Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt

Schön, dass du meinen ersten Absatz nicht mit zitierst. Ich spreche von diesen Fällen und wenn dort eine Rechtsgrundlage besteht sowie aufgeklärt wurdest, aber trotzdem schweigst und deine Identität nicht preisgibst oder lügst, dann ist es eben eine Ordnungswidrigkeit.

Die Polizei darf dennoch jederzeit die Identität eines Verdächtigen feststellen. Dafür muss man nicht unbedingt einen Personalausweis vorzeigen; jedes amtliche Dokument mit einem Bild sowie Name und Geburtsdatum (falls es Menschen mit dem selben Vor-und Zunamen gibt) reicht dafür völlig aus (also z.B. auch der Führerschein).

Hat man nichts dergleichen dabei, darf die Polizei verdächtige Personen festhalten, bis sie die Identität kennen, in jedem Fall aber nicht länger als zwölf Stunden. Die Beamten können somit z.B. mit der Verdächtigen Person zu dessen Wohnung fahren, oder eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchführen (siehe Absatz unten). Gleichzeitig darf der Verdächtige auch durchsucht werden.

Auch bei einer unverdächtigen Person hat die Polizei das Recht, die Identität zu erfahren, wenn dies von Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten geboten ist, also von Zeugen, Geschädigten o.ä. Können diese sich nicht ausweisen,ist eine Durchsuchung gegen ihren Willen jedoch nicht zulässig, das Festhalten und die Erkennungsdienstliche Behandlung nur, wenn dies verhältnissmäßig ist.

In jedem Falle muss die Polizei bei Beginn einer Identitätsfeststellung die Gründe bekannt geben. Ein Zeuge darf erfahren, worum es geht und gegen wen ermittelt wird (falls die polizeilichen Ermittlungen eine bestimmte Person betreffen), ein Verdächtiger, was er getan haben soll.

Anzumerken ist auch, dass allein das Ausbleiben dieser Begründung zu Beginn der Kontrolle diese unrechtmäßig macht. Somit muss man sich in diesem Falle auch nicht ausweisen.

In den Gesetzen der einzelnen Länder sind noch weitere Situationen, in denen die Polizei die Identität eines Bürger feststellen darf, genannt. Das sind meistens:

  • Zur Abwehr einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung
  • An Orten, an denen auffällig viel Kriminalität herrscht, wie bekannte Drogenhandelsplätze (z.B. Bahnhöfe) oder Rotlichtviertel,
  • An Orten, wo sich oftmals Straftäter, illegale Einwanderer usw. verabreden,
  • An Kontrollstellen (für Fahndungen) und in der Nähe der Grenzen

„Gefahr“ aus Punkt 1 bedeutet, dass ein Verstoß gegen Gesetze in Verbindung mit der Entstehung eines Schadens droht. Der Schaden muss nicht unbedingt materiell sein, z.B. zählen dazu bereits Ruhestörungen o.ä.

Verweigert die Person die Nennung der Identität (hierzu gehören Name, Geburtstag und -ort, Familienstand, Beruf, Adresse und Staatsangehörigkeit) oder macht man falsche Angaben darüber, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann bis zu 1000€ kosten.

Diese Strafandrohung gilt aber nur bei rechtmäßigen Identitätsfeststellungen. Hat man die Angabe der Identität verweigert, wenn die Polizei kein Recht hatte diese festzustellen, darf kein Bußgelt erhoben werden.

https://de.wikibooks.org/wiki/Rechte_und_Pflichten_im_Umgang_mit_der_Polizei/_Ausweispflicht_der_Bürger

Grundsätzlich sage ich auch nur den Namen.
Einmal in der Situation gewesen, dass die Polizisten gerne einen schnelltest machen wollten. Diese sollte man im Normalfall auch ablehnen. Ich Weiss noch wie die Polizistin verdutzt wirkte und gesagt hat. Wir wollen ihnen doch nur helfen. Ja ne is klar

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Was für einen schnelltest?

Allg. Drogenschnelltest. Wenn die wirklich einen Verdacht haben sollten, sollen die den offiziellen Weg gehen und ich gebe auf der wache gerne etwas Blut ab.

In den bisherigen Fällen ist mir definitiv nichts passiert… auch im Freundeskreis nicht.

Auch durch einige meiner Hobbys kam ich schon mit der Polizei in Berührung… z.B. in einem LostPlace… Polizei kommt hin um festzustellen wer dort drin ist… anfangs war die Situation angespannt, da die Polizisten erstmal mit dem schlimmsten rechnen müssen… wir uns also erklärt, Ausweise gezeigt und ein nettes Gespräch geführt… die Polizisten haben die Situation dem Eigentümer des Objekts geschildert und es gab nicht mal ne Anzeige…

Wenn man natürlich schon mit A.C.A.B. der Polizei gegenübertritt ist es klar, dass man Probleme bekommt… also von daher… wundert mich deine Paranoia in keinster Weise…

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Wenn man natürlich schon mit A.C.A.B. der Polizei gegenübertritt ist es klar, dass man Probleme bekommt… also von daher… wundert mich deine Paranoia in keinster Weise

stimmt so leider auch nicht
man kann auch super nett sein und mit der polizei reden wollen und das problem klären wollen
aber wenn der polizist ein schlechten tag hat kannst es vergessen
gibt leider immer beides auf beiden seiten

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Natürlich hat ein Polizist auch mal nen schlechten Tag.
Aber so wie Kincaid sich bisher geäußert hat, kann ich mir sehr gut vorstellen, wie eine Kontrolle o.ä. bei ihm abläuft.

Und das hat dann nichts mit “schlechtem Tag” zu tun.

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Klar. Denn zwischen „Ich sage alles was ihr wollt“ und „Du dreckiger Bastard“ gibt es ja nichts. :roll_eyes:

Und es hat weiterhin nichts mit Paranoia zu tun. Du musst dich nur mal irgendwie komisch ausdrücken weil du nervös bist und schon bist du verdächtig. Da muss die Polizei Dir gar nichts anhängen wollen. Und wenn du immer nur gute Erfahrung mit der Polizei gemacht hast ist das schön. Das wird dich jetzt schockieren, aber ich hab bisher auch nur gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Mit A.C.A.B. bist du bei mir definitiv an der falschen Adresse. Ich bin ihnen nur einfach nicht sofort hörig.

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Polizeipräsenz an bestimmten Orten finde ich persönlich zwar nicht gerade beruhigend, aber angemessen.

Schlimmer finde ich mehr Videoüberwachung, auch unter dem Aspekt das man nie genau weiß was da nun noch kommen wird. Wird der Bürger gefragt bevor es ein Gesicht abgleich gibt oder Aufnahme, wie wird das Gespeichert, wird es Datenbanken geben, wer wird da erfasst, wie läuft man Gefahr dort erfasst zu werden. Wie weiter, in China kann man mittlerweile am Gang Personen erkennen.

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Im Vergleich zu einer Umfrage desselben Instituts im März

  • gewinnt die Linke einen Prozentpunkt dazu und würde demnach 25 Prozent erreichen.
  • Die AfD liegt mit 24 Prozent auf Platz zwei und gewinnt im Vergleich zum März vier Prozentpunkte dazu.
  • Die CDU verliert demnach sieben Prozentpunkte und landet bei 21 Prozent.
  • Die Grünen überholen die SPD und liegen bei elf Prozent.
  • Die SPD kommt laut der Umfrage nur noch auf acht Prozent und liegt damit nur drei Prozentpunkte vor der FDP .

Die Umfrage ist von Infratest dimap, also durchaus repräsentativ.
Wusste gar nicht, dass die Linken so stark sind, vor allem auch noch im Osten. Nur mit wem würden die koalieren? :thinking:

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Sie stellen den derzeitigen Ministerpräsident :smiley:

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Aber verdächtig ungleich verurteilt. Wenn es tatsächlich nur ein versprecher / missverständnis war lässt sich as vor ort sofort aufklären.

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Siehste mal, wie viel Ahnung ich von Thüringen habe. :simonhahaa:

Jede Statistik, die es zu diesem Thema gibt. Aber wenn du eine niedrige Verurteilungsquote von Polizisten, als Indies dafür ansiehst, dass die Justiz Verbrechen vertuscht und nicht dafür, dass wir in Deutschland einen weitgehend sauberen Polizei-Apparat haben, kann ich dir auch nicht helfen.

Ich kenne keine Organisation (egal ob staatlich oder privat), die alles daran setzt, um schlecht im Licht da zustehen. (Außer vielleicht die Deutsche Umwelthilfe :thinking:) Das ist kein Beweis für mangelnde Moral oder Korruption.

So wie vermutlich für jeden anderen Bürger auch, der öffentlich vorverurteilt und durch alle Instanzen geklagt wird. :wink:

persönliche erfahrungen auf ein gesamtsystem hochrechnen. immer wieder eine gute idee :supa:

@anon98563270 , genau so sieht es nämlich aus.

Siehe mein Beispiel an nem verbotenen Ort. Freundlich mit den Beamten gesprochen und fertig war die Sache. Es wurde niemand verhaftet, keiner weggesperrt, zusammengetreten oder erschossen.

Das hat auch nicht mit “hörig” sein zu tun. Die Polizei repräsentiert nun mal die Exekutive unseres Staates. Und wenn die was ansagen, sollte man dieser Ansage folgen. Beschweren kann man sich hinterher auf dem Rechtsweg. (Und jetzt bitte keine übertriebenen Beispiele bringen wie: “Wenn die dich nackt durch die Stadt jagen wollen, machst du das auch?”)

Alles andere macht ja auch keinen Sinn. Aufhänger ist ja das Video der Polizisten aus FFM… da ich nicht weiß was davor, währenddessen und danach passiert ist, kann ich mir keinerlei Aussage dazu erlauben.

Ich kann nur aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz berichten. Und da gab es trotz einiger Zusammenkünfte mit der Polizei keinerlei Komplikationen… aber ich renne auch nicht wie die Dame im Video lautstark schreiend in eine polizeiliche Maßnahme… von daher verzeih, wenn ich mich gesetzeskonform verhalte…

Da werden dann ja auch immer schöne Tricks angewandt, um Leute dazu zu bewegen, einem freiwilligen Test zuzustimmen. Denn bei einer Verkehrskontrolle ist man nicht dazu verpflichtet, bei irgendwelchen Tests mitzuwirken. Verpflichtend ist nur die Angabe des Namens, das Vorzeigen des Fahrzeug- und Führerscheins, sowie die Erbringung des Beweises, dass man Verbandskasten und Warndreieck mitführt. Man muss nicht auf irgendwelchen Linien balancieren, nicht abschätzen wann 30 Sekunden um sind und sich auch nicht mit dem Zeigefinger an die Nase fassen.

Für eine Blutabnahme ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.

Klar, wenn ich keine Drogen nehme und mir sicher bin, dass ich nicht alkoholisiert bin, kann man einem Wisch- oder Urintest zustimmen.

Aber viele Drogen sind noch Tage nach ihrem Konsum nachweisbar und ich persönlich hab kein Bock meinen Führerschein zu verlieren, weil ich zwei Tage vorher gekifft habe. Wobei da natürlich die Politik gefragt ist und nicht die Polizei.

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Adel B. wurde von der Polizei Essen Mitte Juni “in Notwehr” erschossen. So hat es die Polizei damals unmittelbar danach mitgeteilt. Das Video eines Nachbarn zeigt nun, dass es sich bei dem tödlichen Schuss nicht um Notwehr gehandelt hat.

Löschte die Polizei das Beweis-Video auf dem Handy?
Der Film liegt der Redaktion vor. Dass er überhaupt den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat, gehorcht einigen Zufällen – und, so spotten Weggefährten des Opfers, dem Umstand, dass die Polizei die digitale Welt unterschätzt.

Denn die Kripo habe das Handy des Nachbarn zur Beweissicherung mitgenommen – und später zurückgegeben, ohne dass sich das Filmchen darauf noch hätte finden lassen. Ob sich dies wirklich so abspielte, bleibt einstweilen unbestätigt. Allerdings war das Video noch aus dem sogenannten Cloud-Speicher abrufbar und findet seither Verbreitung, seit Dienstag sogar auf der Internet-Plattform YouTube.

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Ich habe mir das Video angeschaut und wie man darauf erkennen soll, ob eine Notsituation im Flur des Hauses vorlag oder nicht, muss hellseherische Kräft haben.

Man sieht nicht wirklich was im Video, ich pack es aber mal in Spoiler zur Sicherheit.