Hürden für PietSmietTV: Sendelizenz, Twitch-Partnerschaft und Exklusivität

Was jeder Film darf, weil diese als Kunst gelten.

Aber es geht doch nicht nur um Livestreams? Das war doch der eigentliche Aufreger?!

prinzipiell ja, wobei bei aktuellen spielen inzwischen nur noch sehr sehr selten ein verbot ausgesprochen wird und das auch normalerweise nicht ganz zu unrecht. viel schlimmer finde ich da filme wo oftmals nur geschnittene versionen erhältlich sind.

Nicht nur. Trägermedien von Wolfenstein wurden auch aufgrund des 131ers beschlagnahmt


Richtig. Soweit ich weiß ist die ganz große Welle der Verbote vorbei. In dieser Dekade gab es „nur“ 6 beschlagnahmte Filme und 5 Spiele wegen der Gewaltdarstellung. (e.Trägermedien)

Oder ganze Folgen von Serien nicht gesendet werden.

Nö, es geht um Rundfunkartige Sendungen, knapp zusammengefasst die zu nach festen Zeiten etwas senden. Mediatheken sind nicht betroffen, da die Sendungen dort zu jeder Zeit abrufbar sind.
Hab mich mit Livestream falsch ausgedrückt.
Die Videos vom Peter erklären es gut.

naja senden ist halt wieder etwas anders weil nicht sichergestellt werden kann das minderjährige schauen. was wurde denn zb nicht gesendet?

Einige Folgen von Dragonball GT wurden nicht gesendet bzw. scheinbar gar nicht bearbeitet, denn soweit ich weiß sind sie auch nicht in der DVD Box dabei.

Auf jeden Fall haben die einen Bildungsauftrag :kappa:

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Das liegt aber nicht an der Gesetzgebung, sondern an der Senderpolitik der RTL-Gruppe. Denn gesendet dürfte die Folge sicherlich (zu bestimmten Uhrzeiten).
Und auf DVD gibt es die Folgen, nur nicht auf deutsch, da wie du sagst nicht nachbearbeitet.

Ich wüsste jetzt nicht das Dragonball in Teilen beschlagnahmt wäre. Dass RTL2 die dann nicht oder nur geschnitten Ausstrahlt liegt daran dass in Deutschland Animiertes halt für Kinder ist. Sieht man ja auch gut am ursprünglichen Dragonball in dem manche Figuren ja komplett anders übersetzt wurden um es kindgerecht zu machen. Schau dir nur mal Muten Roshi und Bulma an. Da kann aber der Jugendschutz nichts für.

Hier das Gronkh-Kommentar vom 01.04. zu der Sache:
https://www.youtube.com/watch?v=kk3SqUDV3x0

Ich dachte immer bei einer Rundfunklizenz handele es sich um das Recht auf einer bestimmten Frequenz Radio oder Fernsehen senden zu können. Man zahlt sozusagen für den Verbreitungsweg, weil der begrenzt ist
Im Internet fällt das aber komplett weg. Hier gibt es keine begrenzten Frquenzen und die Infrastruktur ist auch nicht im Besitz der Medienanstalten.
Was bliebe wäre der Regulierungsaspekt, um zu verhindern, dass Schindluder im Stream betrieben wird, indem eigene Jugendschutzbeauftragte eingesetzt werden müssen. Aber es gibt davon unabhängig auch schon immer die Möglichkeit, Streams zu melden, wenn sie strafrechtliches Material oder Schleichwerbung senden etc.
Alles was es braucht ist ein Impressum, an das man sich wenden kann, was ja auf Internetseiten Pflicht ist und vollkommen ausreicht.

Die Kriterien zur Beantragung einer Rundfunklizenz mögen etliche Streamer erfüllen, aber einen nachvollziehbaren Grund für die ganze Sache an sich gibt es meiner Ansicht nach bezogen aufs Internet nicht.

Dazu noch ein Artikel von 2008


mit dem schönen Zitat:

Wie viele Betroffene gibt es? Widlok: “Wir gehen davon aus, dass es eine überschaubare Zahl sein wird, die unter diese Regelung fällt. Eine Handvoll wäre schon viel.”

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ftfy. Danke mir später. :slight_smile:

https://broadmark.de/artikel/hintergruende/rundfunklizenz-fuer-streamer/49432/?utm_content=buffer080ae&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer

Hier hat Arno sich zu der Sache geäußert

Er zeigt ja schön auf was RBTV gemacht hat: Kontakt aufgenommen, 10-Punkte-Check gemacht, festgestellt dass man so eine Lizenz braucht.

Was haben andere gemacht: Nix.

Kann man ja jetzt selbst entscheiden was der bessere Weg war xD

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Wobei mir als “kleiner” Streamer mit so 600 Viewern auch niemals in den Sinn gekommen wäre, dass ich vor dem Gesetz Rundfunk betreibe und dafür eine Sendelizenz brauche.

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Regel Nr. 1 im deutschen Strafrecht „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ :smiley:

Also ich denke in dem Moment wo man etwas anbietet und Geld verdient, sollte man sich schon einmal Gedanken machen was es für rechtliche Bestimmungen gibt (spätestens für die Steuererklärung von der ich glaube, dass sie auch nicht alle Streamer machen). Gerade Thema Jugendschutz und Co. sind ja jetzt keine neuen Themen in Deutschland. Spätestens da hätte man mit der Landesmedienanstalt mal Kontakt aufnehmen können bzw. müssen (was Gronkh zB. schon vor Jahren gemacht hat). Die hätten einem das dann schon erzählt.

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DIe Landesmedienanstalt hat aber Sarazar und ihn wegen ihrer Let’s Plays angeschrieben und nicht andersrum.

:facepalm:

Aus einer etwas anderen Perspektive beobachtet der Streamer easn das Ganze. Mit 10.000 Twitch-Followern, von denen durchschnittlich rund 100 gleichzeitig seine Livestreams verfolgen, betreibt er einen Kanal, der nicht die von den Landesmedienanstalten festgelegten Kriterien eines rundfunkpflichtigen Angebotes, die unter anderem eine durchschnittliche Zuschauerzahl von mindestens 500 Usern gleichzeitig voraussetzen, erfüllt. Aus diesem Grund beobachtet er die aktuellen Diskussionen entspannt vom Spielfeldrand

Also das scheint echt schwierig zu begreifen zu sein für viele das die 500 Zuschauer nur potentiell, sprich theoretisch möglich, sein müssen… was über den Verbreitungsweg Internet bei jedem gegeben ist, auch mit 5 Zuschauern.

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