Gronkh hat auch Post von der Landesmedienanstalt bekommen

Wobei ich mich ehrlich gesagt schon immer gefragt habe, in wie weit diese Kennzeichnung “Achtung ab 18” auch nur irgendeinem Schutz genügen soll beim Live Stream. Es ist ja jetzt kein wirkliche “Schutzmechanismus” der da eingebaut wurde.

Trotzdem darf RBTV durch das Label “Ab 18 Sender” einfach den ganzen Tag lang senden was sie wollen. Also ganz offensichtlich ist das im TV nicht der Fall, sonst wäre ja evtl. schonmal jemand auf die Idee gekommen, aber ich frage mich eben ganz konkret wieso. Denn die “technischen Mittel” die RBTV eingeführt hat, könnte man auf heutigen TV-Geräten ja alle mal einführen. Einmal nen Knopf drücken, der das Alter bestätigt und gut ist.

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Welche Möglichkeiten hat denn RBTV? Ob die Eltern eine Jugendschutzsoftware für den Browser installieren, liegt ja nicht in der Hand von RBTV.
Desweiteren steht da ja:

Es müssen ja noch nicht einmal nur technische Mittel sein. Rein theoretisch könnte man unter “sonstige Mittel” auch verstehen, dass man oben rechts in der Ecke permanent ein 18er-Siegel platziert und damit dem Benutzer bzw. den Eltern sagt, dass dieser Sender hier nichts für Kinder und Jugendliche ist. Auch ein zusätzlicher Hinweis am Ende jedes Werbeblocks und zu Beginn einer jeden Sendung könnte man einfügen. Letztlich obliegt den Eltern ein nicht zu verachtender Anteil beim Jugendschutz und so könnte man das auf diese abwälzen. Das ist mMn alles sehr vage gehalten.
Aber auch mit dem technischen Aspekt kann man argumentieren, da es ja anscheinend schon ausreicht, einen Hinweis auf ein Jugendschutzprogramm zu geben. Denn seien wir mal ehrlich: Welche Familie verfügt heutzutage denn nur über ein einziges Empfangsgerät, das zudem auch noch aus der medialen Steinzeit kommt?
Es geht zudem auch nicht darum, das Angebot komplett unmöglich für Kinder und Jugendliche zu halten. Es reicht ja schon, den Empfang für diese Personengruppe wesentlich zu erschweren.

Ist doch im TV auch ähnlich. Statt eines Knopfs der das Alter bestätigt musst du ebenfalls Knöpfe drücken, als Zahl, der das Alter bestätigt und kannst FSK16/18 Inhalte auch am Tag vor 22/23Uhr sehen. Dabei gibt es im Internet Programme die den ab 18 Inhalt blocken und im TV kannst du die Zahl nicht simpel (also nicht 1234) festlegen. Das Konzept ist ähnlich.
(Die Hardware/Software ist im Internet nur schon da, während im TV du die selber bereitstellen musst. Und das machen nur PayTV-Anbieter)

Ich versuche gerade mich zu erinnern, wann ich das letzte mal bei RBTV irgendwo bestätigen musste, dass ich 18 bin. Das passiert eigentlich nie, egal ob am TV, auf der PS4 auf dem Laptop. Ebenso ist es egal ob ich eingeloggt bin oder nicht.

Kein Plan ob ich da bei Twitch irgendwann mal nen Haken setzen musste damals.

Aber grundsätzlich hast du natürlich recht, dass es im Internet sehr viel einfacher ist. Aber das würde ja auch bedeuten, theoretisch könnte sich jeder Sender ab 18 Labeln wenn er (mit irgendwelchen akzeptierten Mitteln) einfach darauf hinweisen würde, dass er nun ab 18 ist. In wie weit das Auswirkungen auf Zuschauerverhalten (evtl. von besorgten Eltern hätte) wäre natürlich ne andere Frage^^

was mich wundert ist das internetradios keine rundfunklizenz brauchen, scheinbar wurde dort schon nachjustiert in sachen neuland

Das Schöne am Webcasting: Man braucht zwar Technik und auch Geld, aber keine Rundfunklizenz, um ein Radioprogramm über das Internet auszustrahlen.

https://irights.info/artikel/freier-funk-im-internet/5036

also sollte man auch erwarten können dasin sachen streams das ganze zu gunsten der streamer noch geregelt wird, die politik hats nur mal wieder verschlafen

Nochmal: Es geht nicht um irgendwelche simplen Abfragen, ob man schon 18 sei. Das könnte jeder anklicken.
Installiere mal eine Jugendschutzsoftware am PC und versuche RBTV zu gucken. Das wird nicht gehen. Und das könnten auch besorgte Eltern machen. Im Free TV geht das aktuell nicht.

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Ah alles klar, das hatte ich dann falsch verstanden.

So ein Automatismus ist im Free-TV zur Zeit natürlich eher nicht drin das stimmt. Ich gehe mal davon aus, dass das dann den wichtigen Unterschied macht. Am PC können Eltern sagen: Keine Sachen über 18 und damit wird automatisch alles geblockt was so gelabelt ist. Am TV geht es ja theoretisch auch (zumindest sollten alle modernen TVs es ja auch zulassen manuelle Sender mit Passwort zu versehen?), aber da würde sozusagen der präventive Schutz nicht greifen, weil erstmal alle Angebote von Seiten der Eltern / des Empfängers überprüft werden müsste.

@Milchmann @Behnson

Doch klar ist das auch im FreeTV möglich. Für das Internet gibt es Programme (z.B. KIndersicherung 2017 kostet 30€). Für den TV gibt es E2-Receiver (ab 60€). Damit kannst du FSK-Sperren einrichten (FSK +3/+6/+12/+16/+18) oder sogar ganze Sender sperren. Da müssen die Eltern halt Hardware kaufen, im Netz gibt es auch kostenlose Programme (aber im Netz gibt es viel gratis)

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Wenn man sich die Pressemitteilung vom PietSmiet Fall durchliest, wird klar, wer die Medienanstalt darauf aufmerksam gemacht hat.

Die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht), hat die Medienanstalten darauf aufmerksam gemacht. Ist halt Behördensprech.

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Tv Sender die 24/7 ab 18 senden gibt’s ja im paytv. Auch die haben eine Lizenz und durch diesen Pin Schutz dürfen die dann z.b. Mittags pornos zeigen.

Und genauso ist halt rbtv auch. Wenn du auf nem pc die Jugendschutzsoftware drauf machst kannst du ohne Passwort nicht mehr einschalten.

Finde das ist auch das minimum das man von Eltern erwarten sollte. Wenn man schon sonst sich nicht drum kümmert wenigstens diese Software drauf und die großen Sachen sind zumindest versteckt.

Ich bin aber auch überzeugt das die Behörde ganz gezielt genau die großen gerade angeht, nämlich damit die Gesetze angepasst werden weil genug Leute nun darauf gucken und darum rufen. Geld mäßig sind diese Einzelfälle nämlich total egal die Behörde wird wahrscheinlich in der Woche mehr ausgeben als durch die 2 Lizenzen rein kommt selbst wenn beide 10.000€ zahlen würden.

ZAK heißt Kommission für Zulassung und Aufsicht und setzt sich aus den Vertretern der einzelnen Landesmedienanstalten zusammen.

Und hier ein Zitat aus deren Erläuterung zu PietSmiet:

Ist der Rundfunkbegriff noch zeitgemäß?

Vor dem Hintergrund der technischen und inhaltlichen Entwicklungen der Streaming-Angebote wird häufig die Frage aufgeworfen, ob der Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag noch zeitgemäß und eine Zulassungspflicht für diese Streaming-Angebote erforderlich ist. Die Medienanstalten haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbegriff der weiteren Entwicklung des Medienmarktes angepasst werden sollte.
Unser Vorschlag für Web-TV wäre z.B. statt der Zulassungspflicht eine sogenannte „qualifizierte Anzeigepflicht“, wie es sie für den Bereich des Internetradios bereits gibt (siehe § 20b RStV). Um Web-TV verbreiten zu können, wäre dann keine vorherige Genehmigung mehr nötig. Der Inhalt der Anzeige könnte zudem auf einige wesentliche Aspekte beschränkt werden, insbesondere zur Person des Anbieters.
Ob eine solche qualifizierte Anzeigepflicht als zeitgemäße Antwort genügt, muss letztlich der Gesetzgeber entscheiden. In der Zwischenzeit sind die Medienanstalten an die Anwendung des geltenden Rechts gebunden. Sie stehen dabei allen Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten im Netz zur Klärung offener Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

So ist das absolut NICHT bei RBTV. Diese Art von Software ist und bleibt eine freiwillige Option.

Oh, dann habe ich das Kürzel falsch in Erinnerung gehabt. Aber ich halte trotzdem daran Fest, dass die ZAK diese Beschwerde bei der zuständigen Landesmedienanstalt getätigt hat.

Siehe Stellungnahme:

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hatte in ihrer Sitzung am 21.
März 2017 beanstandet, dass das Internetangebot „PietSmietTV“ als Rundfunkangebot einzustufen
und daher eine Zulassung zu beantragen sei. (…)

weiter heißt es:

(…) Die zuständige Medienanstalt reagierte
auf eine Beschwerde, die bei ihr eingegangen war, und setzte damit das geltende Recht um. (…)

Daher denke ich, dass die ZAK sich bei der zuständigen Anstalt beschwert hat. Deswegen wird von einer Beschwerde gesprochen. Da hat niemand gepetzt.

Ja die Software ist freiwillig. Aber der Stream bzw. der Anbieter dessen (twitch/YouTube) listen ihn auf ab 18. somit ist jeder pc der diesen Kinderschutz drauf hat nicht mehr in der Lage ohne Passwort rbtv anzuzeigen.

Natürlich kann rbtv keine Software auf deinem Rechner installieren falls du das so verstanden hast. Aber rbtv hat alles in ihrer macht liegende getan. Das die Software installiert wird und der pin den Kindern nicht bekannt ist liegt dann in der Verantwortung der Eltern.

Genau wie wenn man ab 18 spiele oder Filme daheim hat diese nicht zugänglich für Kinder sein sollten.

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Aber wenn man @kettlerne glaubt (was ich einfach mal tue), gibt es genau dieselbe Option jetzt auch schon für TVs indem man sich (freiwillig) einen receiver davor schaltet. Es ging ja teilweise auch um die Frage in wie weit es im Internet einfacher ist, sich als Ab 18 zu labeln. Und scheinbar senden die TV-Sender entsprechende Informationen bei ihren Sendungen jetzt auch schon mit. Denn sonst würde so ein Receiver ja nur wenig Sinn machen.

Dementsprechend ist der Vergleich PayTV <-> RBTV evtl. nicht ganz richtig, da auch normale Sender diese Option problemlos haben.

Hat aber vermutlich alles nur noch recht wenig mit ner Rundfunklizenz zu tun :smiley:

Gibt’s bestimmt. Aber ist halt nicht standard. Außerdem haben tv Sender sicher ein größeres Interesse dran immer verfügbar zu sein.

Stell mal vor RTL oder so würde jetzt nachmittags ab 18 machen und alle anderen Sender nicht. Wie groß wäre da wohl auf einmal der Verlust.

Am Ende hat man dort halt immer die ör die halt sowas dann normal machen und auf Einmal gucken die Leute dort. Werbe Einnahmen gehen runter usw.

Ich glaube RTL könnte das sicher heute schon machen auf den wegen wo man nun einen Receiver der Generation xx mit Jugendschutz haben muss. Aber das will natürlich keiner weil man damit erstmal potenziell Zuschauer verliert und wenig gewinnen kann. Außerdem müsste man dann wohl sogar Schwanz senden oder alternativ Programme auf den alten sät Receivern.

Dann kann immer noch jeder den Jugendschutz im Gerät aus machen weil er keine Kinder hat aber technisch wäre er dann erstmal da.

Aber Vorallem analog früher gab es dafür technisch halt keine Lösung es wurde einfach nur gesendet und es gab keine andere Möglichkeit als durch die Zeiten es halbwegs einheitlich für Kinder zu verstecken.

Nennt mich paranoid aber ich glaube, das soll wie eine 5% Hürde in der Politik funktionieren. Niemand will ein Parteienchaos und niemand will einen unübersichtlichen (und unregulierbaren) Wust an Sendern. Die, die Hürde genommen haben und eine Lizenz bekommen machen sich so regulierbar für eventuell nachgeschobene Zens…äh Jugendschutzmaßnahmen.

Jugendschutz ist in Deutschland Grundgesetz. Deshalb ist der Gesetzgeber verpflichtet sich um den Jugendschutz zu kümmern. Und hast du ernsthaft das Gefühl dass Inhalte groß zensiert werden? Ich meine dass man mittags um 12 nicht unbedingt den krassesten Horrorstreifen senden sollte, ist in meinen Augen völlig in Ordnung :smiley:

Früher gabs ja dann auch noch das Problem dass für TV richtige Frequenzen vergeben werden musste. Das heißt es konnte ehh nicht unendliche viele Sender geben. Heute ist das natürlich anders aber das Gesetz ist eben noch auf dem Stand vorm Internet :smiley:

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RBTV ist offiziell ab 18. Jugendschutz auf RBTV ist also in etwas so sinnvoll wie Jugendschutz in 18er Titeln. Aber ich habe aber wirklich nicht das Gefühl, dass auf RBTV irgendwas zensiert wird.
Mir geht es nur um die zukünftige Entwicklung. Die EU hat ja bereits eine Regulierung von Streams angekündigt. Und bei diesem geballten Fachwissen dort dürfen wir gespannt sein was dabei rauskommt. Und glaubst du ernsthaft, dass in der Novelle dieses Gesetzes die Lizenz wegfällt weil sie nicht mehr technisch notwendig ist? Ich glaube, dass nur die Definition für “Sender” angepasst wird.

sicher gibt es einen solchen jugendschutz im TV … will ich ein paket mit erotiksendern bei sky oder wo auch immer buchen, werden sie mir das unter 18 nicht freischalten