sie in der Regel aber nicht, vor allem, wenn das Kind zum ersten Mal auffällt. Das Jugendamt unternimmt meines Wissens auch nichts, wenn es nicht eh schon eine Akte gibt.
Wenn das Kind Terrorakte begeht, dann aber sicher. Wenn es nur mal was klaut, klar, aber darum geht es doch lange nicht.
Quatsch, wenn Polizeimassnahmen nötig sind (es zu einem Gewahrsam kommt) oder gar das Gericht involviert ist, gibt es immer eine genauere Prüfung des Jugendamts und fast immer müssen Massnahmen angestrebt werden, egal ob nun über das Jugendamt oder die Eltern organisieren das alleine.
Wen dem tatsächlich so wäre, wieso bist du dann dagegen, diese Maßnahmen gesetzlich zu verankern, anstatt es von einzelnen Mitarbeitern des Jugendamts abhängig zu machen, ob überhaupt irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden?
Außer größerer Transparenz und Vereinheitlichung und damit einer adäquateren Rechtsstaatlichkeit würde sich dann ja nichts ändern.
Es ist bereits jetzt möglich Erziehungsmaßnahmen für u 14 anzuleihen, ganz ohne Richter. Es dann eben abseits der normalen Exekutivgewalt, die wir als Polizei/Justiz kennen. Aber nur weil die Polizei nicht einschreiten kann, bzw sie kann, aber eben mit anderem Schwerpunkt, heißt das nicht, dass man hilflos zuschaut.
Gesetzliche Maßnahmen können viel leichter missbraucht werden oder zu Fehlentscheidungen führen.
Häää es gibt doch die Maßnahmen, keine Anwalt wird sagt ‘ach der ist nur 10 Jahre, schickt ihn einfach Heim - Fall geschlossen’ wenn ein schwerer Tat begangen wurde.
Es beginnt dann immer das was ich oben beschrieben haben, das Jugendamt nimmt Verbindung zu den Eltern auf und je nach dem wie das Verläuft gibt es verschiedene Wege. Von, die Eltern suchen sich selbst Hilfe und weisen diese Gegenüber dem Jugendamt nach bis beim totalen Abblocken der Eltern, dann wird das Kind erst mal aus der Familie genommen.
Gesetzlich kannst du es nicht verackern, weil es dann tausende Gesetze für tausend Fälle geben muss. Deswegen ist im Grunde alles was da passiert Einzelfall Entscheidung.