Gronkh hat auch Post von der Landesmedienanstalt bekommen

Werden hier jetzt gerade ernsthaft Straftaten gegeneinander aufgewogen? Ein Autounfall ist meist auch nicht so schlimm wie Totschlag, soll deswegen jetzt der Verkehr nicht mehr reguliert werden? Es gibt immer schlimmeres, das ist doch kein Argument.

Und auf Jugendschutz pfeifen nur weil er auch umgangen werden kann? Nenn mir ein Gesetz das nicht gebrochen wird, sollen die auch alle abgeschafft werden? Hilft ja eh nix.

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Hier ging es gerade nicht darum, dass Jugendschutz sinnlos sei! o.O

Hier ging es darum, dass Führerschein und Sendelizenz kein passender Vergleich sind…und darum, dass die Umsetzung jenes Jugendschutzes durchaus teuer ist…auch wenn sich das so große (Ausnahme) Streamer durchaus leisten können

Gronkh hat eine klare Verantwortungsposition und hat demenstsprechend seine Inhalte Jugendschutzrechtlich abzustecken…aber wie und auf welchen Grundlagen, das muss für das Internetstreaming angepasst werden und kann nicht auf Fernsehgrundlage geschehen, da die Art der Mediengestaltung sich unterscheidet^^

So gut ich den Vorschlag mit der “qualifizierten Anzeigepflicht” auch halte, so glaube ich nicht, dass er in der Form verabschiedet wird. Auch nicht auf EU-Ebene, wo dieser Sachverhalt anscheinend auch verhandelt wird.
Ich denke, man wird sich da dennoch auf eine Lizenzierung einigen, speziell aufgrund des Jugendschutzes. Evtl. wird es für den Bereich “Web-TV” dann nicht mehr so teuer werden, vielleicht sogar auch kostenlos.
Das Problem, das ich aber dann immernoch sehe, ist, dass aufgrund des durchaus wichtigen Jugendschutzes, europäische Streamer dann gegenüber anderen internationalen Streamern benachteiligt werden. Denn selbst wenn europäische Streamer erst ab einer bestimmten Uhrzeit 18er-Inhalte zeigen dürften, könnten europäische Zuschauer sowieso aufgrund der internationalen Streamingplattform zu jeder Zeit solche Inhalte anschauen, was den Jugendschutz eher leer aussehen lässt.
So wie damals zu Game One Zeiten. Da gab es ja auch diese 18er-Regelung. Und ich denke, da wird die EU oder wenn nicht sie (und dadurch die Sache bei Uneinigkeit den einzelnen Ländern obliegt) dann auf jeden Fall unser Gesetzgeber dran festhalten.

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Und genau da liegt doch das Problem an der ganzen Sache… davon hat überhaupt niemand jemals irgendwie gesprochen bei der ganzen Geschichte…
Bei der Sendelizenz für den 2ten Piet Smiet Kanal hieß es nicht ohne Grund das dies jeden Streamer betreffen würde, weil es überhaupt nicht interessiert ob du in der Woche zu festen Zeiten streamst, du kannst sonst wie wann unregelmäßig streamen.

Und auch von immer 500 stand nirgendswo was, Theoretisch kann jemand auch doch nur sehr wenige Subs haben und 500 Zuschauer, mal abgesehen das ein Kanal doch bisher nur Subbar ist, wenn er Twitchpartner ist oder bring ich was durcheinander? was ja auch schon eigene Vorrausetzungen hat, bei YT ka ob jeder das VIP Ding kann…

Und genau deshalb meine überzogene Reaktion das sind jetzt alles irgendwelche Einschränkungen von denen in deinem Post vorher nie die Rede waren, deshalb war mir der Post auch zu verallgemeinernd, klar so wie du es jetzt erklärst ist das ne ganz andere Story.

Mal abgesehen eben davon das dein Posting darüber hinaus dahingehend veriwirrte, weil es trz. auch jeden Hobbystreamer betreffen würde wie der Post auf den du geantwortet hattest meinte, weil die 500 ja nur eine in der Theorie erreichbare Zahl sein müssen, was jeden der ins Internet streamt sofort betrifft.

Oder wartet mal… Wie ist das denn mit dem Jugendschutz und der Uhrzeit eigentlich? Das gilt ja auch für RBTV… Und siehe da, es ist doch einfacher als gedacht. Ich wusste, ich habe etwas übersehen. :grinning:

So gesehen darf die Lizenzierung mit Jugendschutz gerne kommen. Auch wenn es einen kleineren, einmaligen Betrag kostet für diejenigen, die damit Geld verdienen wollen oder je nach Größe und damit Relevanz. Am Besten wäre natürlich immernoch kostenfrei, speziell für die kleinen Hobbystreamer.
Nicht, dass der Jugendschutz dadurch sowieso wie eine Farce aussieht. Aber ok, letztlich obliegt Jugendschutz sowieso zu einem massiven Großteil den Eltern. Denn diese können und dürfen sich über die USK/FSK setzen und für ihr Kind die Altersgrenze bestimmen.

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naja, die ganze Überwachung kostet ja auch Geld, und es ist ja nicht so, dass das ganze dem Selbstzweck dient.

Wenn irgend eine staatliche Behörde Bibby, Daggy und Slimani etc mal etwas genauer auf die Finger schauen würde, oder eben auch mal schauen ob mancher Streamer Jugendschutz beachtet und nicht seine 12 jährigen fans auf Counter Strike Skin Gambling Websiten zuführen will, an denen er selbst einen Anteil hat (war ja ein prominenter Fall im letzten Jahr zb,) wäre das schon wünschenswert.

Aber gleichzeitig kann es dann nicht die Lösung sein, dass man einen Tatort in der Mediathek erst ab 20 Uhr auf Grund des Jugendschutzes sehen kann. Das fühlt sich im Internet einfach nicht richtig an.

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Das ist der Grund, warum ich für verschiedene Maßstäbe bei Medienregulierung bin und weswegen man nicht alle Medieninhalte gleich behandeln oder betrachten sollte^^

Die Alternative wäre momentan halt die komplette Mediathek nur noch ab 18 freizugeben und das kann halt auch nicht die Lösung sein.

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Medieninhalte sind aber nicht alle gleichzusetzen…es gibt da Unterschiede zwischen den einzelnen Gestaltungsformen und der Verantwortung zu dieser…

Ja und? Das aendert aber nichts daran, dass du eine grundsaetzliche Regelung brauchst die eine Grundlage bildet um Kindern und Jugendlichen den sicheren Umgang zu ermoeglichen.

? höh? Ich sagte, es ist meistens mehr als ein gebrochener Arm…

Und meine Aussage ist, dass mehr eher selten passiert. Der gebrochene Arm ist schon ein extrem Fall. Ein Kind laeuft/faehrt vor ein Auto und das Auto bremst rechtzeitig. Personenschaden ist gleich null, das ganze ist trotzdem ein Unfall mit Sachschaden am Auto/Fahrrad.

[…] mit zweierlei Maß bei der Beurteilung von Unfallverletzungen und psychischen Traumata ausräumt

Nein, da ist nichts schlimmer oder weniger schlimm.

du verletzt dich trotzdem eher bei einem Autounfall physisch, als psychisch bei einer Badewannenfolterszene in Gta

Nein, das ist einfach Personen und Situationen abhaengig.

Wenn du einen 12 Jaehrigen hat der waehrend Gronkhs Minecraft stream ausversehen auf den GTA Stream von Streamer X clickt und sich dann mal eben 5 Minuten sonst was anguckt, kann das durch aus mehr Schaeden verursachen als der oben benannte kleine Fahrradunfall auf der Spielstrasse vor der Tuer.

Bei Youtube gibt es doch auch die Regelung, sich anmelden zu müssen um sein Alter zu bestätigen, so dass ich mir ohne Anmeldung nicht alles von Steelpanther geben kann :smile:

Gesondert für Videos sollte das mit Altersverifikation durchaus drinn sein heutzutage…man müsste bei den Öffis mal den Kopf aus dem Arsch ziehen und mit der (digitalen) Zeit gehen und dann findet sich auch ein weg und wenn er Accountgebunden ist :slight_smile:

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Es gibt auch bei Twitch eine Meldung, dass sich ein Stream an Erwachsene richtet…so schnell klickst du nirgendwo ausversehen drauf…schon garnicht heutzutage

Wasn nu?^^(also ich finde das irgendwie verwirrend gerade, vlt.
steh ich auf dem Schlauch :smile:)[quote=„Loni, post:90, topic:22939“]
Nein, das ist einfach Personen und Situationen abhaengig.
[/quote]

Sag ich doch die ganze Zeit, weswegen es sehr wohl einen Unterschied macht^^

Ist mir jetzt auch latte…du hast deine Meinung zu diesem angesprochenen Führerschein-Vergleich und ich meine…ich häng mich daran jetzt nicht auf, bloß lass mir halt meine Meinung :timo:

hab ich auch nicht gesagt, ich sagte, dass sie UNTERSCHIEDLICH durch ihre Voraussetzungen sind…

Wir sind uns einig, das Medieninhalte reguliert werden müssen und ich sage halt dass es bei Streamdiensten andere Herangehensweisen braucht, als beim Fernsehen!

Also, was das Fernsehen und Jugendschutz angeht, könnten die öffentlich-rechtlichen und die ganzen anderen frei verfügbaren, privaten Sender es genauso handhaben wie RBTV, denke ich. Das basiert alles auf dem gleichen Rundfunkstaatsvertrag und hat damit momentan jedenfalls alles die gleiche Grundlage. Also Live-Streaming und herkömmliches, klassisches Fernsehen sind ja aktuell gleichgesetzt. Ich glaube einfach nur, dass sich die Fernsehsender auf einen ungeschriebenen Konsens geeinigt haben und bereit waren, diese „Freiheit“ im Sinne des Jugendschutzes aufzugeben und deswegen gewisse Inhalte erst ab 20 Uhr oder 22 Uhr zeigen. Ich kenne mich mit Fernsehern heutzutage recht wenig aus, aber eigentlich sollte es doch im Bereich des Möglichen sein, gewisse Sender im Bezug auf den Jugendschutz zu sperren. Gibts da nicht auch mittlerweile implementierte Jugendschutzprogramme für Fernseher? :thinking:
Somit könnten die Eltern auch hier wieder Regulationsfunktion ausüben. Sogar einfacher wie damals.

Und ganz ehrlich: Ich würde den Computer meines minderjährigen Kindes und auch die Spielekonsole sowieso erstmal ins Wohnzimmer stellen und mit einem Passwort versehen bis ein gewisses Alter erreicht ist und ich denke, dass ich jetzt mein Kind damit allein lassen kann. Damit würde ich auch sein Surfverhalten kennenlernen und könnte dann auch sehen, wie mein Kind mit diesen Inhalten umgeht, bevor es in seinem Zimmer, na ihr wisst schon, tun und lassen kann, was es will. :wink:

Ich finde es sollten tatsächliche alle mal den weiter oben verlinkten Artikel von broadcast.de (oder so ähnlich) lesen, auch wenn es ein sehr langer Artikel ist.

Es ist immer ziemlich einfach sich über die “doofen Behörden” oder “dumme Gesetze” zu beschweren oder lustig zu machen, die alle nicht so Hip & Modern sind wie man selber. Fakt ist aber auch, dass sich natürlich mittlerweile bestimmte Technologie schneller weiter entwickelt als die Gesetzgebung und dort eben oft nachgearbeitet werden muss. Allein wenn man sich mal anschaut, wie genau diese Rundfunkvertrag & der Staatsfernsehen Vertrag zu Stande kommt (unter anderem alle Länder mit den jeweiligen Medienanstalten beteiligt), ist das eben nicht mal “auf die schnelle” gemacht.

Wie einige auch schon gesagt haben, hat die Lizenzierung vor allem darin seinen Sinn gehabt, dass die Frequenzen beschränkt waren und man unter anderem auch eine gewisse Programmvielfalt / Meinungsvielfalt abdecken wollte mit dem Rundfunk.

Sowohl das Beispiel Rocketbeans, als auch einige Aussagen der LMAs lassen ja darauf schließen, dass sie sich des Problems durchaus bewusst sind und es gerne verändern würden. Das genaue “wie” ist da aber gar nicht so einfach. Auch dazu gibt es schöne Ausführungen im erwähnten Artikel. Die grundsätzlichen Anforderungen an Streamer sich auch an Jugendschutz etc. zu halten finde ich bspw. richtig und gut. Nur weil man nicht über die traditionellen Frequenzen von Funk & Fernsehen läuft, heißt es ja nicht, dass man sich in einem rechtsfreien Raum bewegt.

Ich finde die ganze Debatte jedenfalls sehr spannend, weil es natürlich erheblich schwieriger ist, so etwas im Internet zu regulieren, als in den klassischen Medien. Im Zweifelsfall müssen hier die Gerichte die Marschrichtung vorgeben, solange es noch keine eindeutigen Gesetze gibt, welche die moderne Struktur abbilden. Damit das passiert, müsste aber natürlich einer der großen die Muße aufbringen sich dagegen zu wehren und entsprechend eskalieren zu lassen.

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Aber der Durchschnitts-Streamer hat keine Redaktion bzw. Rechtsabteilung hinter sich die genau überprüft ob das was er gerade macht okay ist oder nicht. Er ist eben nur eine Privatperson und sollte meiner Meinung nach anderen Regeln unterliegen wie ein Unternehmen das sich in der Medien-Lanschaft bewegt.
Man kann Dinge eben auch Überregulieren und damit etwas kaputt machen was im Grunde völlig harmlos ist.

Nein, diese Zeiten sind im Jugendschutzstaatsvertrag festgelegt.

Bevor ich jetzt über Deutschland meckere, gibt es sowas auch woanders oder sind nur wir so kleinlich?

Ja, das schon. Da hab ich mich vllt. ein wenig missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass die Fernsehsender, speziell die privaten, sich dieser Regulierung beugen. Anhand von RBTV, das aufgrund der Sendelizenz so gesehen unter privatem Rundfunk fällt, sieht man ja, dass man diese Regulierung auch aufheben kann. Das ist wahrscheinlich nicht im Sinne der privaten Fernsehsender aufgrund der jeweiligen Zielgruppe und der Firmenmentalität. Aber rein theoretisch sollte es doch für die privaten Fernsehsender auch möglich sein, sich so einen 18er-Stempel wie RBTV abzuholen, oder?

Ich sage ja auch gar nicht, dass man es direkt überregulieren muss.

Aber es ist nunmal so, dass der Gesetzgeber nicht wahnsinnig schnell damit war, sich den neuen Medien anzupassen. Sei es jetzt der Umgang mit Streaming / VOD Plattformen der ÖR / oder auch solche Themen wie Hasspostings & Hetze auf Facebook und Co.

Nichts desto trotz muss es eben für einige Bereiche Regulierungen geben. Um sich an den Jugendschutz zu halten, brauche ich nicht zwangsläufig einen Redakteur. Es kann aber ja auch nicht sein, dass jeder einfach Streamen darf wie/wann/was er will und einfach nur sagt: Hey, bin eine kleine Einzelperson, ich muss mich an keine Regeln halten.

Es gibt ja auch verschiedene Lösungsansätze, wie man es fairer gestalten könnte. Google hat z.B. vorgeschlagen, dass man als Creator selbst z.B. keine Sendelizenz brauchen sollte. Kann man grundsätzlich argumentieren, finde ich dann in Fällen von Gronkh, PietSmiet und auch RBTV aber wieder schwierig, wenn da Firmen hinterstehen. Ebenso könnte man von Bibi, DagiBee und wie sie alle heißen vermutlich auch eine Lizenz verlangen, damit sie zumindest Werbesendungen etc. als solche Kenntlich machen müssen.

Unterschiedliche Regelungen für Privatpersonen & Unternehmen sollte es auf jeden Fall geben, allein weil der ursprüngliche Rundfunkvertrag sowas ja gar nicht vorsehen konnte (welche Person konnte damals schon ahnen, dass man später als Einzelperson über Youtube mal Millionär werden kann :smiley: ). Ab einem Gewissen Umsatz müsste ein Streamer allerdings sowieso ein Gewerbe anmelden (ich glaube sogar schon ziemlich früh), aber das macht vermutlich kaum einer.

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Was heißt, die Fernsehsender beugen sich der Regulierung? Das ist Gesetz.
Und zur Klärung deiner Frage kann man einfach mal in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag reingucken:

§ 5
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

  1. ab 6 Jahren,
  1. ab 12 Jahren,
  2. ab 16 Jahren,
  3. ab 18 Jahren.

[…]

(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

  1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert, oder das Angebot mit einer Alterskennzeichnung versieht, die von geeigneten Jugendschutzprogrammen nach § 11 Abs. 1 und 2 ausgelesen werden kann, oder
  1. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

Nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote können als »ohne Altersbeschränkung« gekennzeichnet und ohne Einschränkungen verbreitet werden.

(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder unter zwölf Jahren anzunehmen, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

Da es für Fernsehsender im frei empfangbaren Fernsehen die technischen Mittel nicht überall gibt, müssen sie sich an die Zeiten halten. RBTV hat die Möglichkeiten, würden sie jetzt aber auch über Astra senden, müssten sie sich dort auch an die Zeiten halten.

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