Gronkh hat auch Post von der Landesmedienanstalt bekommen

Fands ja auch witzig, als ich gehört habe, wie es wohl zu dieser ominösen Zahl 500 gekommen ist. Hab zuerst gedacht, dass hätte irgendeinen fundierteren Hintergrund. Aber anscheinend soll die Zahl mal beiläufig von irgendjemandem, der mit am Tisch saß, genannt worden sein und dann hat man das einfach mal so übernommen, weil es sich richtig anhörte.
Klar ist die Zahl eher nebensächlich, da die Kapazität der großen Streaming-Plattformen, in denen sich so ziemlich jeder rumtreibt, bei Weitem größer ist. Aber dennoch bin ich immer wieder erstaunt, wie man so etwas in solchen Verträgen festsetzt.

Die 500 kommt aber auch noch aus einer Zeit in der es nicht einfach so möglich war für tausende oder theoretisch ja sogar für millionen Leute gleichzeitig zu senden.

Ich hätte vermutet, dass man mit den Frequenzen über Satellit oder den terrestrischen Fernsehfrequenzen locker 500 potenzielle Zuschauer erreichen kann. Speziell, wenn man bedenkt, dass der Rundfunkstaatsvertrag immer mal wieder aktualisiert wurde und die letzte Aktualisierung erst vor nem halben Jahr war.
Aber ich weiß auch nicht, wann genau die 500 aufkam. Ob von Anfang an oder erst in den letzten Jahren…


Edit: Mal ein wenig Recherche-Arbeit am ultrafrühen Morgen :frust:
Hier gibts quasi alle Rundfunkstaatsverträge bzw. deren Änderungen.
http://digitale-grundversorgung.de/rundfunkstaatsvertrage/
So wie es aussieht, wurde die 500-Zuschauer-Regel mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag am 18. Dezember 2008 hinzugefügt. Zu diesem Zeitpunkt sollte es doch schon möglich gewesen sein, mit diesen Leitungen locker 500 potenzielle Empfangsgeräte zu erreichen, oder?^^
Also aus der medialen Steinzeit kommt die ominöse 500 schonmal nicht…

Ok, dann ist die Zahl tatsächlich neuer als ich dachte. Bin jetzt davon ausgegangen dass die Regelung mindestens seit den 90ern besteht. Klar kannst du mit ner Frequenz für Satellit oder Antenne schon mehr als 500 Leute erreichen, die bekommt man ja aber auch nicht einfach so.

Aber gut, wenn das wirklich von 2008 ist ergibt das tatsächlich wenig Sinn.

Das ist das Problem, wenn Steinzeitmenschen aus der Politik solche Verträge für die Neuzeit verfassen. Ich könnte fast schon wetten, dass keiner von denen jünger als 50 oder gar 60 war. :older_man: )( :older_woman:
:kappa:

[quote=„anon11264419, post:38, topic:22939“]
Sendelizenzen hingegen sind…bürokratisches Geldmachen und Pseudoregulierung…**niemand gefährdet sich oder sein Umfeld mit LP-Streams…**es sei denn Daggi-Bee würde welche machen :kappa:
[/quote]Jugendschutz und Verbreitung von illegalen Inhalten.

Die Regularieren fuer das Fernsehprogram gibt es nicht aus Spass, sondern haben durch aus eine schuetzende Begruendung.

Da es ja nur die beiden extreme Hobby und Haupteinnahmequelle gibt, kann ich ja die Aussage nicht erklären, sorry :neutral_face:

Wenn ich in der Woche zu festen Zeiten streame und immer 500 Zuschauer habe, dann hab ich ne feste Zuschauerschaft von denen bestimmt ca. 50-100 meinen Kanal Subscriben. Das sind bei 5€ pro sub und abzug von Twitch ca. 125€-250€ monatlich. Hinzukommen dann spontan donations, je nach dem welches Spiel ich zocke. Dann kann ich auf ca. 125€- 300€ mehr oder weniger im Monat kommen. Das ist für mich dann schon ein nebenjob. Schon bei nur 100€ im Monat für das spielen vor Leuten seh ich das als Nebenjob an.

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Das erklärt trotzdem nicht warum man für eine Sendelizenz Geld zahlen muss, es würde schon genügen wenn man sich einfach bei der LMA anmeldet…

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Der Grund lag darin das man nicht wollte das jeder sich mal eben eine Sendelizenz holen kann. Sendeplaetze waren frueher etwas wertvolles und durch technische gegebenheiten limitiert.

Durch die Eintrittsgebuehr ueberlegst du dir 2x ob du scheisse baust, wenn die Lizenz weg ist muesstest du neu zahlen. Selbst wenn du es ueber dritte machst.

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Das finde ich im Zeitalter des Internets einfach etwas rückständig :confused:

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Nun, diese Erkenntnis ist nicht neu. :wink:

1.000-10.000 Euro „geht aber noch“, relativiert werden sollte einfach wer zahlen muss. Bei „Influenzern“ macht das durch aus Sinn (Jugendschutz und co.) die verdienen ja auch entsprechend. Aber Timmy der 2 Stunden die Woche WoW streamed…

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Nur dass es heutzutage noch etwas diskutabel ist, ob man LP-Streams als Fernsehprogramm ansehen kann, nach konservativem Verständnis…

Bei meiner Ausführung ging es um den Vergleich zwischen Führerschein und Sendelizenz, der von einem Poster aufgeführt wurde…und es gibt einen Unterschied zwischen “Jemanden über den Haufen fahren” und “Jugendgefährdende Medien unreguliert zeigen”!

Geschützt wird damit trotzdem keiner…das ist in der Realität einfach Humbug^^

Dieser Vorschlag mit der “qualifizierten Anzeigepflicht” kommt auch von den Medienanstalten selbst, wie man in einem vorher genannten Link lesen konnte.
Beim letzten Punkt unten ab dem zweitletzten Absatz.
http://www.die-medienanstalten.de/atrium/meldung/article/rundfunk-oder-nicht-erlaeuterungen-zur-pietsmiet-tv-entscheidung-der-zak.html
Wer hätts gedacht. Da kommt die Behörde den Streamern sogar richtig entgegen imo.

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Natuerlich wird jemand geschuetzt.

Ob du einen mit gebrochenen Arm ins KH bringst oder durch unregulierten Medienkonsum einen Phobie verpasst macht absolut keinen unterschied.

Beides ist ein Schaden, nur weil der eine physisch und der andere psychisch bedeutet das nicht das das eine oder das andere mehr oder weniger schlimm ist. Der einzige unterschied ist, das der Autofahrer sieht was er angerichtet hat, der Streamer weiss nicht mal etwas davon.

Vergleiche hinken immer, davon mal abgesehen, aber diese regulierungen schuetzen, ob du es wahr habenwillst oder nicht.

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Du machst es dir schön einfach…ob du es wahr haben willst oder nicht, aber so einfach ist es nicht^^

Mit Argumenten koenntest du mich evtl ueberzeugen, ist aber schwer Argumente fuer etwas zu finden dem einfach nicht so ist.

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Eltern sind die erste Bastion bei denen Regulierung des Medienkonsums auftreten sollte…im Straßenverkehr gibt es Ampeln…beides bewahrt trotzdem nicht vor Unfällen…

Du kriegst von nem Autounfall in den meisten Fällen ne Verletzung (meistens mehr als ein gebrochener Arm) aber eine Phobie durch unangemessene Inhalte kommt nicht so oft vor, wie du es vielleicht vermutest…beide Fälle können auftreten, haben in ihrer Häufigkeit jedoch ein ungleichgewicht, denn Körperliche belastungsgrenzen ähneln sich sich…psychische hingegen sind etwas individuelles, weswegen schon allein die Maßgebung der Regulierung sehr unterschiedlich angesetzt werden muss.

Streamer unterliegen nicht gleichen Vorgaben der Mediengestaltung wie Fernsehsender…die Verantwortung der Inhalte der Spiele liegt bei den Spieleentwicklern und Publishern…der Streamer zeigt sie bei sich…wenn er eine gewisse Bekanntheit hat, ist es richtig eine Altersgrenze für die Inhalte vorzugeben, was klein Timmy aber nicht davon abhalten wird, diese Inhalte weiter zu schauen… Die Verantwortung dafür, welche Inhalte gezeigt werden ist beim Streamer (auch wenn das in manchen fällen nicht immer im voraus abschätzbar ist) aber nichtsdestotrotz könnte man, wie schon gesagt wurde auch einfach die Lizenz kostenlos machen, unter Androhung von Strafe bei Nichtanmeldung und eine Regulierung ist gegeben…DAS ist einfach…

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im Straßenverkehr gibt es Ampeln…

Und im Rundfunk die gesetzlichen Regelungen. :slight_smile:

Eltern sind im Strassenverkehr genauso da wie im Internet, dennoch sind Unfaelle nicht selten.

Ein Kind kann in einen Unfall geraten ohne das du deine Aufsichtspflicht verletzt, obwohl du die ganze Zeit dabei bist und drauf achtest. Du kannst als Elternteil dein Kind nicht von allem abschirmen vor allem wenn du ihm Eigenverantwortung beibringen willst.

Irgendwann musst der 13 jaehrige auch alleine zur Schule gehen, wenn auf dem Weg was passiert ist das nicht Zwangslaeufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Genau das gleiche ist es auch bei Medieninhalten.

Die Aussage das ein gebrochener Arm selten ist bei einem Autounfall ist unsinn, ganz im Gegenteil. Oft genug gibt es Autounfaelle ohne irgendwelche grossen Verletzungen (Schnittverletztungen, Blaueflecken, aufgeschrammte Knie) ein gebrochener Arm ist eher das extrem.

Genau wie eine Phobie, auch Naechte lange Alptraeume die sich Jahre lang halten sind schon schlimm genug und gelten noch nicht als Phobie.

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Naja du brauchst dann Jugendschutzbeauftragte und so nen Kram. Du hast halt einfach mehr Verwaltungsaufwand, den du dann entweder selbst unbezahlt machst oder jemanden damit beauftragst.

Medieninhalte sind aber nicht alle gleichzusetzen…es gibt da Unterschiede zwischen den einzelnen Gestaltungsformen und der Verantwortung zu dieser…

? höh? Ich sagte, es ist meistens mehr als ein gebrochener Arm…

Zum Folgenden kann ich nur sagen, dass es jedoch nicht das Ungleichgewicht und damit zweierlei Maß bei der Beurteilung von Unfallverletzungen und psychischen Traumata ausräumt…du verletzt dich trotzdem eher bei einem Autounfall physisch, als psychisch bei einer Badewannenfolterszene in Gta, da für die eine Art Verletzung bei allen Menschen ähnliche Vorraussetzungen geschaffen sind (Physis) und bei der anderen (Psyche) eben nicht!

Dementsprechend gibt es eben doch einen Unterschied…und daher muss auch das Maß anders bestimmt werden und damit ist die Aussage:[quote=“Loni, post:74, topic:22939”]
Ob du einen mit gebrochenen Arm ins KH bringst oder durch unregulierten Medienkonsum einen Phobie verpasst macht absolut keinen unterschied.
[/quote]

schlichtweg “einfach zu einfach” betrachtet…